Wer sich einen Firmennamen oder den Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung ausdenkt,
sollte überprüfen, ob der beabsichtigte Name bereits existiert oder geschützt ist.
Die Existenz kann man schnell mal mit
www.google.de
oder www.metager.de überprüfen.
Bei www.denic.de sieht man,
wem eine .de-Domain gehört, bzw. dass sie noch frei ist.
Ob und für welche Bereiche der Name zumindest in Deutschland als Marke geschützt ist,
kann man beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA)
prüfen.
Dort kann man kostenlos und schnell im
DPMAregister,
bzw. mit der dortigen
"Schnellsuche",
den gewünschten Namen nachsehen.
Schauen Sie sich doch zum Beispiel und zur Einarbeitung in die Materie
mal an, was Dienstleister wie IFOK oder Produzenten wie HARIBO dort geschützt haben,
oder von wem und für was die Namen "Fön" oder "chick"geschützt sind.
Um Ihren Markennamen schützen zu lassen, klären Sie vorher,
für welche Klassen von Waren oder Dienstleistungen er geschützt werden soll,
und welche Waren oder Dienstleistungen das im einzelnen sind.
Die Klassen trägt man im Antragsformular an das DPMA ein,
die Einzelheiten (geschützte Waren oder Dienstleistungen zu Ihrer Marke) werden in einem
Zusatzblatt aufgelistet.
Schützen Sie für Ihre Zewcke möglichst viel an Klassen und Einzelheiten,
aber nicht mehr, als Sie wirklich benutzen werden.
Das Anmelden für bis zu drei Klassen kostet 300 € für die ersten 10 Jahre.
Für weitere Klassen fällt eine Zusatzgebühr an.
Die Anmeldung kann man selbst beantragen und durchführen lassen.
Hilfe von Anwälten ist dabei nicht unbedingt nötig.
Wenn aber abzusehen ist, dass an der Marke viel Geld hängt, oder es zu teuren Problemen kommen kann,
sollte man von Anfang an die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine Marke schützen lassen wollen, tun sie es möglichst bald!
In folgenden Fällen wird die Anmeldung eines Markennamens logischerweise schwierig:
Am Ende der Anmelungsprozedur erhält man eine Urkunde, auf der auch steht,
bis wann diese Marke geschützt ist.
Eine Verlängerung nach den ersten 10 Jahren oder weiteren 10 Jahren
muss selbst rechtzeitig(!) beantragt werden.
Man wird vom Markenamt nicht erinnert oder benachrichtigt.
Die Verlängerung kostet 750 € und gilt für weitere 10 Jahre.
Wenn sie nicht beantragt wird, steht die Marke wieder zur freien Verfügung.
Zunächst ist die Marke für Ihre eigenen Anwendungen geschützt.
Sollte jemand Anderer Ihren Markennamen benutzen, klären Sie erst mal mit
DPMAregister,
bzw. mit der dortigen
"Schnellsuche",
ob der Andere vielleicht die Marke für andere Klassen als Sie angemeldet hat.
Auch wenn der Andere die Marke in dem von Ihnen genutzten Bereich verwendet,
muss man nicht gleich die heutige Abmahn-Mode mitmachen.
Häufig kann ein zunächst freundlicher Brief oder ein nette Hinweis per E-Mail
den Weg zu einer für beide Seiten sinnvollen Einigung ebnen.
Manchmal möchten andere Firmen oder Personen den angemeldeten Markennamen
auch für ähnliche Zwecke benutzen.
Wenn keine Konkurrenzsituation zu befürchten ist, wollen Siew als Inhaber der Marke
das Recht bzw. die Erlaubnis zur Nutzung der Marke vielleicht auch Anderen erteilen.
Diese Erlaubnis ist nur schriftlich sinnvoll.
Ein kleiner Vertrag, sollte mindestens folgende Punkte regeln: