FAQ - Häufige Fragen zur Einkommensteuererklärung
Fragen und Antworten
Auf dieser Seite sind Fragen zum Thema Einkommensteuer gesammelt,
die so oder ähnlich haufig gestellt werden.
Auch wenn diese Fragen zum Teil in der ich-Form formuliert sind,
handelt es sich hier um verallgemeinerte Fragestellungen und nicht
um konkrete Einzelfälle.
Ab welchem Einkommen muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Wenn das zu versteuernde Einkommen eines Jahres unterhalb des
Grundfreibetrags
(z.B. 2018: 9000 € für Ledige) liegt, muss gar keine Steuer bezahlt werden. Bereits gezahlte Steuern werden komplett zurückerstattet.
Bei Einkünften über dem Grundfreibetrag beginnt die Steuer mit dem Eingangssteuersatz
und steigt mit zunehmenden Einkünften.
Welche Einkünfte sind steuerfrei?
Für 450€-Jobs (früher 400€-Jobs) und 50-Tage-Jobs, die über die
www.minijobzentrale.de
verwaltet wurden, hat in der Regel bereits der Arbeitgeber die Steuer gezahlt.
Es ist i. d. Regel kein Eintrag in der Steuererklärung nötig.
Ausnahme: Es wurde "auf Lohnsteuer" gearbeitet und der Arbeitnehmer
hat die Lohnsteuer voll gezahlt.
Auch eine Tätigkeit bis zu 2.100 € pro Jahr als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter,
als Betreuer, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, oder Ähnliches ist gemäß
§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz
ist bis zur o. g. Grenze (bzw. bis 175 € pro Monat) steuerfrei.
Rückwirkend zum 1.1.2013 wurde diese Grenze auf 2.400 €/Jahr geändert.
Wenn man außer der Tätigkeit als Angestellter (nichtselbstständige Arbeit) insgesamt
nur maximal 410 € durch andere Einkunftsarten einnimmt, sind diese Einnahmen steuerfrei.
(§ 46 EStG,
§ 70 EStDV)
In welchen Fällen muss ich eine Einkommensteuererklärung ausfüllen?
Selbst wenn man nur geringe Einkünfte hat, kann es Pflicht sein, eine Steuererklärung
mit bestimmten Anlagen auszufüllen ("Pflichtveranlagung"):
- Wer nicht angstellt ist, aber Einkünfte über dem Grundfreibetrag
(z.B. 2018: 9000 € für Ledige) hat. Hier sind z. B. viele
Rentner betroffen.
- Wer Lohnsteuerfreibeträge
beantragt hat und dadurch schon im laufenden Jahr Steuern spart,
muss nach Abschluss des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit
Anlage N (nichtselbstständige Arbeit) ausfüllen.
- Auch wenn man mit 2 oder mehr lohnsteuerpflichtige Beschäftigungen hat,
muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden; ebenso, wenn mit Lohnsteuerklasse 6
gearbeitet wurde.
- Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben, und sie dabei (egal wie lang im Jahr die
Steuerklassenkombination 3/5 gewählt hatten.
- Bei Erhalt von Lohnersatzleistungen: z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld.
- Wer mehr an Kapitalerträgen als der Sparerfreibetrag hatte,
muss nach Abschluss des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit
Anlage KAP ausfüllen.
Ebenso, wer Kapitalerträgen hatte, die noch nicht von der Steuer erfasst wurden.
- Wer vermietet, muss zur Steuererklärung auch die Anlage V ausfüllen.
- Wer ein Gewerbe betreibt, muss eine Einkommensteuererklärung mit
Anlage G ausfüllen.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit oder anderer selbstständiger Tätigkeit
wird eine Anlage S benötigt.
Zusätzlich zu den Anlagen G oder S ist eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
Dies gilt auch wenn es ein Kleinunternehmen gemäß
§ 19 UStG Abs. 1 ist.
Weitere Informationen zum Thema Gewerbe: hier.
Die Pflichtveranlagung ist für Menschen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (angestellt) in
§ 46 EStG geregelt.
Ansonsten ist sie in
§ 56 EStDV geregelt.
In welchen Fällen ist es besonders sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen?
Es ist besonders dann sinnvoll, wenn man eine Steuerrückzahlung zu erwarten hat.
Dies ist beim "Normalbürger" oft, ja fast immer der Fall.
In folgenden Fällen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung besonders:
- Wenn man im Kalenderjahr weniger oder nur wenig mehr als der
Grundfreibetrag
(z.B. 2018: 9000 € für Ledige) verdient hat, aber Steuern gezahlt wurden. - häufiger Fall bei Schülern und Studenten.
