Geldtipps - Sparen im Haushalt (1. Teil)
Es ist für die meisten von uns nicht leicht, mit dem vorhandenen Geld auszukommen.
Folgende Sprichwörter verdeutlichen die Situation:
"Am Ende vom Geld ist immer noch Monat übrig."
oder
"Das Leben ist am schwersten, drei Tage vor dem Ersten."
Diese Seite enthält Tipps und Anregungen, wie man den Überblick zu den Finanzen
(Vermögen, Einnahmen und Ausgaben) im eigenen Privathaushalt bekommen kann.
Zusätzlich werden Ideen vermittelt, wie das Ganze günstiger gestaltet werden kann.
Dies regt eigenes Nachdenken an und führt zu neuen eigenen Ideen.
Tipps und Ideen der Leser werden gerne noch mit in diese Seite aufgenommen.
Zeichenerklärung:
bisher wenig bekannter Tipp
Tipp, der uns viel gebracht hat
Überblick bekommen
Zunächst bleibt nichts anderes übrig, als sich einen möglichst vollständigen
und ehrlichen Überblick über die finanzielle Lage zu verschaffen.
Hierbei wird unterschieden zwischen dem, was an Erspartem und Schulden vorhanden ist (= Vermögen)
und dem, was monatlich oder in anderen Zeiträumen an Geld zu- und abfließt (= Einnahmen und Ausgaben).
Wenn der Ist-Stand ermittelt wurde, können realistische Ziele gesetzt werden,
und Veränderungen können mit dem heutigen Stand verglichen werden.
Vermögen
Das vorhandene Vermögen wird ermittelt, indem man zu einem bestimmten
Termin (Stichtag) klärt, was an Guthaben und Schulden vorhanden ist.
Dies geschieht am besten mit einer Tabelle.
Zusätzlich kann evtl. festgehalten werden, was noch an größeren Einnahmen oder
Ausgaben in naher Zukunft zu erwarten ist.
In unserem
Downloadbereich
finden Sie dazu eine geeignete Excel-Tabelle.
Die wichtigsten Ziele sollten sein:
1. vorhandene Schulden abbauen,
2. keine neuen Schulden erzeugen,
3. ein positives Vermögen ansparen.
Ein solches, möglichst sicher angelegtes Vermögen kann zum Teil für größere
Anschaffungen genutzt werden.
Der größte Teil des Vermögens wird jedoch gebraucht,
um die künftig immer geringer ausfallende Rente aufzustocken.
Die Vermögensaufstellung kann auch für andere Zwecke und Gelegenheiten benutzt werden:
- als Anlage zum BAföG-Antrag
- als Anlage zum Antrag für Arbeitslosengeld 2
- für die Abwicklung eines Erbfalls
- zur Planung des eigenen Testaments
Einnahmen und Ausgaben
Auch die Einnahmen und Ausgaben müssen möglichst vollständig und realistisch
ermittelt werden.
Ausgaben erfolgen für unterschiedliche Zeiträume (z. B. monatlich, Vierteljährlich, jährlich).
Um sie vergleichen zu können und in den Griff zu bekommen, sollten sie
auf "monatlich" umgerechnet werden.
In unserem Downloadbereich
finden Sie dazu eine geeignete Excel-Tabelle.
Viele der Ausgaben lassen sich aus vorhandenen Unterlagen oder Kontoauszügen ersehen,
andere Ausgaben (z. B. für Lebensmittel)
müssen erst durch Aufschreiben über ein bis zwei Monate ermittelt werden.
Bei dieser Gelegenheit könnte man
vorhandene Unterlagen ordnen.
Einnahmen optimieren
In unserer Sprache werden immer erst die Einnahmen und dann die Ausgaben genannt.
Deswegen beginnen wir hier zunächst mit dem Kapitel Einnahmen.
In der Praxis lässt sich zur Verbesserung der finanziellen Situation
allerdings oft eher ein Senken der Ausgaben als ein Erhöhen der
Einnahmen erreichen.
Bestehende Einnahmen erhöhen
Hier einige Fragen, um Ideen und Möglichkeiten zu finden:
- Gehalt
Gehalt in der freien Wirtschaft: Gibt es fachliche Argumente,
mit denen der Arbeitgeber überzeugt werden kann, eine Gehaltserhöhung zu veranlassen?
Gehalt im öffentlichen Dienst/als Beamter: Ist der Arbeitsplatz in der richtigen Stufe eingruppiert?
Sind dem Arbeitgeber Familienstand und Kinderzahl bekannt,
und wird der Ortszuschlag richtig berechnet?
