| Gewerbe | Freiberuf | |
|---|---|---|
| Art der Tätigkeiten |
alles außerhalb
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Tätigkeit wie in
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| Anmeldung bei |
Stadtverwaltung --------------------- Das Finanzamt schickt bald danach einen Fragebogen. |
Finanzamt |
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Art der Buchhaltung
(Info) |
je nach Rechtsform und Umsatz: EÜR oder "doppelte Buchführung" |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) --------------------- "doppelte Buchführung" freiwillig |
| Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer (Info) | kein Unterschied | |
| Gewerbesteuer (GewSt) (Info) | ab 24.500 € Gewinn | keine |
| Einkommensteuer (ESt) (Info) |
bei der Gewinnermittlung kein Unterschied; ab 17.500 € Umsatz ist das Formular Anlage EÜR ein "Muss" |
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| Formular: Anlage G | Formular: Anlage S | |
| Bei GewSt-Zahlern wird das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG). | ----- | |
| IHK-Mitgliedschaft (Info) |
Pflicht
(kostenlos bis |
keine |