- Ungleichmäßiger Verdienst als Angestellter/Arbeiter während des Kalenderjahres,
z. B. wegen:
- Wechsel Beruf - Bundeswehr/ZDL oder umgekehrt
- Wechsel Ausbildung - Beruf
- Wechsel Arbeitslosigkeit - Beruf
- Änderung des Gehalts durch Beförderung oder Umstufung
- unregelmäßige Auszahlung von Provisionen
- Ferienjob von Schülern und Studenten
- usw.
- Es wurden Steuer und Solidaritätszuschlag von Zinsen und Kapitalerträgen abgezogen,
obwohl man unter dem Sparerfreibetrag liegt.
Sie werden nach einem Eintrag in die Steuererklärung zurücherstattet,
bzw. als schon gezahlte Steuer angerechnet.
(siehe Anlage KAP)
- Es fanden 'haushaltsnahe Dienstleistungen' statt, z. B.
Betreuung, Handwerkerarbeiten und Ähnliches. Die Arbeitsleistung (nicht das Material)
ist steuerlich absetzbar.
(mehr...)
- Es sind Spendenquittungen vorhanden oder es wurde Kirchensteuer gezahlt.
- Es gab Unfälle oder größere Kosten für Krankheiten oder Scheidung.
- Es gab Kosten für den Beruf (=Werbungskosten) als die
Werbungskostenpauschale von 1.000 € (ab 2011; vorher 920 €),
z. B. Fahrtkosten, Weiterbildung, Umzug wegen Beruf, ...
- Es gab Kosten für Steuerberatung.
Dabei ist der auf den Privathaushalt entfallende Anteil seit einigen Jahren
nicht mehr absetzbar.
Wohl aber Beratung zu den Themen Nichtselbstständige Arbeit,
Kapitalerträge, Vermietung, Gewerbe, usw.
- Heirat am Ende oder während des Kalenderjahres.
Das Paar wird besteuert, als wäre es das ganze Jahr verheiratet.
Man sollte also noch im "alten" Jahr heiraten
(siehe Abschnitt Wann ist es am sinnvollsten zu heiraten?).
- Geburt eines Kindes. Die Familie wird besteuert, als wäre das Kind schon das ganze Jahr dabei.
- Der Steuerzahler ist während des Kalenderjahres gestorben.
Grundfreibetrag, Sparerfreibetrag usw. gelten aber ungekürzt für das ganze Jahr.
Bei einem Ehepaar gilt der günstige Splittingtarif für das gesamte Todesjahr und
für das darauf folgende Jahr.
(mehr...)
- ...
Hinweis: Noch wesentlich mehr Steuer als mit einer Einkommensteuererklärung
kann man eventuell dadurch sparen,
dass man mal überlegt, von wem man erben wird, und wem man etwas vererben wird,
und was dabei wohl an Erbschaftsteuer fällig werden könnte.
Ausführlicher auf underer Seite
Testament und Erbschaftsteuer
Ist Ehrlichkeit beim Finanzamt nötig?
Obwohl es eigentlich eine Straftat ist, gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben zu machen,
wird dies als "Massensport" betrieben. Aber wollen wir mit der Masse schwimmen?
Machen Sie es anders: Leisten Sie es sich, gegenüber dem Finanzamt ehrlich zu sein!
Es bringt eine Menge Vorteile:
- Es schont Nerven und Gedächtnis: Man muss nicht seine bisherigen Aussagen
und Handlungsweisen zur Verhinderung der Enttarnung stets gleichartig
beibehalten.
- Gebundene Energien werden zu Sinnvollem freigesetzt:
Es ist oft lächerlich, wie Bekannte oder Kollegen damit angeben, dass sie dem
Finanzamt ein paar Kilometer Fahrtkosten oder ähnliches untergejubelt haben.
Hätten sie ihre Energien
auf die legalen Möglichkeiten gelenkt, hätten sie z. B. gemerkt, dass sie
vergessen haben, folgendes abzusetzen:
- die 1.000 km Fahrt zur Kur und zurück
- den "Autounfall auf dem Weg zur Arbeit" im letzten Jahr
- die 24 € pro Tag Verpflegungsmehraufwand für das 14-tägige Fortbildungs-Seminar
-
Außerdem merkte niemand, dass für das Postsparbuch kein Freistellungsauftrag
ausgestellt war, und dort unnötig Steuern gezahlt wurden,
die nun mit Anlage KAP zurückgeholt werden könnten.