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): Lasse ich vom Arbeitgeber VL
z. B. auf einen Bausparvertrag und
einen Fonds-Sparvertrag überweisen, um für beide die maximale staatliche "Arbeitnehmer-Sparzulage" zu bekommen?
(mehr Informationen ...)
Auch wenn der Arbeitgeber keine oder nur wenig VL zahlt, muss er auf meinen Wunsch hin,
die
VL bis zur vollen Höhe aus meinem Nettogehalt auf die entsprechenden Konten überweisen.
Dies gilt auch bei 400€-Jobs.
Nutzt auch mein Ehepartner seine/ihre VL?
- Kindergeld: Bekomme ich für alle Kinder Kindergeld?
Kann ich für
Kinder ab 18 mit Einkünften weiterhin KG bekommen?
Habe ich auch zwischen den Ausbildungsabschnitten der Kinder Kindergeld beantragt?
Ebenso zwischen Bund/Zivildienst und Ausbildungsabschnitten?
Oder während des Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ/FÖJ)?
Wurde für alle Kinder in 2009 der 100€-Bonus gezahlt?
Wenn man es richtig angeht, besteht die legale Chance, das Kindergeld
auch trotz guten Einkünften der kinder zu bekommen.
(mehr ...)
- BAföG: Habe ich bzw. hat mein Kind BAföG beantragt?
(mehr ...)
- Eigenheimzulage:
Auch wenn die Eigenheimzulage
ab 2006 nicht mehr neu beantragt werden kann:
Die bestehenden Eigenheimzulagen laufen noch bis zu 8 Jahre weiter.
Haben Sie dabei für alle Ihre Kinder die Kinderzulage beantragt?
Auch für Kinder, die nach Beginn der Eigenheimzulage geboren wurden?
Sie steht Ihnen zu, wenn Sie für mindestens einen Monat im Kalenderjahr
Kindergeld erhalten haben.
Extrembeispiel: Ein Kind wird am 31.12. geboren; es gibt für den Dezember Kindergeld
und für das ganze Jahr die Kinderzulage.
- Riester-Rente:
Besonders wer Kinder hat, sollte sich unbedingt über die
Riester-Rente
informieren!
Wir halten die Variante mit Fondssparen, wie sie z. B. die Volksbank anbietet,
für eine Geldanlage mit weit überdurchschnittlicher Rendite.
Dies gilt besonders für Eltern mit 2 und mehr Kindern
Wer Kindergeld bekommt, kann die staatliche Kinderzulage zur Riester-Rente erhalten.
Der Eigenbetrag, der dann noch für diese Rentenart eingezahlt werden muss,
sinkt dadurch entsprechend.
Um diese Zulage zu erhalten, muss man das für jeweilige Kind im Kalenderjahr mindestens
einen Monat lang Kindergeld erhalten haben.
(mehr ...)
Wichtig: Man muss nach Ablauf des Kalenderjahres nicht nur
die Anlage AV bzw. ab 2009 die Anlage Vorsorgeaufwand zur Einkommensteuer ausfüllen,
sondern auch den Zulagenantrag für den Riester-Anbieter!!
Letzteres wird von ca. 30% aller Reister-Nutzer vergessen.
Um sich die Arbeit zu erleichtern, kann auch ein "Dauer-Zulageantrag" ausgefüllt werden.
- Steuererklärung: Mache ich regelmäßig eine Einkommensteuer-Erklärung?
Wer keine Steuererklärung macht, schenkt dem Staat Geld.
(mehr ...)
Sammle ich alle Belege von Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können
(z. B:
Werbungskosten,
Versicherungen,
Außergewöhnliche Belastungen)?
Falls die Original-Belege für andere Zwecke (z. B. Krankenkasse) benötigt werden,
macht man für das Finanzamt Kopien.
Schreibe auch alle zugehörigen Fahrtkilometer auf?
Wer solche Belege regelmäßig ordentlich sammelt und auflistet,
spart Geld, weil nichts mehr verloren geht und spart Zeit.
Die sonst übliche Sucherei entfällt.
- Steuerklassen: Sind bei mir und beim Ehepartner die Steuerklassen sinnvoll
gewählt?
- Freibeträge: Sind passende Freibeträge in der Lohnsteuerkarte eingetragen?
(mehr ...)
Wer keine oder zu geringe Freibeträge eintragen lässt,
gibt dem Finanzamt bis zur Einkommensteuererklärung ein zinsloses Darlehen.
- Freistellungsaufträge: Bekomme ich von meinem Kapitalerträgen
(Zinsen, Dividenden, ...) Steuern und Solidaritätszuschlag abgezogen,
oder habe ich passende Freistellungsaufträge erteilt?
