Werbungskosten bei der Einkommensteuer
von Arbeitnehmern und Auszubildenden
Werbungskosten bei einem Arbeitnehmer sind alle die Kosten, die er aufwendet,
um seinen Arbeitsplatz zu bekommen und um ihn zu erhalten. Dazu gehören Kosten für Bewerbungen,
aber dann auch z. B. die täglichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder nicht erstattete Kosten für Dienstreisen.
Zusätzlich gehören noch viele weitere Ausgaben zu den Werbungskosten.
Auf dieser Homepageseite sollen die am häufigsten vorkommenden Werbungskosten aufgelistet und erklärt werden.
Tipps und Tricks zu Werbungskosten
Auf dieser Seite können Sie viele Tipps zu Werbungskosten finden, die Ihnen für Ihre Einkommensteuererklärung
helfen, und Sie vielleicht auch auf weitere interessante Ideen bringen.
Der wichtigste Trick besteht darin, keine der bei Ihnen im letzen Jahr entstandenen Werbungskosten zu vergessen
und die künftigen Werbungskosten ab sofort immer systematisch aufzulisten.
Falls Sie erwarten, in dieser Seite Tipps zu bekommen, wie Sie Ihre Werbungskosten mit nicht
legalen Tricks künstlich aufblähen können: Vergessen Sie es! Solche Tipps gibt es hier nicht.
Sie machen auch keinen Sinn, denn gerade auf diesem Gebiet werden so viele Sachen von Bürgern probiert,
dass es die Finanzbeamten (je nach Tagesform) entweder langweilt oder sie überlegen,
ob sie gleich eine Strafanzeige stellen.
Statt hier dumme Sachen zu probieren, sollten Sie lieber mal schauen, ob Ihnen bei Zinsen Steuern abgezogen wurden,
die Sie mit
Anlage KAP
wiederbekommen können,
ob Sie die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beieinander haben,
oder mal nachrechnen,
was an
Erbschaftsteuer
fällig wird, wenn Sie erben oder vererben.
Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung
Entfernungspauschale/Pendlerpauschale
Wenn es um Werbungskosten geht, fallen den meisten Menschen zunächst die Kosten für die Fahrten zur Arbeit ein.
Hierfür gibt es die Entfernungspauschale (auch "Pendlerpauschale" genannt) für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Falls höhere Fahrtkosten angefallen sind (öffentliche Verkehrsmittel), müssen/können diese z. B. durch die Fahrkarte oder Quittungen belegt werden.
Kosten von mehr als 4.500 € pro Jahr müssen begründet, bzw. nachgewiesen werden.
In der Anlage N zur Einkommensteuererklärung werden die Daten zur Entfernungspauschale nicht in Euro eingegeben,
sondern es wird die Entfernung angegeben und die Anzahl Tage, an denen zur Arbeit gefahren wurde.
Ganz rechts in diesen Zeilen kann bei entsprechender Behinderung eine "1" eingetragen werden.
Für Behinderte werden dann nicht nur Entfernungskilometer sondern Fahrtkilometer angerechnet.
Dienstfahrten
Für Dienstfahrten mit dem eigenem Fahrzeug gibt es je nach Fahrzeug Kilometerpauschalen entsprechend der folgenden Tabellen.
Hinzu kommen noch Quittungen für Parkplätze, Maut usw.
Kfz-Kosten (Tanken, Waschen, Reparaturen usw.) können beim privaten Kfz nicht angesetzt werden.
Es bleibt bei den in den Tabellen angegebenen Pauschalen.
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sammelt man die Quittungen zu Fahrkarten und Tickets.
In meinem Downloadbereich finden eine
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
zum Verwalten Ihrer Fahrtkosten.