Und im nächsten Erbfall
werden auch noch unnötige 15.000 €
Erbschaftsteuer zu zahlen sein. ...
Gerade bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer lässt sich in vielen Fällen
richtig viel an Steuern sparen.
- Teure 'Pannen' können erspart werden:
Beim Hauskauf oder im Erbfall erfolgen automatische Meldungen und
Offenlegungen gegenüber dem Finanzamt. In diesen Stresssituationen sind die
üblichen Verdunkelungsmanöver nur selten durchzuhalten. Steuerschätzungen
für die vergangenen 10 Jahre und Strafzahlungen sind die Folge.
- Man ist nicht von Mitwissern (z. B. die, vor denen man vorher mit
seinen 'Tricks' angegeben hatte) erpressbar.
- Die Erben werden später weniger Ärger haben
und nicht noch jahrelang auf den "alten Steuerhinterzieher" schimpfen.
Fazit: Es lohnt sich mehr, seine Zeit und Energie zum Steuersparen und Steuern-Zurückholen
einzusetzen, statt sie mit Steuerbetrug zu vergeuden.
Focus-online hat einen sehr interessanten Hintergrundbericht zu den
Möglichkeiten und Vorgehensweisen der Finanzämter
veröffentlicht.
Sind Steuertricks legal?
Ein ganze Reihe von "Steuertricks" und "Steuertipps" sind von vornerherein nicht legal,
oder der Steuerzahler behauptet etwas Unwahres, um einen steuerlichen Vorteil zu bekommen.
Von solchen Vorgängen distanziere ich mich hiermit ausdrücklich!
Seriöse Steuertipps weisen auf Fakten hin, die im passenden Fall vom Steuerzahler genutzt werden können,
aber ihm vielleicht noch nicht bekannt sind.
Oder sie weisen darauf hin, dass es günstiger sein kann, seine Ausgaben und Einnahmen so zu planen,
dass er daraus einen steuerlichen Vorteil gewinnt.
Beispiele:
In der Nähe des Jahreswechsels können Werbungskosten oder Außergewöhnliche Belastungen
manchmal in ein bestimmtes Jahr gelegt werden.
Das gleiche gilt für Erstattungen von Versicherungen bzw. Krankenkassen oder andere Zahlungen.
Solche legalen Möglichkeiten werden als 'Gestaltung' bezeichnet.
Wann bekomme ich meine Lohnsteuerkarte zurück?
Eine Lohnsteuerkarte gibt es seit 2011 nicht mehr.
Es gibt stattdessen am Ende des Jahres oder am Ende derBeschäftigung das A4-Blatt "Lohnsteuerbescheinigung"
vom Arbeitgeber.
Manchmal bemerkt man das nicht und heftet sie erst mal mit der Sozialversicherungsbescheinigung ab.
Muss ein 450€-Job in die Steuererklärung?
450€-Jobs bzw. Minijobs (vor 2013 bis 400€) werden n der Regel nicht in die Steuererklärung (Anlage N) eingetragen,
da nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber die Steuer pauschal gezahlt hat.
Diese pauschale Steuer kann auch nicht zurückerstattet werden.
Wenn "auf Lohnsteuer" gearbeitet wurde, und/oder der Arbeitnehmer die Steuern gezahlt hat,
wird dies Anlage N eingetragen.
(
mehr...)
In unklaren Fällen sollte man sich vom Arbeitgeber eine Bestätigung geben lassen,
wie abgerechnet wurde.
Wie trägt man Arbeitslosengeld (ALG1 und ALG2/"Hartz 4") in die Steuererklärung ein?
Arbeitslosengeld 1
Wer eine
Anlage N ausfüllt,
trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung"
in der ersten Seite ein.
Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber.
Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird
(weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit),
kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2
bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden.
Das FA erwartet
Belege über Zeiten der Nichtbeschäftigung und die Beträge der Lohnersatzleistungen.
Lohnersatzleistungen sind zwar selbst steuerfrei, unterliegen aber dem
Progressionsvorbehalt.
Dadurch steigt der Steuersatz für die übrigen Einkünfte.
Wenn man solche Leistungen bekommt, sollte man sich Geld für eine eventuelle Steuernachzahlung
zurücklegen.
Auf der Seite
www.finanzamt.bayern.de gibt es einen online-Progressionsvorbehalt-Rechner.
Ehepaare sollten prüfen, ob es sich lohnt, bei der Einkommensteuererklärung für das betroffene Jahr
die Einzelveranlagung zu wählen.