(mehr ...)
Hole ich mir hier zuviel abgezogene Steuern mit der Steuererklärung wieder?
(mehr ...)
- Bausparen: Zahle ich, bzw. zahlen wir zusätzlich genügend Geld auf einen
Bausparvertrag ein, um vom Staat die volle Wohnungsbauprämie zu bekommen?
Bereits der kleinstmögliche Bausparvertrag reicht, um diese Prämie zu bekommen.
(mehr ...)
- Zinsen: Spare ich mein Geld auf einem Sparbuch oder dem Girokonto an,
oder bekomme ich höhere Zinsen auf einem
Tagesgeld-Konto bzw.
Festgeld-Konto?
- Krankenkasse:
Sammle ich alle Belege von Gesundheitskosten?
Vieles davon kann ich als
Außergewöhnliche Belastungen
in der Steuererklärung angeben.
Manche Kosten werden von der Krankenkasse erstattet, z. B.:
- Ärztliche Behandlungen im Ausland (z. B. im Urlaub)
- Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange).
Die Kosten werden nach erfolgreichem Abschluss erstattet.
- Zuzahlungen und Praxisgebühren, die über der Zuzahlungsgrenze liegen
(mehr ...)
- Erbschaftsteuer:
Ist mir klar, was an Erbschaftsteuer gezahlt werden muss,
wenn ich erbe oder wenn ich etwas vererbe?
Kaum eine Steuer kann so einfach und legal vermieden werden wie diese.
(mehr ...)
- Gutscheine, Schecks, D-Mark:
Liegen in meinem Haushalt noch irgendwo nicht eingelöste Gutscheine oder Schecks,
oder habe ich D-Markbeträge, die noch nicht umgetauscht wurden?
Damit kann man die Kasse für Weihnachtseinkäufe entlasten bzw. auffüllen.
- Jahreswechsel:
Viele Dinge müssen vor Jahreswechsel erledigt werden, um staatliche Gelder zu bekommen
oder zu verhindern, dass man Geld verliert.
Hier eine Checkliste.
- usw. ...
Neue Einnahmequellen erschließen
Wenn die bestehenden Einnahmen nicht weiter erhöht werden können, sucht man nach
neuen Einnahmequellen. Eine Auswahl an Möglichkeiten:
- Zusätzlich einen 400€-Job ausüben.
Man kann dabei auch wenige Stunden arbeiten und weniger als 400 € verdienen.
- Einen kurzfristigen Nebenjob annehmen.
Jobs bis zu 50 Tage Dauer
gehören wie die 400€-Jobs zu den "geringfügigen Beschäftigungen".
- Als Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Ausbilder oder ähnliches
in einem Verein oder in öffentlichen Einrichtungen mitarbeiten.
Diese Tätigkeiten sind bis zu bestimmten Grenze pro Jahr
steuerfrei
(§ 3 Nr. 26 EStG).
Wenn etwas mehr verdient wird, lässt es sich mit einem 400€-Job kombinieren.
Auch Kurse an Volkshochschulen zu halten, gehört in diese Rubrik.
20€ pro 45 Minuten gehaltenem Unterricht sind ein üblicher Satz.
- Sozialwohnung, Wohngeld, Arbeitslosengeld 1, Hartz IV oder Grundsicherung beantragen,
wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Diese Leistungen sind Rechtsanspruch und nicht staatliche Almosen.
- Wurde für ein vor 2006 gekauftes Haus/Wohnung die
Eigenheimzulage
beantragt? Ehepaare können die Eigenheimzulage zweimal nutzen.
- Wie wäre es mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des eigenen Hauses?
Das kostet zwar erst mal Geld,
aber die Einnnahmen sind sogar höher als Zins und Tilgung für den nötigen Kredit.
Viele wertvolle Informationen zur Photovoltaik finden Sie z. B. bei
www.photovoltaik-kress.de.
- Wer vor nicht allzu langer Zeit eine Diplomarbeit, Studienarbeit oder Hausarbeit
geschrieben hat,
kann sie bei
www.diplom.de,
www.diplomarbeiten24.de,
www.hausarbeiten.de,
www.diplomarbeiten-shop.de
oder
www.bod.de
zum Verkauf anbieten.
Wenn interessierte Leser sie dort herunterladen,
gibt es Geld für den Vermittler und den Autor.
Das Anbieten kann bei mehreren dieser Vermittler gleichzeitig geschehen.
Schon meine relativ kleine Hausarbeit zum REFA-Ingenieur wurde mehrmals heruntergeladen.
Einzelne Artikel können auch bei
www.akademie.de
veröffentlicht werden.
