Kindergeld: Gesetze, Merkblätter, Dienstanweisungen, Urteile
Häufig wird gefragt, wo die Gesetze und Paragrafen zum Kindergeld stehen.
In dieser Seite sind die gesetzlichen Grundlagen zum Kindergeld und die wichtigsten Urteile
sowie die offiziellen Kindergeld-Merkblätter und die
Dienstanweisung des Bundesamts für Finanzen (DA-FamEStG) aufgelistet.
Besonders diese Dienstanweisung ist eine Fundgrube für Know How zum Thema Kindergeld.
Gesetze
Das Kindergeld ist zunächst im Kindergeldgesetz und im Einkommensteuergesetz geregelt.
-
Kindergeldgesetz
(BKGG)
-
Einkommensteuergesetz
(EStG),
dort vor allem
§ 32 EStG (wer gilt als Kind)
und § 62 bis § 78 EStG
Einige Anwendungsvorschriften finden sich zusätzlich in
§ 52 Abs. 40 EStG
Merkblatt, Dienstanweisungen und BMF-Schreiben
Die gesetzlichen Vorgaben und das durch Rechtsprechung entstandene Recht ist im
offiziellen Kindergeld-Merkblatt
und der Dienstanweisung des Bundesamts für Finanzen an die Familienkassen zusammengefasst.
Die sich aus den neuesten Urteile ergebenden Regelungen fehlen oft noch in
Merkblättern und Dienstanweisungen.
- Das jeweils aktuelle Kindergeldmerkblatt
- "Die" Dienstanweisung für Familienkassen:
DA-FamEStG
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs
vom Bundesamt für Finanzen.
Hier erfährt man, wie die Familienkassen oder andere Stellen, die Kindergeld auszahlen,
entscheiden müssen. Verweise auf passende Abschnitte der Dienstanweisung helfen sehr,
wenn man mit einer Familienkasse per Einspruch um das Kindergeld kämpfen muss.
- Weitere
Dienstanweisungen
- Ab 2012 entfällt die Einkommensgrenze für Kinder bei Steuer und Kindergeld. -
Für 2011 und die Jahre davor gilt diese Grenze aber unverändert weiter(!).
Genauere Regelungen für die Zeit ab 2012:
BMF-Schreiben vom 7.12.2011 (PDF 55 kB)
Urteile
Die wichtigsten Urteile und Entscheidungen in der letzten Zeit:
- Bundesfinanzhof (BFH): Urteil vom 9.6.1999 (VI R 33/98) BStBl. 1999 II S. 701
bfh.simons-moll.de/...
Anerkennung eines Sprachkurses mit >10 Wochenstunden (incl. Fahrt u. Vor-/Nachbereitung)
als Ausbildung.
- BFH: Urteil vom 24.8.2001 Az. VI R 169/00 bei
bfh.simons-moll.de/...
Bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
ist ein Verlustabzug (Verlustvortrag) nicht zu berücksichtigen.
- BFH: Urteil vom 11. Dezember 2001 Az.
2001 VI R 113/99
Vermögenswirksame Leistungen gehören zu den Einkünften eines Kindes
- BFH: Urteil vom 14. Mai 2002 Az.
VIII R 57/00
Der Sold von Bundeswehr oder Zivildienst gehört nicht zu diesen Einkünften;
wohl aber das Entalssungsgeld
- jurathek.de/...
Eine Sammlung von Urteilen zum Kindergeld aus den Jahren 2000 bis 2003.
- BFH: Urteil vom 13.07.2004, Az.
VIII R 23/02
Der Fortzahlung des Kindergeldes steht nicht entgegen, dass sich der Student
für mehrere Semester beurlauben lässt.
Erforderlich ist jedoch, dass diese Zeit ausbildungsfördernd mit Praktika oder Arbeiten
an der Universität ausgefüllt wird.
Im verhandelten Fall, war aber der Besuch von Vorlesungen und Prüfungen während der Beurlaubung verboten.
- Bundesverfassungsgericht (BVG): Beschluss vom 11. Januar 2005 Az.
2 BvR 167/02
Einkommensgrenze: Sozialversicherungsbeiträge des Kindes
sind nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) einzubeziehen.
- BFH: Urteil vom 15. November 2005 Az. III R 67/04 bei
bfh.simons-moll.de/...
Einkommensgrenze: Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes bleiben die Einkünfte
aus der Vollzeiterwerbstätigkeit außer Ansatz, soweit sie auf die Monate entfallen,
in denen das Kind den gesamten Monat erwerbstätig war.
- BFH: Urteil vom 16. November 2006 Az. III R 15/06 bei
bfh.simons-moll.de/...
Einkommensgrenze:
Wenn das Kind kindergeldberechtigt ist,
zählen seine gesamten Einkünfte und Bezüge unabhängig davon,
ob es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt.