Die Veranlagungsart (gemeinsam/einzeln) kann jedes Jahr neu gewählt werden.
Arbeitslosengeld 2 / "Hartz 4"
Diese Leistungen sind steuerfrei.
In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen.
Wie setze ich einen PC ab?
Ein PC muss , wenn netto teurer als 410,00 €,
auf mehrere Jahre verteilt (=abgeschrieben) werden.
Billigere PCs werden als einmalige Ausgabe angesetzt.
Wenn der PC teilweise privat genutzt wird, z. B. 50%, müssen die jährlichen Abschreibungsbeträge
entsprechend gekürzt werden.
Nutzung für Dienst oder Ausbildung
Ein PC, der dienstlich genutzt wird, kann als Werbungskosten abgesetzt werden
(siehe
Anlage N
bzw. Excel-Tabelle in meinem
Downloadbereich).
Der PC könnte auch zu den Kosten für Aus- und Weiterbildung gehören
(
mehr).
Der PC wird in diesen Fällen über 3 Jahre monatsgenau abgeschrieben.
(→
Abschreibung)
Nutzung für Gewerbe oder Freiberuf
Wird der PC gewerblich genutzt, ist er ein Wirtschaftsgut er wird dann schon
wenn netto von 150,01 € bis 1.000,00 € über 5 Jahre mit 1/5 pro jahr abgeschrieben
(= geringwertiges Wirtschaftsgut GWG).
Über 1.000,00 € wird über die Nutzungsdauer monatsgenau abgeschrieben.
(→
Gewerbe und Abschreibung)
Externer Link:
berufliche Nutzung von PC und Software
Wie setze ich ein Arbeitszimmer ab?
Regelung bis 2006: Ein Arbeitszimmer kann nur abgesetzt werden, wenn es zu mindestens 50%
für die Arbeitstätigkeit genutzt wird,
oder wenn sonst kein Raum für diese Tätigkeit zur Verfügung steht.
Ab 2007 können Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden,
„wenn es den Mittelpunkt der
gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“,
also wenn ausschließlich zu Hause gearbeitet wird.
Dann können z. B. Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen;
weiterhin aber Arbeitsmittel wie z. B. Schreibtisch, Lampe, Anteilige Nutzung des PC,
Strom für PC und Beleuchtung, ...
In meinem
Downloadbereich finden Sie dazu eine Excel-Tabelle.
Wie setze ich die Kosten für Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung ab?
Zu diesen Begriffen habe ich hier eine
Extraseite erstellt.
In meinem
Downloadbereich finden Sie dazu eine Excel-Tabelle.
Wie werden Zinsen und Kapitalerträge besteuert?
Wenn Zinsen und Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen,
müssen sie und die dafür von der Bank ans Finanzamt gezahlten Steuern in der
Anlage KAP angegeben werden.
Die so abgeführten Steuerbeträge gelten bei der Steuererklärung
als bereits gezahlte Steuer.
Sie werden (ähnlich wie die Lohnsteuer) auf die ggf. noch zu zahlende Steuer angerechnet.
Was unter dem Sparerfreibetrag liegt ist steuerfrei.
Falls die Bank dafür Steuer und Solidaritätszuschlag gezahlt hat,
kann das für das vergangene Jahr mit der
Anlage KAP korrigiert werden.
Für die Zukunft sind
Freistellungsaufträge
sinnvoll.
Müssen die Zinsen aus einer Mietkaution versteuert werden?
Auch diese Zinsen müssen versteuert werden.
Der Mieter, der ja rechtlich er Eigentümer der Kaution bleibt, gibt sie in seiner Anlage KAP an.
Das Thema Mietkaution ist auf meiner Seite
Tagesgeld
ausführlicher beschrieben.
Wie kann man Geld steuerlich günstig anlegen?
Der Sparerfreibetrag ist inzwischen relativ niedrig.
Damit werden dann schon die Erträge von Ersparnissen ab ca. 27.000€/54.000€
(Ledige/Verheiratete) steuerpflichtig.
Viele Menschen suchen nun nach steuerlich günstigeren Anlageformen.
Einige Gedanken hierzu:
- Wenn Schulden (z. B. ein Darlehen für das Eigenheim oder gar ein Dispokredit) bestehen,
ist es oft deutlich günstiger, die Schulden zu tilgen, statt Geld anzulegen
und dafür vielleicht sogar Steuern für die Zinsen zu zahlen.
Den jeweiligen Fall muss man genau durchrechnen.
