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Auf einen Blick: Unterschiede Gewerbe / Freiberuf


Die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst:


Gewerbe Freiberuf
Art der Tätigkeiten Tätigkeiten außerhalb des Rahmens von §18 EStG Tätigkeiten wie in §18 EStG aufgezählt oder sehr ähnlich
Anmeldung bei Stadtverwaltung
(das Finanzamt schickt bald danach einen Fragebogen)
Finanzamt
Art der Buchhaltung
(Info)
je nach Rechtsform und Umsatz:
EÜR oder "doppelte Buchführung"
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
---------------------
"doppelte Buchführung" freiwillig
Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer (Info) kein Unterschied
Besteuerung als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) für beide möglich
Gewerbesteuer (GewSt) (Info) ab 24.500 € Gewinn keine
Einkommensteuer (ESt) (Info) bei der Gewinnermittlung kein Unterschied;
ab 22.000 € (bis 2019: 17.500 €) Umsatz ist das Formular Anlage EÜR ein "Muss"
Formular: Anlage G Formular: Anlage S
Bei GewSt-Zahlern wird das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG). -----
IHK-Mitgliedschaft (Info) Pflicht (kostenlos bis 5.200 € Gewinn) keine

Selbstständige müssen als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und streben deshalb diese Art der Einordnung an. Gelegentlich sind Finanzbehörden bei der Einordnung anderer Meinung als der Selbstständige. Zu solchen Vorgängen gibt es interessante BFH-Urteile.

Die Einteilung in Gewerbe/Freiberuf gemäß §18 EStG Ist nicht von der Berufsbezeichnung, sondern von den ausgeführten Tätigkeiten abhängig.
Beispiel Grafiker: Ob er als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, hängt vor allem davon ab, ob er in erster Linie künstlerisch tätig ist oder nicht. Wenn er nach festen Vorgaben der Auftraggeber arbeitet oder gar mit Waren handelt (Verkauf von Shreibwaren, Graphikerutensilien), ist die Grenze zum Gewerbe deutlich überschritten.

Viele Informationen zum Unterschied zwischen freiberuflich und gewerblich findet man bei www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm.
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