Bei kindergeld-informationen.de/...
werden die widersprüchlich klingenden Urteile III R 67/04 und III R 15/06 zusammen kommentiert.
- BFH: Urteil vom 16. November 2006 Az.
III R 74/05
Einkommensgrenze: Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind
nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag einzubeziehen.
Gleiches gilt für Beiträge zur Beihilfe: BFH, Urteil vom 14. Dezember 2006 Az.
III R 24/06
Kommentar zu beiden Urteilen bei
kostenlose-urteile.de
- BFH: Urteil vom 19. Juni 2008 Az.
III R 68/05
Berechtigung für Kindergeld: Die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend
bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit wirkt nur drei Monate.
Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden,
da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.
- BFH: Urteil vom 19.4.2007 Az.
III R 65/06
Verheiratetes Kind: Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
bei geringen Einkünften des Ehepartners
- BVerfG Urteil vom 26.09.2007 Az.
III R 4/07
Die Einkünfte des Kindes bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages werden nicht
um die Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung,
einer privaten Rentenversicherung (auch VBL-Pflichtversicherung )
und einer Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert.
Etwas ausführlicherer Text von
rechtslupe.de
- BFH: Urteil 27.8.2008 Az. III R 88/07 bei
steuertipps.de/...
Die Kindergeldzeit kann sich um die Zeit für Grundwehrdienst und Zivildienst verlängern.
Wenn der Dienst innerhalb eines laufenden Monats beginnt oder endet,
kürzen Familienkassen das KG gerne um einen Monat. Das ist nicht zulässig.
- BFH: Beschluss vom 26.11.2008, Az.
III S 65/08 (PKH)
Ein Lottogewinn des Kindes gehört zu seinen Bezügen. Dadurch kann es evtl. kein Kindergeld geben.
- BFH: Urteil vom 04.04.2009, Az.
III R 85/08
Die ernsthafte Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch
zur Berufsausbildung.
- Finanzgericht Baden-Württemberg: Entscheidung 16.02.2009 Az. 6 K 83/06 bei
steuerspar-urteile.de/...
Der vom Arbeitgeber getragene Anteil an vermögenswirksamen Leistungen zählt
nach der Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht zu den für die Gewährung des
Kinderfreibetrags schädlichen Einkünften eines Kindes.
Die Entscheidung liegt unter Aktenzeichen III R 23/09 beim Bundesfinanzhof.
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 11.3.2010 Az.
1 BvR 3163/09
Das Kindergeld kann weiterhin auf ALG 2 / Hatz 4 angerechnet werden.
Eine Verfassungsbeschwerde dazu wird abgewiesen.
- BVerfG, 27.7.2010 Az.
2 BvR 2122/09
Es ist nicht verfassungswidrig, dass das Kindergeld komplett entfällt, wenn
der Grenzbetrag der Einkünfte, 7.680,00 € (bis 2009) bzw. 8.004 € (2010 und 2011),
auch nur gering überschritten wird.
- BFH: Urteil vom 17.6.2010 Az.
III R 34/09
Ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich in einer Übergangszeit zwischen
zwei Ausbildungsabschnitten befindet, gilt in dieser Zeit als Kindergeld-berechtigt,
auch wenn es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
Die Einnahmen aus der Tätigkeit zählen daher auch voll zu den Einkünften des Kindes und
können (wenn zu hoch) zum Wegfall des Kindergelds für dieses Kalenderjahr führen.
(Zusammenfassung)
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 Az. 4 K 10218/06 B
Auch wenn ein Kind bei einem Elternteil privat mitversichert ist und dieser Elternteil die Beiträge zahlt,
sind Einkünfte und Bezüge eines Kindes um die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu kürzen.
kostenlose-urteile.de
- BFH: Urteil vom 09.06.2011 Az.
III R 28/09
Dass Praktikumsentgelt mit zu den Einkünften des Kindes zählt ist nicht neu.
In diesem Urteil ging eher darum, dass die Wohn- u. Verpflegungskosten am Praktikumsort (Ausland) nicht anerkannt wurden,
weil das Kind seinen Haushalt am Studienort aufgegeben hatte und außerdem der Auslandsaufenthalt keiner Dienstreise
entsprach.
(Pressemitteilung)
- BFH: Urteil vom 22.9.2011 Az.
Urteil vom 22.9.2011, III R 38/08
Außer den Studiengebühren werden jetzt auch die "üblichen Semestergebühren"
(Anmelde- und Rückmeldegebühren, die oft auch ein Semesterticket beinhalten) anerkannt.
- Neueste Bundesfinanzhof-Urteile:
www.bfhurteile.de
und dort mit der Tastenkombination Strg und F nach dem Begriff Kindergeld suchen.