- Wer einige Jahre vor dem Rentenbeginn steht, kann Anlageformen wählen,
bei denen die Zinsen oder der Kursgewinn beim Verkauf erst später anfallen,
wenn andere Einkünfte niedriger sind, z. B. Zinsen erst im Rentenalter kassieren.
Die Bundesregierung fürt ab 2009 eine einheitliche Abgeltungsteuer ein.
Sie ist auf meiner Seite
Abgeltungsteuer beschrieben.
- Ein Haus oder eine Wohnung kaufen und einziehen; mietfrei wohnen.
- Eine kleine Immobilie kaufen und vermieten.
Das Ganze so planen, dass zunächst kein oder nur wenig zu versteuernder Gewinn entsteht.
Im Rentenalter wirkt sich der Gewinn dann weniger bei der Steuer aus.
Unbedingt vorher(!!) mit einem Steuerberater drüber sprechen!
- Gold kaufen und auf Wertsteigerung hoffen.
- Bausparen, wenn man noch in einem Einkommensbereich liegt, in dem man Prämien bekommt.
Alternative: BSP-Verträge auf die Kinder abschließen.
(mehr zum Thema: Bausparen)
- Vermögen und damit die Zinsen auf die Kinder übertragen.
Jedes Kind hat selbst auch einen Sparerfreibetrag.
Aber Vorsicht:
- BAföG-empfangende Kinder dürfen nur wenig Vermögen auf ihrem Namen haben,
sonst reduziert sich das BAföG.
(mehr zum Thema: BAföG)
- Wenn die Zinsen und Einkünfte des Kindes höher als 12 x 415 €/Monat (Stand 2016) bzw. 425 €/Monat (Stand 2017) ,
muss sich das Kind selbst bei der Krankenkasse versichern.
Von den Kapitalerträgen wird dabei lt. schriftlicher Auskunft unserer Krankenkasse
der Sparerpauschbetrag, 801 €/Jahr, abgezogen.
- Zu Einnahmen aus Kapitalerträgen hat man auch Ausgaben:
Bank- und Depotgebühren, Literatur zu diesem Thema,
Steuerberatung speziell für den Bereich Kapitalerträge, Telefon, Schreibmaterial,
Porto usw. Das sind sogenannte "Werbungskosten" zu dieser Art Einkünften.
Sie sollten aufgelistet und in die
Anlage KAP der Einkommensteuererklärung
eingetragen werden. Das Finanzamt zieht sie dann von den Einkünften ab.
Da es sowieso eine Werbungskostenpauschale von 51€/102€ (Ledige/Ehegatten) gibt,
müssen geringere Kosten nicht wirklich aufgelistet werden.
- Riester-Rente anfangen, bzw. einzahlen.
Dies ist besonders sinvoll, wenn Kinder vorhanden sind.
Ich empfehle als Anlageform die Fonds-Variante.
Vorher sollten Sie aber mindestens noch in einen Vergleichstet (z. B. bei
www.Finanztest.de) ansehen!
Angespartes Geld ins Ausland zu transferieren, lohnt sich nicht:
Die meisten Varianten hierbei sind nicht legal!
Das eventuelle "Mehr" an Zinsen und "eingesparter Steuer" steht sogar bei legalen Methoden
kaum in einem sinnvollen Verhältnis zu Aufwand und Kosten.
Illegales Vorgehen ist strafbar und erzeugt außerdem nur unnötig Nervenbelastung und Risiko.
Was sind Freibetrag, Freigrenze oder Pauschbetrag?
Ein Freibetrag ist ein Betrag, bis zu dem man für eine bestimmte Einkunftsart keine Steuer zahlen muss.
Nur der darüber hinausgehende Betrag muss versteuert werden.
Einen Freibetrag gibt es z. B. bei den
Kapitalerträgen.
Bis zu einer Freigrenze muss auch keine Steuer gezahlt werden;
wird sie aber für eine Einkunftsart überschritten,
müssen für diese gesamten Einkünfte Steuern gezahlt werden.
Beispiel:
private Veräußerungsgeschäfte
(früher "Spekulationsgeschäfte" genannt).
Ein Pauschbetrag ist ein Mindestbetrag, den man angerechnet und anerkannt bekommt,
ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen.
Beispiele: Der
Werbungskostenpauschbetrag
bei nichtselbstständiger Arbeit oder die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
bei Dienstreisen als Angestellter oder Selbststädiger.
