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FAQ - Häufige Fragen zur Einkommensteuererklärung


Die Fragen
  1. Ab welchem Einkommen muss ich überhaupt Steuern zahlen?
  2. Welche Einkünfte sind steuerfrei?
  3. In welchen Fällen muss ich eine Einkommensteuererklärung ausfüllen?
  4. In welchen Fällen ist es besonders sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen?
  5. Ist Ehrlichkeit beim Finanzamt nötig?
  6. Sind Steuertricks legal?
  7. Wann bekomme ich meine Lohnsteuerkarte zurück?
  8. Muss ein 450€-Job (früher 400€-Job) in die Steuererklärung?
  9. Wie trägt man Arbeitslosengeld (ALG 1 und ALG 2 / Hartz 4) ein?
  10. Wie setze ich einen PC ab?
  11. Wie setze ich ein Arbeitszimmer ab?
  12. Wie setze ich die Kosten für Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung ab?
  13. Wie werden Zinsen und Kapitalerträge besteuert?
  14. Müssen die Zinsen aus einer Mietkaution versteuert werden?
  15. Wie kann man Geld steuerlich günstig anlegen?
  16. Was sind Freibetrag, Freigrenze oder Pauschbetrag?
  17. Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
  18. Wie lange rückwirkend kann das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung verlangen?
  19. Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
  20. Ist eine hohe Steuerrückzahlung gut?
  21. Ich muss Steuern nachzahlen. Warum?
  22. Wieviel Steuern muss ich für 100 € mehr Gehalt zahlen?
  23. Wann ist es am sinnvollsten zu heiraten?
  24. Was ist mit der Einkommensteuer nach einem Todesfall?
  25. Wo werde ich beraten?
  26. In welchen Fällen lohnt sich der Gang zum Steuerberater?
  27. Kann ich sonstige Gelder (Subventionen) vom Staat bekommen?
Weitere Themen sind in Arbeit. Ihre Anregungen sind erwünscht.

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Fragen und Antworten

Auf dieser Seite sind Fragen zum Thema Einkommensteuer gesammelt, die so oder ähnlich haufig gestellt werden. Auch wenn diese Fragen zum Teil in der ich-Form formuliert sind, handelt es sich hier um verallgemeinerte Fragestellungen und nicht um konkrete Einzelfälle.

Ab welchem Einkommen muss ich überhaupt Steuern zahlen?

Wenn das zu versteuernde Einkommen eines Jahres unterhalb des Grundfreibetrags (z.B. 2018: 9000 € für Ledige) liegt, muss gar keine Steuer bezahlt werden. Bereits gezahlte Steuern werden komplett zurückerstattet.
Bei Einkünften über dem Grundfreibetrag beginnt die Steuer mit dem Eingangssteuersatz und steigt mit zunehmenden Einkünften.
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Welche Einkünfte sind steuerfrei?

Für 450€-Jobs (früher 400€-Jobs) und 50-Tage-Jobs, die über die www.minijobzentrale.de verwaltet wurden, hat in der Regel bereits der Arbeitgeber die Steuer gezahlt. Es ist i. d. Regel kein Eintrag in der Steuererklärung nötig.
Ausnahme: Es wurde "auf Lohnsteuer" gearbeitet und der Arbeitnehmer hat die Lohnsteuer voll gezahlt.

Auch eine Tätigkeit bis zu 2.100 € pro Jahr als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter, als Betreuer, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, oder Ähnliches ist gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz ist bis zur o. g. Grenze (bzw. bis 175 € pro Monat) steuerfrei. Rückwirkend zum 1.1.2013 wurde diese Grenze auf 2.400 €/Jahr geändert.

Wenn man außer der Tätigkeit als Angestellter (nichtselbstständige Arbeit) insgesamt nur maximal 410 € durch andere Einkunftsarten einnimmt, sind diese Einnahmen steuerfrei. (§ 46 EStG, § 70 EStDV)
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In welchen Fällen muss ich eine Einkommensteuererklärung ausfüllen?

Selbst wenn man nur geringe Einkünfte hat, kann es Pflicht sein, eine Steuererklärung mit bestimmten Anlagen auszufüllen ("Pflichtveranlagung"):
Die Pflichtveranlagung ist für Menschen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (angestellt) in § 46 EStG geregelt.
Ansonsten ist sie in § 56 EStDV geregelt.
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In welchen Fällen ist es besonders sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen?


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