Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (veröffentlicht am 31.1.2007) verstößt
die Erbschaft- und Schenkungsteuer
in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz und muss bis spätestens 2009 geändert werden.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert vor allem die niedrigere Bewertung von Immobilien
im Vergleich zu Kapitalvermögen wie Bargeld oder Aktien.
Die bisherigen Regelungen gelten noch.
Ab 2009 gibt es neue Bestimmungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
In Grundzügen (je weniger Verwandt, desto mehr Steuer) gleichen sie den bisherigen Regelungen.
Besonderheiten gibt es bei der Übertragung von Immobilien und Betrieben.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist recht gut bei
Wikipedia
beschrieben.
Auch bei der neuen Regelung ist zu erwarten, dass sie wieder bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird.
(mehr zum Thema "Testament und Erbschaftsteuer": testament.php#erbschaftsteuer ...)
Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 – 50 % auf 15 – 43 % abgesenkt.
Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.