Wikipedia-Artikel:
Freibetrag,
Freigrenze,
Pauschbetrag
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
Falls der Steuerzahler
zur Abgabe einer EkSt-Erklärung verpflichtet ist ("Pflichtveranlagung"),
muss auf jeden Fall eine EkSt-Erklärung abgegeben werden.
Die Einkommensteuererklärung soll bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden.
Falls dies nicht möglich ist, kann beim Finanzamt mit einem einfachen Brief eine Fristverlängerung
beantragt werden. Verlängerungen bis zum 30.9. werden problemlos gewährt.
Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann eine Fristverlängerung bis zum 31.12. beantragen.
Nach dieser Frist können Zuschläge fällig werden und das Finanzamt kann eine Steuerschätzung androhen
bzw. vornehmen.
Wer die EkSt-Erklärung
freiwillig abgibt ("Antragsveranlagung"),
hat dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit.
Beispiel: Die Steuererklärung für 2015 kann spätestens
am 31.12.2019 abgegeben werden.
Später wird die Steuererklärung nicht mehr angenommen, und eine eventuelle Steuer-Rückzahlung verfällt.
Früher betrug diese Frist 2 Jahre. Im Steueränderungsgesetz 2008 wurde
diese Frist ab den Steuererklärungen 2005 verlängert.
Inzwischen wird gerichtlich geklärt, ob diese Frist bei "Antragsveranlagung" 7 Jahre betragen muss.
In 2019 eine Steuererklärung für 2012 abzugeben
und Einspruch einzulegen, falls das Finanzamt die Steuererklärung nicht annehmen will, kann also lohnend sein.
Gut erklärt bei
www.akademie.de
oder bei
www.konz-steuertipps.de.
Tipp: Machen Sie Ihre EkSt-Erklärung immer möglichst bald!
Sie können Sich damit eine Menge Sucherei und
Arbeit sparen,
und es gehen weniger Belege verloren oder Fakten vergessen, die Ihnen Geld sparen könnten.
Wichtig:
Mit der
Anlage VL zur Einkommensteuererklärung
wird auch die Arbeitnehmersparzulage beantragt.
Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres,
das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Die Antragsfrist für die Arbeitnehmersparzulage 2017
endet also am 31. Dezember 2019.
Eventuell entdeckt man dann auch noch den vergessenen Antrag auf Wohnbauprämie,
der ebenfalls innerhalb von 2 Jahren (bei der Bausparkasse) abgegeben werden muss.
Das Gleiche gilt für das Beantragen der Zulagen zu einem Riester-Vertrag!
Ca. 25% der Riester-Anleger verpassen diesen Antrag.
Alles sind Gründe, gleich mal seine
Unterlagen zu ordnen
und die Einkommensteuererklärung bald zu erledigen!
Wie lange rückwirkend kann das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung verlangen?
Das Finanzamt kann eine EkSt-Erklärung noch bis 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres verlangen:
3 Jahre bis zum Beginn der Festsetzungsfrist
(
§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO)
plus Festsetzungsfrist
(
§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Die Festsetzungsfrist verlängert sich sogar auf 10 Jahre, wenn Steuer hinterzogen wurde,
und auf fünf Jahre, wenn Steuer leichtfertig verkürzt worden ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
Nach meiner Erfahrung dauert es vom Abgeben der Einkommensteuererklärung bis dann das Finanzamt
den Steuerbescheid zuschickt, je nach Jahreszeit und Finanzamt vier Wochen bis vier Monate.
Manchmal kann ein freundlicher Anruf oder ein freundlicher Brief diese Zeit etwas verkürzen.
Ob ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht, ist mir nicht bekannt.
Aber was würde ein Rechtsanspruch nützen, wenn im FA gerade die Grippe umgeht
und/oder es gerade Mai bzw. September ist, also die Monate in denen die meisten
Steuererklärungen abgegeben werden?
Ist eine hohe Steuerrückzahlung gut?
Eine hohe Steuerrückzahlung zunächst ein Grund zur Freude,
denn der Aufwand mit der Steuererklärung hat sich offensichtlich gelohnt.
Aber andererseits haben Sie dem Staat recht lange ein zinsloses Darlehen gegeben.
Wie man das vermeiden kann, steht hier:
Unnötige Steuerzahlungen vermeiden
Ich muss Steuern nachzahlen. Warum?
Im Steuerbescheid kann stehen, dass noch Steuern nachgezahlt werden müssen.
Das kann unterschiedlichste Ursachen haben. Ein paar Beispiele:
- Sie hatten zusätzliche Einkünfte, für die im abgelaufenen Jahr
noch keine Einkommensteuer gezahlt wurde, z. B. aus einem Gewerbe
oder aus "Vermietung und Verpachtung".
