Außer der Einkommensteuer hat man im Leben noch mit einigen anderen Steuerarten zu tun.
Hier wird auf Informationsmöglichkeiten zu einigen Steuerarten hingewiesen:
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Beide Steuern sind im selben Gesetz
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird oft "Mehrwertsteuer" (MwSt.) genannt.
Endverbraucher müssen sie je nach Waren- oder Dienstleistungssorte
mit einem Satz von 7% oder 16% (demnächst 19%) zahlen.
Ein paar Sachen gibt es auch noch ohne MwSt., z. B.:
Porto, Bankzinsen, städtische Gebühren, ...
Wie die Umsatzsteuer aus Sicht eines Gewerbetreibenden funktioniert,
haben ich in meinen Gewerbeseiten im Abschnitt Umsatzsteuer
beschrieben.
Die Umsatzsteuer ist im
Umsatzsteuergesetz
(UStG) geregelt.
Kfz-Steuer
Die Höhe der deutschen Kraftfahrzeugsteuer richtet sich nach Hubraum und Schadstoffemission.
Ausführliche Informationen bei Wikipedia:
Kraftfahrzeugsteuer
Online-Kfz-Steuerberechnung für alle Kraftfahrzeuge:
kfz-steuer.de
Grunderwerbsteuer
Die online-Enzyklöpädie Wikipedia bietet auch Informationen zur
Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 3,5% bis 5% vom Kaufpreis eines Grundstücks.
Sie ist im
Grunderwerbsteuergesetz
(GrEStG) geregelt.
Wenn bewegliches Inventar (Einbauküche, Sauna, Markise usw.) getrennt im Kaufvertrag aufgelistet und
bewertet sind, müssen sie nicht mit Grunderwerbsteuer besteuert werden. Gleiches gilt für die Instandhaltungsrücklage
bei Eigentumswohnungen.
Wenn Immobilien vermietet werden, kann nur der auf das Gebäude entfallende Anteil plus dem
auf das Gebäude entfallenden Anteil
der Grunderwerbsteuer mit als Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Für eine eventuelle spätere Vermietung ist es daher sinnvoll,
wenn bereits im Kaufvertrag festgelegt ist, welcher Teil des Kaufpreises
jeweils auf das Haus (möglichst viel) und auf das Grundstück (möglichst wenig) entfällt.
Themen:
- Steuern, Steuererkärung
- Gewerbe, Freiberuf, Selbstständigkeit, Existenzgründer
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