Tabelle: Pendlerpauschale bzw. Kilometerpauschalen je km [€/km](PKW)
[Quelle]
Jahr | bis 20 km | ab dem 21. km |
bis 2020 | 0,30 € | 0,30 €/km |
2021 | 0,30 € | 0,35 €/km |
2022 | 0,30 € | 0,38 €/km |
2023 | 0,30 € | 0,38 €/km |
2024 | 0,30 € | 0,38 €/km |
2025 | 0,30 € | 0,38 €/km |
2026 | 0,30 € | 0,38 €/km |
2027 | 0,30 € | 0,30 €/km |
Tabelle: Kilometerpauschalen (Motorrad / Moped / Fahrrad)
[Quelle]
Fahrzeug | Kilometerpauschale |
Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa | 0,20 €/km |
Fahrrad | kein Erstattung (seit 2014) |
Verpflegungspauschalen
Außer den Pauschalen für Fahrtkosten gibt es für Dienstfahrten - je nach Dauer Abwesenheit von zu Hause
und von der Firma - Kilometerpauschalen entsprechend der folgenden Tabelle.
Bei mehrtägigen Fahrten werden der An- und Abreisetag getrennt betrachtet.
Die Tage dazwischen werden zu 24 h berechnet.
Mit den genannten Kilometer- und Verpflegungspauschalen können beruflich bedinge Fahrten
aller Arten abgerechnet werden.
Sie gelten auch z. B. für die Teilnahme an Fort und Weiterbildungen.
Die Kilometer- und Verpflegungspauschalen sollte man immer möglichst zeitnah notieren(!), da sie bei einem späteren
Auflisten der Werbungskosten oft vergessen werden.
Tabelle Verpflegungspauschalen
Quelle
Dauer | Pauschale bis 2013 | Pauschale ab 2014 | Pauschale ab 2020 |
> 8 h | 6,00 € | 12,00 € | 14,00 € |
> 14 h | 12,00 € |
= 24 h | 24,00 € | 28,00 € |
Sonstige Werbungskosten
In der Anlage N zur Einkommensteuererklärung werden auch alle übrigen Werbungskosten eingetragen.
Wenn viele Belege zusammenkommen, werden sie am besten nummeriert und in einer extra-Liste zusammengefasst.
Zu den Werbungskosten gehört z. B. folgendes:
- Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsvereinigungen
(z. B. VDI,
VDE,
DECHEMA, ...)
- Aufwendungen für Arbeitsmittel
- Berufskleidung, Aktentasche, Taschenrechner, neuer Terminkalender,
Einlagen für den Terminkalender, ...
- Reinigen von typischer Berufskleidung ansetzbar z. B. Uniform, Arztkittel etc.
(nicht aber die Reinigung eines Anzugs oder Kleides).
- Fachzeitschriften und wissenschaftliche Zeitschriften zum Beruf
- PC/Laptop + Zubehör, der stark dienstlich genutzt wird
Er muss in der Regel auf mehrere Jahre verteilt (=abgeschrieben) werden.
(mehr zu Abschreibung ...)
In meinem Downloadbereich finden Sie dazu eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Wenn PC/Laptop + Zubehör unter 410 € netto kostet, wird die Ausgabe im Jahr der Anschaffung
angesetzt werden und nicht auf mehrere Jahre verteilt.
- Internetkosten, soweit sie auf die Arbeit als Angestellter entfallen.
Nachweis durch Quittung und/oder realistische Schätzung.
Für Arbeitsmittel werden vom Finanzamt 110,00 € ohne Nachweis anerkannt.
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:
Ab 2007 können Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden,
„wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“, also wenn ausschließlich zu Hause gearbeitet wird.
Dann können z. B. Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen, weiterhin aber Arbeitsmittel wie z. B. Schreibtisch, Lampe, ...
Gegen die eingeschränkte Absetzungsmöglichkeit des Arbeitszimmers läuft zur Zeit ein Verfahren
beim BGH (Az.: VI R 13/09), siehe z. B:
Financial Times
Weitere Werbungskosten
- Kosten für Bewerbungen:
Alle mit Bewerbungen zusammenhängenden Kosten gehören zu den Werbungskosten,
soweit sie nicht von dem potentiellen bzw. künftigen Arbeitgeber erstattet wurden.
- Schreibwaren
- Porto
- Zugehörige Fahrtkosten je nach Fahrzeug gemäß der Kilometerpauschale oben
(z. B. mit Auto 0,30 € pro Fahrt-km) für Fahrten
zum Schreibwarengeschäft, zur Post und zum Bewerbungsgespräch
- ggf. Verpflegungsmehraufwand bei einer längeren Fahrt
- Auch die Kosten für "nicht erfolgreiche" Bewerbungen zählen zu den Werbungskosten.