- Gebrauchtes Spielzeug und andere gebrauchte Artikel bei
www.ebay.de,
bei www.hood.de
oder auf dem Flohmarkt verkaufen.
Außerdem bei Anzeigenzeitschriften z. B. die des
Quoka-Verlags
oder bei www.wikibuy.de.
Weitere Möglichkeiten:
www.www.markt.de
und
www.www.kalaydo.de.
Eigene Artikel kann man völlig problemlos verkaufen,
der Verkauf von zuvor eingekauften Artikeln, oder die Vermittlung von Verkäufen
gegen Gebühr ist eine gewerbliche Tätigkeit.
- Gebrauchte Bücher bei
www.ebay.de,
www.amazon.de
oder www.booklooker.de
verkaufen.
Wir bieten zur Zeit
diese Bücher aus unserem eigenen Bestand an.
Der Verkauf eigener Artikel ist steuerfrei, der Verkauf fremder Artikel ist Gewerbe.
- Nachhilfe geben:
Mit einem Aushang an der Schule oder durch Handzettel in der Nachbarschaft kann es beginnen.
(Informationen und Bücher dazu finden Sie auf unseren Seiten
Mathematik,
Physik und
Chemie.)
Mit kaum etwas Anderem können Jugendliche und auch Erwachsene so angenehm
und gut Geld verdienen wie mit Nachhilfe.
- Kinder sitten. (Werbung z. B. durch Aushang am Spielplatz oder im Kindergarten)
- In der Nachbarschaft oder im Ort Gartenservice anbieten:
Rasen mähen, Unkraut jäten, kehren usw.
- Geldverdienen mit dem eigenen PC (mehr Informationen ...)
- Einkaufs- und Haushaltsservice für ältere Mitmenschen anbieten.
Hierzu kann man selbst ein
Gewerbe anmelden,
oder sich auch bei einem "Kunden" als
"400€-Job im Haushalt" anstellen lassen.
- Haushüten und/oder Haustierhüten für Urlauber
oder während eines Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalts.
- Bei langeren Autofahrten Mitfahrgelegenheit im Auto gegen Geld anbieten:
So etwas wird z. B. über
www.mitfahrgelegenheit.de
oder
www.mitfahrzentrale.de
vermittelt.
Es können auch Waren transportiert werden:
www.raumobil.de.
- Bausparverträge vermitteln.
- Irgendeine andere Dienstleistung ausdenken und anbieten:
Was kann ich gut? Was kann ich für andere tun? Wobei kann ich sie beraten?
Was kann ich Anderen beibringen?
Diese
Tätigkeit dann als (Klein-) Gewerbe oder freiberuflich ausüben.
(mehr ...).
- Beim Spazierengehen eine Tasche mitnehmen, die Augen offen halten
und Pfandflaschen bzw. Pfanddosen sammeln.
Und: Pfandflaschen im Schwimmbad sammeln und abgeben.
Bei Volksfesten und auf Weihnachtsmärkten die nicht abgegebenen
Gläser und Tassen zurückbringen.
Mit solcher Sammeltätigkeit kann man 100 € und mehr pro Jahr einnehmen.
(Weitere Informationen:
www.dpg-pfandsystem.de)
- Waldbeeren (z. B. Waldhimbeeren, Brombeeren oder Schlehen)
für eine Brennerei sammeln;
vorher Preis und Qualität (nur gesunde Früchte, keine Blätter, keine Stiele, ...)
vereinbaren und fragen, was am dringendsten benötigt wird.
Im Odenwald (Südhessen) z. B. bei www.apfelwalzer.de.
- Obst im Garten nicht vergammeln lassen, sondern wenigstens
rechtzeitig pflücken, sauber auslesen und zur
Brennerei bringen.
Bitte aber nur Obst auf dem eigenen Grundstück pflücken,
andernfalls vorher den Besitzer fragen!
Pflücken auf fremden Grundstücken ohne Einverständnis des Besitzers ist strafbar.
- usw. ...
Für die meisten dieser zusätzlichen Einnahmen müssen Steuern gezahlt werden.
Einige der genannten Ideen stellen eine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit dar.
Sie muss entsprechend angemeldet und verwaltet werden
(
mehr ...).
Manche Tätigkeiten dürfen nur von bestimmten Berufsgruppen ausgeübt werden,
z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung, medizinische Behandlung.
Bei Kindern ab 18, für die Kindergeld oder BAföG gezahlt wird,
muss darauf geachtet werden, dass ihre Einkünfte nicht zu hoch werden.
(mehr zum Kindergeld ...)
(mehr zum BAföG ...)
Fortsetzung:
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