Das gleiche passiert bei zu geringen Steuervorauszahlungen.
- Die Steuerklassen waren ungünstig gewählt, z. B. Klassen 3/5 statt 4/4
- Bei Steuerklassen 3/5 hatte der Partner mit Steuerklasse 5 sehr wenig verdient.
- Sie hatten in Ihren Lohnsteuerdaten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM)
zu hohe Freibeträge eingetragen.
Vielleicht haben Sie die Werbungskosten am Jahresanfang höher eingeschätzt,
als sie dann wirklich entstanden sind.
Beispiel: Sie haben während des Jahres zu einem Arbeitgeber gewechselt,
der näher an Ihrer Wohnung liegt, aber die Einträge in Ihren Lohnsteuerdaten
wurden nicht geändert.
Abhilfe für das laufende Jahr: Die Freibeträge in Ihren Lohnsteuerdaten
an die jetzigen Gegebenheiten anpassen.
- Sie hatten Einkünfte, die zwar steuerfrei waren, sich aber auf den Steuersatz
der zu versteuernden Einkünften ausgewirkt haben
(Progressionsvorbehalt).
Zu diesen Einkünften geören z. B. Arbeitslosengeld (ALG I nicht aber Hartz IV),
Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Elterngeld, Krankengeld der Krankenversicherung,
Mutterschaftsgeld.
- Das Lohnbüro des Arbeitgebers hat versehentlich zu wenig Lohnsteuer berechnet und deshalb
zu wenig ans Finanzamt gezahlt.
- Ein Kind war das ganze Jahr in den Lohnsteuerdaten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM) eingetragen,
hat aber während des Jahres z. B. seine Ausbildung beendet und mit der Berufstätigkeit angefangen.
- Es sind Gewinne, z. B. durch Aktienverkäufe (Spekulation), angefallen.
- Der Steuerpflichtige oder/und sein Ehepartner bekommen eine Rente, die versteuert werden muss
(mehr zum Thema: Besteuerung von Renten).
- Sie haben diesmal vergessen, etwas in die Steuererkärung einzutragen:
Kirchensteuer, Behinderung, Spenden, ...
- Im Finanzamt wurden die Zahlen aus Ihrer Steuererklärung versehentlich falsch in
den Computer getippt.
Das kann vorkommen.
Abhilfe: Die Durchschrift der Steuererklärung nehmen und prüfen,
ob sich alle Zahlen im Steuerbescheid wiederfinden.
Falls etwas nicht stimmt: Ein freundlicher Anruf beim Finanzamt klärt oft die Sachlage.
Fälle, die wir selbst erlebt haben (alles ohne bösen Willen der Beteiligten):
- Zahlendreher bei der Datenerfassung im Finanzamt (2mal vorgekommen)
- Ein (vermutlich neuer) Sachbearbeiter wusste nicht,
dass vom BAföG nur der Zuschussanteil als Einkünfte des Kindes zählt.
- Das FA vermutete bei einem Kind, dass es kein Kindergeld gab.
Das FA konnte nicht wissen, dass Praktika stattfanden
und das Kindergeld weiterhin gezahlt wurde.
- Im FA war nicht bekannt, dass dder Mitgliedsbeitrag zum Jugendherbergswerk
als Spende abgesetzt werden kann.
Auch wenn an manchen Fällen ein paar hundert Euro hingen;
bei so wenig Fehlern in 25 Jahren - da kann man wirklich nicht meckern.
Und: in ähnlich vielen Fällen habe ich selbst Fehler bei der Steuererklärung gemacht,
und dem FA nachträglich noch berichtigte Unterlagen geschickt.
Falls das Finanzamt annimmt, dass auch im laufenden Jahr höhere Nachzahlungen fällig werden,
kann es Steuer-Vorauszahlungen festlegen. Wer Steuern vorauszahlt,
muss beim nächsten Steuerbescheid nicht mehr so viel nachzahlen.
Falls Ihnen die Vorauszahlungen deutlich zu hoch erscheinen,
kann dies am besten im Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Finanzamts geklärt werden.
Wieviel Steuern muss ich für 100 € mehr Gehalt zahlen?
Eine der häufigsten Fragen, zumal der deutsche Steuersatz nicht linear, sondern progressiv ist.
Die Steuer lässt sich am besten berechnen, in dem man einen der online verfügbaren
"Gehaltsrechner" bzw. "Brutto-Netto-Rechner" nutzt
und dort das bisherige und das künftige Gehalt eingibt.
