Bis zum 18. Geburtstag des Kindes erhält man das Kindergeld für sein Kind ohne größere Probleme.
Ab 18 muss die Berechtigung für das Kindergeld nachgewiesen werden.
Zusätzlich kommt es darauf an, dass die Einkünfte des Kindes
(Brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten) nicht über 7.680,00 € (bis 2009) bzw. 8.004 € (2010 und 2011) liegen.
Außer den entsprechenden Paragraphen im Kindergeldgesetz und Einkommensteuergesetz
gilt für die Entscheidungen der Familienkassen vor allem die
Dienstanweisung DA-FamEStG (Version 2011) für Familienkassen.
Im Abschnitt DA 63.3.2 der Dienstanweisung
DA-FamEStG ist festgelegt,
wann sich Kinder in Berufsausbildung befinden. Absatz DA 63.3.2 (7) legt fest,
dass auch die Förderung im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM)
eine Berufsausbildung darstellt.
Sicherlich ist auch die Wartezeit (z. B. ab dem Antrag auf Kostenzusage)
bis zum Beginn des Werkstattaufenthalts Kindergeld-fähig.
Ein behindertes Kind befindet sich auch dann in Berufsausbildung, wenn es durch
andere gezielte Maßnahmen auf eine – wenn auch einfache – Erwerbstätigkeit vorbereitet wird,
die nicht spezifische Fähigkeiten oder Fertigkeiten erfordert.
Unter diesem Gesichtspunkt kann z. B. auch der Besuch einer Behindertenschule,
einer Heimsonderschule, das Arbeitstraining in einer Anlernwerkstatt usw.
eine Berufsausbildung darstellen.
Kindergeld wird eigentlich nur bis zum Ende der Ausbildung bzw. maximal
zum 25. Geburtstag (plus Wehr- und Zivildienstzeit) gezahlt.
Eine Ausnahme gibt es für Kinder, die behindert sind und nicht selbst
für ihren Lebensunterhalt sorgen können:
Für sie kann das Kindergeld auch weiterhin beantragt und gezahlt werden.
Extremster Fall, den ich kenne: 90-jährige Eltern, die für ihr 65-jähriges Downsyndrom-Kind Kindergeld bekommen.
Voraussetzung sind die Anerkennung als Behinderter (z. B. durch Ausweis)
und das Attest eines Arztes darüber,
dass die Behinderung bereits vor der Altersgrenze von 25 Jahren bestanden hat.
Auch für behinderte Kinder gilt die beim Kindergeld übliche Einkunftsgrenze.
Es kann aber außer Werbungskosten und Sozialversicherung noch ein
"individueller behinderungsbedingter Mehrbedarf" beansprucht werden.
Ausführlich: Dienstanweisung
DA-FamEStG, Abschnitt DA 63.3.6
Wenn für das Kind gar kein Kindergeld zu bekommen ist
(z. B. weil die Behinderung nach der Altersgrenze begonnen hat),
können Eltern, die ihrem Kind
weiter Unterhalt zahlen, diesen Unterhalt ggf. als außergewöhnliche Belastung
in der Steuererklärung angeben.
Siehe Abschnitt
Unterhalt für Kinder ohne Kindergeldanspruch bei der Steuer absetzen
Kindergeld kann rückwirkend für das laufende Jahr und für vier davor liegende Jahre
beantragt werden.
Wenn für einen Zeitraum Kindergeld beantragt und abgelehnt wurde und hier kein Einspruch
eingelegt wurde, kann für diesen Zeitraum das Kindergeld in der Regel
nicht nochmals beantragt werden.
Bezieht ein behindertes Kind Grundsicherung, kann es sein, dass die Sozialämter
versuchen, das an die Eltern ausbezahlte Kindergeld auf Leistungen der Grundsicherung
im Alter oder bei Erwerbsminderung anzurechnen.
Wie Eltern sich dagegen wehren, beschreibt Rechtsanwalt Jürgen Greß
in www.myhandicap.de/anrechnung-kindergeld.html.
Er gibt auch allgemeine Informationen zur Grundsicherung