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Einkommensteuer und Weltreise oder langfristiger Auslandsaufenthalt


Inhalt:



Wer zu einer Weltreise, einer langen Fernreise oder einem anderen längeren Auslandsaufenthalt aufbrechen will, steht unter Anderem vor folgenden Fragen:
Auf dieser Homepageseite sollen einige Antworten auf diese speziellen Fragen gegeben werden.



Einkommensteuererklärungen vor dem Abreisejahr

Sorgen Sie dafür, dass Sie die Steuererklärungen für die Vorjahre gemacht und abgegeben haben! (Das gilt eigentlich auch, wenn man zu Hause bleibt.) Nur so können Sie dafür sorgen, dass hierbei nichts vergessen wird. Legen Sie die Fotokopien oder Durchschriften der letzten Steuererklärungen gut sortiert ab.

Geben Sie unten auf der ersten Seite der Steuererklärung an, an wen der Steuerbescheid geschickt werden soll. Informieren Sie Ihren Vertreter, dass er den zu ihm geschickten Steuerbescheid mit den Angaben in der Steuererklärung vergleichen soll und darüber, worauf er besonders achten soll.
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Einkommensteuererklärung für das Abreisejahr

Füllen Sie für das Abreisejahr die Steuererklärung schon so weit wie möglich selbst aus!
Nehmen Sie dafür einfach die Steuerformulare das Vorjahres und ändern Sie die Jahreszahl. Ihr Vertreter kann die Zahlen nach Jahreswechsel in die aktuellen Formulare übertragen. Aber es genügen sogar die alten Formulare.

Bitten Sie Ihren Arbeitgeber (falls Sie für die Reise gekündigt haben), Ihnen die Lohnsteuerbescheinigung möglicht rasch auszuhändigen. Damit kann dann schon einiges in der Anlage N und im Mantelbogen der Steuererklärung ausgefüllt werden. Auch die bis dahin angefallenen Werbungskosten sind bekannt und können in einer Tabelle aufgelistet werden.

In je einer Tabelle können auch die bisher entstanden Außergewöhnlichen Belastungen, Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aufgelistet und mit Rechnungen, Quittungen und Kontoauszügen belegt werden.

Einige Punkte können erst nach Jahresende erledigt werden: Hier kann ggf. die Hilfe eines Steuerberaters notwendig werden.

Erteilen Sie dem Steuerberater bzw. demjenigen der die Steuererklärung abgibt und ggf. die fällige Steuer zahlen soll, entsprechende Vollmachten. Sorgen Sie dafür, dass fällige Steuern auch wirklich bezahlt werden. Sie(!) sind der Schuldner des Finanzamtes, nicht Ihre Vertreter!
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Einkommensteuererklärung für das Abreisejahr

Falls in den Jahren während einer mehrjährigen Reise weiter Einkünfte anfallen, (z. B. Zinsen, Miete, Gewerbe, Arbeitslohn aus Vorjahren, ...) sind pro Jahr Steuererklärungen nötig; die Umsatzsteuervoranmeldungen soger häufiger.
Sorgen Sie dafür, dass die hierzu nötigen Vorgänge funktionieren, und dass entsprechende Vollmachten erteilt sind.
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Steuertricks und Steuertipps für eine Weltreise

Es gibt zwar nicht die speziellen "Wahnsinns-Weltreise-Steuertricks", aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einer deutlichen Steuerersparnis führen können: zum Seitenanfang




Einkünfte durch Sponsoren, Homepage und Vorträge

Wer eine solche Reise macht, hat vielleicht Sponsoren, die mit Material und Geld dieses Abenteuer unterstützen. Es könnte auch sein, dass vor, während und nach der Reise eine Homepage betrieben wird, durch die Werbeeinnahmen entstehen, oder dass nach der Reise gegen Eintritt Vorträge gehalten werden.

Zunächst könnte man vermuten, dass für diese Art Einkünfte ein Gewerbe anzumelden und der Gewinn zu ermitteln ist. Tatsächlich werden aber in den meisten Fällen (wenn man nicht z. B.Wilfried Erdmann oder Arved Fuchs heißt) die Ausgaben die Einnahmen weit übersteigen. Das Finanzamt würde so ein Gewerbe dann zur "Liebhaberei" (=Hobby erklären). Steuerrückzahlungen, die sich bis dahin aus dem Verlust ergeben haben könnten, müssten dann zurückgezahlt werden.

Dennoch sollte man alle Einnahmen und Ausgaben systematisch auflisten: Zur eigenen Kostenkontrolle (damit man nicht schon vor dem Start pleite ist) und zum Nachweis, dass kein Gewinn entstanden ist, falls das Finanzamt doch mal nachfragt.

Wie die Einkünfte aus dem Schreiben und ggf. Verlegen eines Buchs zu versteuern sind, wird noch geklärt.
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Arbeitslosengeld (ALG1)

Wenn man innerhalb der letzten 2 Jahren vor einer Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt war, besteht Anspruch auf ALG1. Pech, wenn die Reise mehr als 1 Jahr dauert.
Wie man diesen Zeitraum mit einem kleinen Trick auf 4 Jahre ausdehnt, ist ausführlich bei weltreise-info.de beschrieben.
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Renten- und Krankenversicherung

Sie leben zwar jetzt, aber auch die Rente später sollte stimmen und schöne Reisen ermöglichen. Versuchen Sie also, auch trotz aller Reisevorbereitungen und sonstiger Aufgaben möglichst viele Rentenversicherungsmonate zusammen zu bekommen:

Wie schon oben bei den Steuertricks beschrieben, könnte man auf Gehalt vor der Reise verzichten und sich dafür Gehalt in den Abwesenheitsmonaten auszahlen lassen. Ab einem Brutto von 401 € ist man dann in diesen Auszahlungsmonaten weiter Arbeitslosigkeits-, Renten- und Krankenversichert.
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Arbeitslohn während der Reise

Eventuell möchte man unterwegs im Ausland arbeiten und die Reisekasse aufbessern. Wenn in Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, also man irgendwann während des Jahres einen Wohnsitz in Deutschland hatte, gilt das Welteinkommensprinzip: Alle Einkünfte sind in Deutschland zu versteuern.
Falls es zwischen Deutschland und dem Staat, in dem man arbeitet, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, hat für Arbeitslohn der Tätigkeitsstaat bei einem dortigen Arbeitgeber das Besteuerungsrecht und in Deutschland ist das Einkommen steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland (Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit) ist der Gewinn in Deutschland zu versteuern. Eine Besteuerung im Ausland käme nur bei DBA und einer festen Einrichtung für die selbständige Tätigkeit in Betracht. Eine "feste Einrichtung" ist aber bei einer Durchreise eher unwahrscheinlich.
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