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Steuernummern in Deutschland - Welche ist wofür?


Früher gab es in Deutschland pro Person bzw. pro Ehepaar nur eine vom Finanzamt vergebene Steuernummer. Inzwischen wurden mehrere Arten von Steuernummern erfunden und vergeben. In dieser Seite sollen die Unterschiede zwischen diesen Steuernummern erklärt werden.




Steuernummer

Diese "alte" Steuernummer wird bereits seit Jahrzehnten von den Finanzämtern für Privatpersonen, Ehepaare, Erbengemeinschaften, Vereine, Unternehmen und andere juristische Personen verwendet. Auf dieser Homepageseite nenne ich sie zur Unterscheidung von anderen Steuernummern: "Finanzamt-Steuernummer". Sie enthält im vorderen Teil die Nummer des zuständigen Finanzamts und im hinteren Teil eine Nummer für den Steuerzahler.

Die Finanzamt-Steuernummer wird unter Anderem bei Abgabe der ersten Steuererklärung, bei Anmeldung einer Selbstständigen Tätigkeit oder auf Antrag vergeben. Bei Umzug in den Bereich eines anderen Finanzamtes wechselt sie, eventuell auch bei Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit oder bei internen Umstrukturierungen im Finanzamt. In einigen Fällen kann es pro Person mehrere dieser Finanzamt-Steuernummern geben.

Die Finanzamt-Steuernummer ist auf jeder Steuererklärung, bei vielen anderen Gelegenheiten (z. B. Antrag auf Bausparprämie) anzugeben.
Wer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, muss diese Steuernummer - falls er keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hat - in seinen Rechnungen angeben.

Es ist zu erwarten, dass die Finanzamt-Steuernummer in den nächsten Jahren verschwindet, und für Privatleute nur noch die Steuer-Identifikationsnummer (siehe nächster Abschnitt) verwendet wird.
(Wikipedia: Steuernummer)
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Persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Anfang 2008 wurde pro Bürger diese neue, lebenslang gültige und bundeseinheitlich aufgebaute, 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eingeführt. Entsprechende Schreiben mit dieser Steuernummer wurden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle Bürger verschickt.
Die Änderung dieser Steuernummer bei einem Umzug in einen anderen Bezirk oder ein anderes Bundesland kann künftig entfallen.

Wann die alte Finanzamt-Steuernummer komplett von der Steuer-ID abgelöst wird, ist bisher nicht bekannt. Zur Zeit müssen auf vielen Formularen beide Steuernummern angegeben werden.

Die Steuer-ID wird auch weiterhin vom BZSt vergeben. Dort kann sie online beantragt bzw. abgefragt werden (siehe Link BZSt). Die Steuer-ID ist (wenn bereits vorhanden) auch bei den Einwohnermeldeämtern bekannt. Wenn man dort persönlich nachfragt, bekommt man sie mitgeteilt.

Diese ID wird außer von den Finanzämtern von Arbeitgebern bezüglich der Lohnsteuerdaten und von Kreditinstituten für die Abrechnung der Abgeltungsteuer verwendet; inzwischen auch von Rentenversicherungen, Pensionskassen und der Familienkasse (Kindergeld).
Auch in den anderen Ländern Europas wird eine solche Steuer-ID eingeführt.

Links:
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):
- Die Steuer-Identifikationsnummer im Überblick,
- Formular zum Beantragen/Abfragen der persönlichen Steuer-ID
Wikipedia: Steuer-Identifikationsnummer
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Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN)

Die Einführung der eTIN wurde im Zusammenhang mit ELSTER notwendig. Die eTIN dient als Personenkennnummer bei der Datenfernübertragung von Lohnsteuerdaten und der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist ein 14-stelliger Code, der nach festen Regeln aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wird und besteht aus den Großbuchstaben A bis Z sowie den Ziffern 0 bis 9.

Die eTIN steht in der Lohnsteuerbescheinigung, die Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber am Jahresende oder bei unterjährigem Ende ihres Arbeitsverhältnisses bekommen. Sie wird dann vom Arbeitnehmer in die Anlage N der Einkommensteuererklärung übertragen.