- Fortbildung (=Bildung im ausgeübten Beruf)
Dem Thema Aus- und Fortbildung habe ich eine
Extra-Seite Ausbildung
gewidmet.
- Kosten für einen Bildungsurlaub, sofern der Inhalt der Schulung zum Beruf bzw. zur Ausbildung passt
Zusatzinformation: Wer für das nächste Jahr (2024) einen Bildungsurlaub plant,
kann den in diesem Jahr (2023) nicht genutzten
Bildungsurlaub in das folgende Jahr übertragen lassen.
Das muss vor dem 31.12.2023 schriftlich beim Vorgesetzten bzw. Personalbüro beantragt werden.
- Kosten für Sprachkurse (wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit bescheinigt)
- Kosten für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit, soweit sie nicht von
Versicherungen oder Berufsgenossenschaften erstattet wurden:
- Kosten für Arzt, Apotheke, Reparaturen
- Auch hier werden die zugehörigen Fahrtkosten je nach Fahrzeug gemäß der obigen Kilometerpauschale angesetzt.
- Porto, Telefonate, Schreibmaterial (Quittung oder vernünftig geschätzt)
- berufsbedingte Umzugskosten:
- Zeitung mit Wohnungsanzeigen
- Telefonate, Porto, Kopien (Belege sammeln, ansonsten Termine notieren und realistisch schätzen)
- Fahrtkosten
zu Makler, Besichtigungen, Vertragsunterzeichnung usw.
je nach Fahrzeug gemäß der obigen Kilometerpauschale,
ggf. Übernachtungskosten und Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
- Umzugsunternehmen, neue Gardinen
- Gebühren für Ummeldungen und Änderungen von Ausweisen
- wenn nötig Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsel
Mehr zu Umzugskosten finden Sie bei
steuertipps.de.
Dort sind auch die aktuellen Pauschalen aufgelistet.
Wenn der Umzug nicht beruflich veranlasst ist, kann man zumindest die Arbeitsleistung
von Handwerkern und Umzugsunternehmen bei den
haushaltsnahen
Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen.
- Anwalts- und Prozesskosten wegen arbeitsrechtlicher Probleme
- von der Rechtsschutzversicherung der Anteil für Arbeitsrechtsschutz.
Die Höhe des Anteils kann bei der Versicherung erfragt werden
(schriftlich geben lassen) oder er steht bereits auf der Rechnung bzw. in den Vertragsbedingungen.
- Einstand und Ähnliches (wenn dies in Ihrem Unternehmen Pflicht für gute Zusammenarbeit mit
Kollegen ist, sollte es eigentlich zu den Webungskosten gehören,
trotzdem wird es von den FA nicht immer anerkannt.)
- Steuerberatungskosten für den Bereich der nichtselbstständigen Arbeit
also z. B. für das Ausfüllen der Anlage N.
Wie Steuerberatungskosten (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Literatur)
eventuell aufzuteilen sind, steht in einem
Schreiben des Finanzministeriums.
- Dienstliche Telefonate von zu Hause aus (z. B. während Krankheit oder Urlaub)
- Kontoführungsgebühr (falls Sie überhaupt so was bezahlen)
pauschal 16,00 €; schließlich zahlt der Arbeitgeber nicht bar.
Erstattung von Werbungskosten
Von allen diesen Werbungskosten muss das abgezogen werden, was vom Arbeitgeber
(z. B. über eine Reisekostenabrechnung) oder Anderen (z. B. Versicherungen) erstattet wird.
Wenn der Arbeitgeber mit der Reisekostenerstattung im Rahmen der oben angegebenen Kilometer-
und Verpflegungspauschalen bleibt, ist die Reisekostenerstattung steuerfrei
und sollte auch als 'steuerfrei' in der monatlichen Gehaltsabrechnung
und in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung erscheinen.