Beispiel:
Rechner von www.focus.de
Weitere Rechner finden Sie bei meinen
Links.
Vom Lohn werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.
Wenn es um andere Einkunftsarten (Vermietung, Gewerbe, Freiberuf, ...) geht,
ist es sinnvoll, den Grenzsteuersatz (Steuer für die "letzten 100 €") zu ermitteln.
Auch dafür gibt es
Links.
Wann ist es am sinnvollsten zu heiraten?
Natürlich ist es Unfug, eine Heirat (nur) von finanziellen Überlegungen abhängig zu machen.
Wenn man aber überlegt, ob man etwas früher oder etwas später heiraten will, kann man schon mal über finanzielle Aspekte nachdenken:
Wenn ein Paar heiratet, wird es so besteuert, als wäre es das ganze Jahr verheiratet.
Man sollte also aus steuerlicher Sicht lieber noch im Dezember als in einem Januar heiraten.
Für das Finanzamt ist das Datum der standesamtlichen Hochzeit entscheidend.
Wenn ein Kind unterwegs ist, spielt auch das Elterngeld noch eine Rolle.
Es berechnet sich aus dem Nettogehalt der Elterngeldempfängerin.
Wer verheiratet ist, kann dafür sorgen,
dass die Elterngeldempfängerin vor der Geburt Steuerklasse 3 hat und der Andere die 5.
Nach de Geburt kann man das Ganze ändern.
Die in der Zeit vor der Geburt zu viel gezahlte Steuer kann man nach Jahresende
mit einer Einkommensteuererklärung zurückbekommen.
Link:
www.familienhandbuch.de/...
Was ist mit der Einkommensteuer nach einem Todesfall?
Die Erben oder der Testamentsvollstrecker müssen für den Verstorbenen noch eine
Einkommensteuererklärung für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Todestag anfertigen.
Alles, was dazu an Informationen benötigt wird, sollte bis dahin gut aufgehoben werden.
(
mehr...)
Für alle Einkünfte nach dem Todestag ist eine Feststellungserklärung nötig,
in der die angefallenen Einkünfte gemeldet werden. Sie werden vom Finanzamt auf die Erben verteilt
und führen bei ihnen ggf. zu höheren Steuern.
(
mehr...)
Wo werde ich beraten?
Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz
(
StBerG)
geregelt:
Für Steuerberatung sind Steuerberater (gegen Gebühr) zuständig; ebenso
Lohnsteuerhilfevereine, die ihre Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung beraten.
Beamte und Angestellte des Finanzamts beraten zwar nicht, sind aber (kostenlos!)
zu bürgerfreundlicher Auskunft verpflichtet.
In welchen Fällen lohnt sich der Gang zum Steuerberater?
Der Besuch beim Steuerberater lohnt sich meiner Meinung nach in folgenden Fällen besonders:
- Es geht um größeren Mengen an Steuern oder staatlichen Zulagen.
- Ich habe mit einer Steuerart zu tun, mit der ich mich (noch) nicht auskenne.
- Ich möchte ein Haus oder eine Wohnung kaufen
(vor der Unterzeichnung des Vertrags zum Steuerberater gehen!!).
- Ich entwerfe ein Testament und will Erbschaftsteuer sparen.
Die Frage, ob das Testament "gerecht", sinnvoll und unanfechtbar ist,
muss mit einem Notar geklärt werden.
Hinweise:
- Den Steuerberater vor dem Besuch fragen, was es kosten wird.
- Schon bei der Terminvereinbarung meine Fragen kurz nennen.
- Im Beratungsgespräch von 30, 60 oder 90 Minuten einige Fragen zu klären,
ist i. d. Regel billiger als "Einkommensteuererklärung machen lassen".
Kann ich sonstige Gelder (Subventionen) vom Staat bekommen?
Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ist man berechtigt, folgende Leistungen des Staates
zu erhalten:
Pro Arbeitnehmer (auch bei Minijobs):
Pro Person:
- Bausparprämien und Wohnbauprämien beim
Bausparen
- Die Eigenheimzulage
beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohnraum bis 2005.
Die noch laufenden Eigenheimzulagen können sich erhöhen,
wenn sich Familienzuwachs (durch Geburt oder Adoption) einstellt.
- Je nach Bundesland Zuschüsse oder günstige Kredite
für Bau, Kauf oder Modernisierung
von Wohnraum, Heizanlagen oder Solaranlagen
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Einkommensteuererklärung