Gewerbe | Freiberuf | |
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Art der Tätigkeiten |
Tätigkeiten außerhalb des Rahmens von
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Tätigkeiten wie in
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Anmeldung bei | Stadtverwaltung (das Finanzamt schickt bald danach einen Fragebogen) |
Finanzamt |
Art der Buchhaltung
(Info) |
je nach Rechtsform und Umsatz: EÜR oder "doppelte Buchführung" |
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) --------------------- "doppelte Buchführung" freiwillig |
Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer (Info) | kein Unterschied | |
Besteuerung als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | für beide möglich | |
Gewerbesteuer (GewSt) (Info) | ab 24.500 € Gewinn | keine |
Einkommensteuer (ESt) (Info) |
bei der Gewinnermittlung kein Unterschied;
ab 22.000 € (bis 2019: 17.500 €) Umsatz ist das Formular Anlage EÜR ein "Muss" |
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Formular: Anlage G | Formular: Anlage S | |
Bei GewSt-Zahlern wird das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG). | ----- | |
IHK-Mitgliedschaft (Info) | Pflicht (kostenlos bis |
keine |