Systematische Aufzeichnungen
Um sich viel Arbeit am Jahresende zu sparen und damit nichts verloren geht,
sollte man schon während des Jahres alle Belege zu Werbungskosten abheften
und sich Fahrten und Abwesenheitszeiten mindestens wöchentlich in einer Liste notieren!
Viele weitere Beispiele für Werbungskosten finden sich im Buch
1000 ganz legale Steuertricks von Franz Konz.
Beim Nachdenken über die vielen legalen Möglichkeiten
wird man leicht zum sportlichen "Schatzsucher".
Werbungskosten und Werbungskostenpauschale
Wenn man insgesamt wenig Werbungskosten hat, braucht man sich eigentlich nicht die Mühe zu machen,
seine Werbungskosten aufzulisten und die Belege zu sammeln:
Man bekommt nämlich auf jeden Fall eine Werbungskostenpauschale von 1.000 € angerechnet.
Für Werbungskosten bis zu dieser Höhe ist also kein Nachweis nötig.
Andererseits weiß man in vielen Fällen am Jahresanfang und auch später im Jahr noch nicht sicher,
ob man mit den tatsächlichen Werbungskosten die 1.000 € überschreiten wird.
Also sollte man doch erst mal ordentlich seine Belege sammeln
und besonders auch die Fahrten und Abwesenheitszeiten bei Dienstreisen notiert.
Letztere gehen besonders leicht vergessen und damit verloren.
Werbungskosten höher als Einkünfte: Verlustvortrag
In manchen Fällen kann es sein, dass die Werbungskosten höher als die Einkünfte sind,
z. B. wennim Jahr elf Monate mit einer teuren Ausbildung zugebracht wurden und ein Monat
als Angestellter gearbeitet wurde. Dieses Verlustergebnis kann in das folgende Jahr "vorgetragen" werden:
Man füllt für das verlustreiche Jahr eine Steuererklärung aus
und kreuzt auf dem 4-seitigen Einkommensteuerformular (Mantelbogen)
"Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an.
Werbungskosten für Auszubildende
Besonders im letzten Ausbildungsjahr ist es möglich, dass das Bruttogehalt von Auszubildenden so hoch wird,
dass Lohnsteuer abgezogen wird.
Auch hier kann wie bei Dualen Studenten (siehe unten) oft mit Hilfe der Werbungskosten
das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag gedrückt werden.
Mit Hilfe einer Einkommensteuererklärung kann der/die Auszubildende dann die gezahlte Steuer zurückbekommen.
Entfernungspauschale/Pendlerpauschale
Die regelmäßigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in der ausbildenden Firma
werden entsprechend der
Entfernungspauschale/Pendlerpauschale
von Arbeitnehmern behandelt: 0,30 € pro Entfernungskilometer.
Fahrten zur Berufschule und Dienstfahrten
Fahrten zur Berufschule können wie Dienstfahrten pro gefahrene(!) Kilometer angesetzt werden.
Je nach eigenem Fahrzeug gilt die obige Tabelle der Kilometerpauschalen,
ansonsten sammelt man die Quittungen zu Fahrkarten und Tickets.
Ebenso werden Fahrten zu Folgendem behandelt,
wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Firma oder der Ausbildung stehen oder dafür nötig sind:
- Bewerbungsgespräche, Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
- Einführungsveranstaltungen von Arbeitgeber oder Hochschule
- Schulungsveranstalungen des Arbeitgebers
- Exkursionen, Messebesuche und Besichtigungen
(Diese Unternehmungen können auch von den Auszubildenden selbst organisiert sein.)
- Praktika, Prüfungen
- Einkauf von Büchern, Lehr-, und Schreibmaterial
- Lerngruppen, Lerntreffen, Tutorien, Nachhilfe usw.
- Zeugnisverleihung in der Berufschule oder bei der IHK bzw. Handwerkskammer
- und alles, was sonst mit der Ausbildung oder Dienstreisen/Dienstfahrten für die Firma in Zusammenhang steht
Für die Verpflegungspauschalen und Abwesenheitszeiten bei Dienstfahrten und -reisen gilt
ebenfalls das Gleiche wie bei den Dienstreisen von Arbeitnehmern.