Wegen den in der eTIN enthaltenen persönlichen Daten ist sie problematisch und sollte nur vorübergehend verwendet werden, bis die persönliche Steuer-Identifikationsnummer allgemein zur Verfügung steht. Danach wird auch für die Lohnsteuerbescheinigung nur noch die Steuer-Identifikationsnummer verwendet. Zu dieser Zeit wird dann auch die altbekannte Papp-Lohnsteuerkarte abgeschafft.
(Wikipedia: ETIN)
Nachtrag: In den Lohnsteuerbescheinigungen für 2011 wurde die eTIN noch benutzt.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Die USt-IdNr. ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Benötigt wird sie von jedem Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte.

Beim Export in ein anderes EU-Land wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbs in das Empfängerland verlagert.
Sozusagen nach dem Motto: "Die Umsatzsteuer bleibt im eigenen Land."
Das Ganze klingt kompliziert, ist aber in Europa ziemlich geregelt. Wenn man z. B. Werbung in Homepageseiten einbaut, bekommt man schon bad mit diesem Thema in berührung.

In Deutschland wird eine USt-IdNr. auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Saarlouis erteilt. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Die deutsche USt-IdNr. besteht aus DE, gefolgt von neun Ziffern.

Für Unternehmen, die die Kleinunternehmer-Regelung nutzen, ist das Beantragen und Verwenden einer USt-IdNr. in der Regel nicht sinnvoll (siehe www.akademie.de/wissen)
Wenn die USt-IdNr. nur gebraucht wird, weil ein Lieferant damit bewiesen haben will, dass man wirklich ein Unternehmen angemeldet hat, reicht oft eine Kopie der Gewerbeanmeldung (einfach mal beim Lieferanten nachfragen). Die hat auch den Vorteil, dass sie schneller, weil bereits von Anfang an vorhanden ist; und es geht den Lieferanten eigentlich gar nichts an, in welcher Größe und zu welchen steuerlichen Bedingungen man sein Unternehmen betreibt, bzw. betreiben will.

Wer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, muss diese USt-IdNr. in seinen Rechnungen angeben. Sie gehört auch ins Impressum der Homepage.
Wer keine USt-IdNr. hat, gibt stattdessen die Steuernummer des Finanzamts an. Die Finanzamt-Steuernummer kommt nicht ins Impressum.

Privatleute erhalten keine USt-IdNr.
(Wikipedia: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
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Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Ähnlich wie bereits die Steuer-Identifikationsnummer soll künftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für Unternehmen und auch selbstständig tätige Einzelpersonen vergeben werden.
Die W-IdNr. soll in Deutschland mit DE beginnen.
(Wikipedia: Wirtschafts-Identifikationsnummer)
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Steuernummern in Rechnungen

Unternehmen:
Laut § 14 (4) 2. UStG muss eine Rechnung mindestens die Finanzamt-Steuernummer oder wenn vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsabsenders enthalten.
Bei Lieferung von einem Europäischen Unternehmen an ein anderes, müssen in der Rechnung die USt-Id-Nummern beider Unternehmen enthalten sein.

Unternehmen, die die Kleinunternehmer-Regelung nutzen:
Sie besitzen in der Regel nur die Finanzamt-Steuernummer und schreiben die in ihre Rechnungen.
Falls solche Unternehmen ins EU-Ausland exportieren, oder Waren/Dienstleistungen von dort beziehen, sollten sie klären, ob eine weitere Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Privatpersonen:
Auch wenn mal eine Privatperson eine Rechnung an ein Unternehmen schreibt, ist die Finanzamt-Steuernummer in der Rechnung anzugeben.
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Steuernummer im Impressum einer Homepage

Wenn man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) hat, gehört sie laut § 5 (1) 6. TMG in das Impressum einer Homepage.
Alle anderen Steuernummern (wie z. B. auch die oft dort zu bewundernde Finanzamt-Steuernummer) sind im Impressum überflüssig.
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