Bei der Einkommensteuer absetzen: Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung
Die Kosten für Bildung lassen sich in den meisten Fällen im Rahmen der
Einkommensteuererklärung absetzen.
Dabei werden vor allem drei Arten Bildung unterschieden:
Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung.
Diese Übersicht zeigt möglichst verständlich,
wie sich diese Begriffe unterscheiden,
und wie die Ausbildungskosten (ab 2004) abgesetzt werden können:
Ausbildung
Ausbildung ist:
Lehre, Schulung oder Studium für einen künftigen (jetzt noch
nicht ausgeübten) Beruf.
Eigene Ausbildung
Die eigene Ausbilung kann nur von der Steuer abgesetzt werden,
wenn man selbst in einem Ausbildungsdienstverhältnis
(z. B. betriebliche Ausbildung oder BA-Studium) steht.
Die Kosten für die Ausbildung werden als Werbungskosten abgesetzt.
Höchstgrenze: unbegrenzt
In der Steuererklärung angeben als
Werbungskosten in Anlage N.
Ausbildung des Ehepartners
Der Steuerzahler kann die Ausbildung des Ehepartners von der Steuer absetzen.
Die Kosten (abzüglich dem, was z. B. das Arbeitsamt erstattet) werden als Sonderausgaben abgesetzt.
Höchstgrenze: 4.000 €
In der Steuererklärung angeben als
Sonderausgaben im 4-seitigen Formular.
Ausbildung von Kindern
Die Ausbildung von Kindern unter 18 Jahren kann nicht abgesetzt werden.
Bei Kindern zwischen 18 und 27 Jahren, die zur Ausbildung auswärtig untergebracht sind,
gibt es einen "Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung
eines volljährigen Kindes" von maximal 924 €.
Einkünfte und Bezüge des Kindes über 1.848 € werden angerechnet.
Der Freibetrag und die Anrechnung werden pro Monat berechnet, also gezwölftelt.
In der Steuererklärung angeben in
Anlage Kind.
Fortbildung
Fortbildung ist:
Bildung/Schulung im Rahmen des zur Zeit ausgeübten Berufs.
Die Kosten (abzüglich dem, was der Arbeitgeber zahlt) werden als Werbungskosten abgesetzt.
Höchstgrenze: unbegrenzt
In der Steuererklärung angeben als
Werbungskosten in Anlage N.
Für einen Auszubildenden oder BA-Studenten gehören auch die Berufsschulkosten
(sogar einschließlich
Klassenfahrt)
und Studienkosten zu den Werbungskosten.
Man kann sich auch für seine selbstständige Tätigkeit (Gewerbe, Freiberuf, usw.) fortbilden.
Die Kosten zählen dann unbegrenzt als Fortbildungskosten, Fahrtkosten und Reisekosten zu den
Ausgaben des Gewerbes oder Freiberufs (siehe
Buchhaltung für Gewerbe).
Weiterbildung
Weiterbildung ist:
Aktivitäten zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten bzw.
die Anpassung an die Entwicklung in einem Beruf, der zur Zeit
nicht ausgeübt wird.
Die Kosten fallen ab 2004 nicht mehr unter die Sonderausgaben und sind in der Regel nicht abziehbar.
Nur wenn man nachweisen kann, dass ein baldiger (Wieder-) Einstieg in diesen Beruf geplant ist,
können sie als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden.
Diese Kosten (abzüglich dem, was z. B. das Arbeitsamt erstattet) werden dann als Werbungskosten abgesetzt.
Höchstgrenze: unbegrenzt
In der Steuererklärung angeben als
Werbungskosten in Anlage N.
Man kann sich auch zum Einstieg in eine selbstständige Tätigkeit (Gewerbe, Freiberuf, usw.) weiterbilden.
Die Kosten zählen dann unbegrenzt mit Fahrtkosten und Reisekosten zu den "vorweggenommenen Betriebsausgaben"
des Gewerbes (siehe
Buchhaltung für Gewerbe).
Sonstige Arten von Bildung
Kurse und Seminare im privaten Bereich z. B.
für ein Hobby oder den bevorstehenden Urlaub sind steuerlich nicht absetzbar.
Kurse und Seminare, die aus medizinischen Gründen notwendig sind
(z. B. Rückenschule bei Bandscheibenproblemen), können eventuell zu
den 'Außergewöhnlichen Belastungen' zählen.
Die Kosten werden dann (abzüglich dem, was z. B. die Krankenkasse zahlt)
im 4-seitigen EkSt-Formular angegeben.
Weitere Informationen:
siehe
außergewöhnliche Belastungen
Nachhilfe für Kinder kann in der Regel nicht abgesetzt werden. Ausnahmen:
- Die Nachhilfe wird wegen eines beruflich veranlassten Umzugs (z. B. von Hessen nach Bayern) nötig.
Der Arbeitnehmer kann dann die Nachilfe für sein Kind zu seinen
Werbungskosten rechnen.
- Die Nachhilfe wird wegen einer längeren Krankheit des Kindes nötig.
Dies dürfte dann zu den
außergewöhnlichen Belastungen
gehören.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Bei einer Ausbildung können unter Anderem folgende Kosten entstehen und ggf. abgesetzt werden:
- Lehrgangsgebühren
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten (0,30 € pro gefahrene km bzw. Fahrkarten der Verkehrsmittel)
zum Veranstaltungsort, zu Besichtigungen, Exkusionen, Praktika, Lerngemeinschaften, ...
- Verpflegungspauschalen bei längerer Abwesenheit von zuhause:
6€ ab 8 Stunden;
12€ ab 12 Stunden;
24€ für 24 Stunden
- Bücher, Software, Kopien, Lehrgangsmaterial, ...
- im Rahmen der Ausbildung benötigte Werkzeuge, Vorrichtingen, Material, ..
- Spezialkleidung (z. B. sicherheitsschuhe)
- Schreibmaterial
- Ein PC, der für diese Ausbildung benötigt wird.
Er muss in der Regel auf mehrere Jahre verteilt (=abgeschrieben) werden.
(mehr zum Thema Abschreibung)
In meiner Download-Seite finden Sie dazu eine passende Excel-Tabelle.
- Porto, Telefonate, Internet usw., soweit sie auf die Ausbildung entfallen.
Nachweis durch Quittung und/oder realistische Schätzung.
Das Ganze minus dem, was man eventuell von Anderen (z. B. Agentur für Arbeit) erstattet bekommen hat.
Links
In meinem Downloadbereich finden Sie passende
Excel-Tabellen zum Auflisten dieser Bildungs-Kosten.