Die Verpflegungspauschalen gelten auch, wenn die Berufschule auswärts
als Blockveranstaltung stattfindet.
Besonders die Verpflegungspauschalen werden beim Auflisten der Werbungskosten oft vergessen.
Auch hier gibt es für Reisen ins Ausland besondere Pauschalen.
Sie fallen z. B. für Praxisphasen oder Praktika im Ausland an.
Weitere Werbungskosten
- Bücher und Schreibwaren für Beruf oder Ausbildung
- PC/Laptop + Zubehör monatsgenau auf 3 Jahre verteilt
(mehr zum Thema Abschreibung)
In meinem Downloadbereich gibt es dazu eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Wenn das Ganze unter 410 € netto kostet, kann die Ausgabe im Jahr der Anschaffung angesetzt werden
und muss nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.
In beiden Fällen kann aber nur der zu Beruf und Ausbildung gehörende Anteil der Kosten geltend gemacht werden.
Der private Anteil muss sinnvoll geschätzt werden und kann nicht als Weerbungskosten angesetzt werden.
- Software für Beruf oder Ausbildung
- Doppelte Haushaltsführung bzw. auswärtige Unterbringung und zugehörige Heimfahrten,
z. B. wenn die Berufschule im Blockunterricht weit weg von zu Hause erfolgt.
Wenn die Unterkunft vor Ort nur jeweils für ca. 3 Monate gemietet wird, können auch Miete,
Verpflegungspauschalen und Fahrtkilometer angesetzt werden.
Erstattung von Werbungskosten
Von allen diesen Werbungskosten muss das abgezogen werden, was vom Arbeitgeber
(z. B. über eine Reisekostenabrechnung) erstattet wird.
Um sich viel Arbeit am Jahresende zu sparen und damit nichts verloren geht,
sollten Auszubildende schon während des Jahres alle Belege zu ihren Werbungskosten abheften
und sich Fahrten und Abwesenheitszeiten mindestens wöchentlich in einer Liste notieren!
Werbungskosten bei dualem Studium
Duale Studenten haben während ihrer Ausbildung ein relativ hohes Einkommen.
900 bis 1.200 € pro Monat oder noch mehr führen dazu,
dass Lohnsteuern von ihrem Bruttogehalt abgezogen werden.
Gleichzeitig haben duale Studenten aber auch sehr hohe Werbungskosten.
Mit ihrer Hilfe können sie ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Grundfreibetrag drücken und mit Hilfe einer Einkommensteuererklärung die gezahlte Steuer zurückbekommen.
Entfernungspauschale/Pendlerpauschale
Die regelmäßigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in der ausbildenden Firma werden wie bei der
Entfernungspauschale/Pendlerpauschale
von Arbeitnehmern behandelt: 0,30 € pro Entfernungskilometer.
Fahrten zur dualen Hochschule und Dienstfahrten
Fahrten zur dualen Hochschule können wie Dienstfahrten pro gefahrene(!) Kilometer angesetzt werden.
Je nach eigenem Fahrzeug gilt die obige Tabelle der Kilometerpauschalen,
ansonsten sammelt man die Quittungen zu Fahrkarten und Tickets.
Ebenso werden Fahrten zu Folgendem behandelt,
wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Firma oder der Ausbildung stehen oder dafür nötig sind:
- Bewerbungsgespräche, Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags
- Einführungsveranstaltungen von Arbeitgeber oder Hochschule
- Schulungsveranstalungen des Arbeitgebers
- Exkursionen, Messebesuche und Besichtigungen
(Diese Unternehmungen können auch von den Studenten selbst organisiert sein.)
- Praktika, Prüfungen
- Einkauf von Büchern, Lehr-, und Schreibmaterial
- Lerngruppen, Lerntreffen, Tutorien, Nachhilfe usw.
- Zeugnisverleihung in der Hochschule
- und alles, was sonst mit dem Studium oder Dienstreisen/Dienstfahrten für die Firma in Zusammenhang steht.
Für die Verpflegungspauschalen und Abwesenheitszeiten bei Dienstfahrten und -reisen gilt
ebenfalls das Gleiche wie bei den Dienstreisen von Arbeitnehmern.
