Riester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat geförderten aber privat finanzierten Rente.
Sie wird durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten.
Die Riester-Rente ist bereits an vielen Stellen im Internet beschrieben, z. B. bei
Wikipedia.
In meiner Seite hier sollen daher nur einige spezielle Themen näher erläutert werden.
Ein paar der hier beschriebenen Tipps und Tricks helfen eventuell
zur einen oder anderen guten Entscheidung.
Aus unserer Sicht ist die Riester-Rente besonders für Ehepaare oder Alleinerziehende
mit Kindern eine sinnvolle Anlage mit hoher Rendite.
Die in diesen Fällen möglichen staatlichen Zulagen sorgen dafür, dass man selbst nur noch deutlich geringere
Beiträge zahlen muss.
Bei Wikipedia gibt es eine ausführliche
Liste,
in der man lesen kann, wer zulagenberechtigt ist und wer nicht.
Am wenigsten bekannt ist, dass unter anderen auch die folgenden Personen zulagenberechtigt sind:
Die Riesterrente ist besonders durch die Kinderzulage(n) interessant.
Es gibt die Zulage pro Kind. Dabei genügt es, wenn für das Kind
im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.
Geregelt, aber unklar formuliert ist dies im
§ 85 EStG.
Verständlicher liest es sich im
BMF-Schreiben vom 17.11.2004 - RZ 26:
"... Für den Anspruch auf Kinderzulage reicht es aus, dass in dem Beitragsjahr,
für das die Kinderzulage beansprucht wird,
pro Kind mindestens für einen Monat Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt wurde.
Dies gilt auch, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass das Kindergeld teilweise
zu Unrecht gezahlt worden ist und für die übrigen Monate zurückgefordert wird. ..."
Kindergeld für den ganzen Monat gibt es schon dann,
wenn das Kind nur für einen einzigen Tag im Monat Kindergeld-berechtigt war!
Auch aus diesem Grund lohnt es sich, darum zu kämpfen,
dass man pro Kind mindestens einen Monat pro Jahr Kindergeld bekommt.
Das Kindergeld sollte also rechtzeitig nach der Geburt eines Kindes beantragt
und bis zum wirklich letzten Tag der Ausbildung aufrecht erhalten werden.
Auch zu den förderfähigen Anlage- bzw. Sparformen gibt es bei Wikipedia eine
Liste.
Mir sagt ein Fondssparplan am ehesten zu. Ich halte ihn für die am wenigsten inflationsgefährdetete Anlageform.
Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie sich aber mindestens noch in einen Vergleichstet (z. B. bei
www.Finanztest.de) ansehen!
Die Beiträge zur Riesterrente können, über das Jahr verteilt, als Abbuchung
oder per Dauerauftrag eingezahlt werden.
Es ist aber auch möglich, diesen Betrag erst kurz vor Jahresende einzuzahlen.
Bis dahin kann man ihn zinsgünstig z. B. auf einem
Tagesgeldkonto ansparen.
Überprüfen Sie aber rechtzeitig
vor Jahresende,
ob der Mindestbeitrag wirklich eingezahlt wurde.
Nach dem Jahreswechsel bekommt man von der Gesellschaft, bei der das Geld angelegt ist,
eine Bestätigung über die geleisteten Beiträge für die Anlage AV
(ab Steuerjahr 2009 Anlage Vorsorgeaufwendungen).
Für die Riesterrente werden oben in der Anlage AV die Einnahmen aus dem Jahr vor dem Steuerjahr eingetragen.
Bei Angestellten sind dies das "Steuerbrutto"-Entgelt und das Brutto-Entgelt.
In der Anlage AV bzw. Anlage Vorsorgeaufwendungen werden ggf. auch Beiträge in Pensionsfonds
von Arbeitgebern berücksichtigt.
Man bekommt am Ende des Jahres eine Bescheinigung vom Arbeitgeber drüber.
Unten in der Anlage AV bzw. unten auf Seite 2 in der Anlage Vorsorgeaufwendungen
wird die Anzahl der Kinder im Steuerjahr eingetragen.
Ganz unten in Anlage AV bzw. auf Seite 2 Mitte in Anlage Vorsorgeaufwendungen
wird eingetragen, wieviele Bescheinigungen des Anbieters für die Geldanlage beigelegt werden.
(→ Anlage AV; → Anlage Vorsorgeaufwendungen)
Von der Gesellschaft, bei der das Geld angelegt ist, bekommt man einen Zulagenantrag.
Er muss ausgefüllt und dort hingeschickt oder abgegeben werden.
Wer den Antrag vergisst, verliert Geld. Das passiert ca. 30% aller Leute, die eine Riesterrente abgeschlossen haben.
Um sich die Arbeit zu erleichtern,
kann auch ein "Dauer-Zulageantrag" ausgefüllt bzw. an der passenden Stelle ein Kreuzchen gemacht werden.
Die Zulage wird dann jedes Jahr automatisch zu beantragt.
Überprüfen Sie aber, ob das funktioniert!
Bei uns wurde das Kreuzchen nicht in den Computer des Riester-Anbieters übertragen.
Seit Oktober 2006 diskutiert die Bundesregierung über eine Neuauflage einer
Eigenheimförderung. Sie soll künftig im Zusammenhang mit der Riester-Rente stehen.
Hier ein Artikel zu
Wohn-Riester bzw. zur
Eigenheimrente aus www.focus.de (04.03.2008).