Besonders die Verpflegungspauschalen werden beim Auflisten der Werbungskosten oft vergessen.
Auch hier gibt es für Reisen ins Ausland besondere Pauschalen.
Sie fallen z. B. für Praxisphasen im Ausland oder bei Auslandssemestern (Erasmus u. ä.) an.
Weitere Werbungskosten
- Bücher und Schreibwaren für Beruf oder Ausbildung
- PC/Laptop + Zubehör monatsgenau auf 3 Jahre verteilt
(mehr zum Thema Abschreibung)
In meinem Downloadbereich gibt es dazu eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Wenn das Ganze unter 410 € netto kostet, kann die Ausgabe im Jahr der Anschaffung angesetzt werden
und muss nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.
In beiden Fällen kann aber nur der zu Beruf und Ausbildung gehörende Anteil der Kosten geltend gemacht werden.
Der private Anteil muss sinnvoll geschätzt werden und kann nicht als Weerbungskosten angesetzt werden.
- Software für Beruf oder Ausbildung
- Doppelte Haushaltsführung bzw. auswärtige Unterbringung und zugehörige Heimfahrten,
z. B. wenn die Studienphasen weit weg von zu Hause erfolgen
oder wenn bei einem Dualen Studium ein Auslandssemester stattfindet.
Wenn die Unterkunft vor Ort nur jeweils für ca. 3 Monate gemietet wird, können auch Miete,
Verpflegungspauschalen und Fahrtkilometer angesetzt werden.
- Kosten für einen Bildungsurlaub, z. B. um die Sprache für das Auslandssemester (besser) zu lernen.
Zusatzinfo: Wer für das nächste Jahr (2024) einen Bildungsurlaub plant,
kann den in diesem Jahr (2023) nicht genutzten
Bildungsurlaub in das folgende Jahr übertragen lassen.
Das muss vor dem 31.12.2023 schriftlich beim Vorgesetzten bzw. Personalbüro beantragt werden.
Erstattung von Werbungskosten
Von allen diesen Werbungskosten muss das abgezogen werden, was vom Arbeitgeber
(z. B. über eine Reisekostenabrechnung) oder Anderen (z. B. Erasmus) erstattet wird.
Systematische Aufzeichnungen
Um sich viel Arbeit am Jahresende zu sparen und damit nichts verloren geht,
sollten duale Steudenten schon während des Jahres alle Belege zu ihren Werbungskosten abheften
und sich Fahrten und Abwesenheitszeiten mindestens wöchentlich in einer Liste notieren!
"Werbungskosten" bei selbstständiger Tätigkeit (Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit)
Bei Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit sollte man das Wort "Werbungskosten" möglichst vergessen.
Es gibt dort nur Einnahmen und Ausgaben.
Trotzdem werden Fahrten mit dem privat-Pkw zwischen der eigenen Wohnung und der Betriebsstätte/Büro
der selbstständigen Tätigkeit wie die
Entfernungspauschale/Pendlerpauschale
erfasst: 0,30 € pro Entfernungskilometer.
Dienstfahrten
Sonstige Fahrten für die selbstständige Tätigkeit,
z. B. zu Kunden, Lieferanten oder Behörden werden bei Benutzung des privat-Pkw 0,30 €
pro gefahrenem Kilometer als Ausgabe angesetzt.
Belege für Tanken, Reparaturen usw. können beim privat-Pkw nicht geltend gemacht werden.
Es bleibt bei den 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
Bei anderen Fahrzeugen entsprechend der obigen "Tabelle Kilometerpauschalen".
Für die Verpflegungspauschalen und Abwesenheitszeiten bei Dienstfahrten und -reisen gilt
ebenfalls das Gleiche wie bei den Dienstreisen von Arbeitnehmern.
Auch hier gibt es für Reisen ins Ausland besondere Pauschalen.
Alle sonstigen Ausgaben zum Gewerbe werden wie üblich mit einer EÜR oder einer kaufmännischen
Buchhaltung erfasst. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite
Gewerbe (Teil 3).
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