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FAQ - Häufige Fragen zum Kindergeld


Die Fragen
  1. Wo stehen die rechtlichen Grundlagen zum Kindergeld?
  2. Welche Altersgrenzen gibt es beim Kindergeld?
  3. Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?
  4. Für wen gibt es den Einmalbetrag von 100 €, und wann wird er ausgezahlt?
  5. Zu welchen Terminen wird Kindergeld ausgezahlt?
  6. Kindergeld zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten?
  7. Kindergeld während eines Auslandsaufenthalts des Kindes? (Studium, Auslandsdienst, FSJ, Sprachaufenthalt, Au-Pair, Praktikum, Work&Travel, ehrenamtliche Arbeit)
  8. Kindergeld während eines Fernlehrgangs oder Fernstudiums?
  9. Kindergeld und Abendschule?
  10. Unser Kind hat zu hohe Einkünfte. - Was tun?
  11. Warum ist die Familienkasse so kleinlich?
Weitere Themen sind in Arbeit. Ihre Anregungen sind erwünscht.





Fragen und Antworten

Viele Informationen, besonders zum Thema 'Kindergeld ab 18' habe ich bereits in der Seite Kindergeld zusammengestellt. Hier habe ich die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und zusammenfassend beantwortet. Außerdem ein paar Fragen, die in der Kindergeldseite nicht richtig in den Zusammenhang passen.




Wo stehen die rechtlichen Grundlagen zum Kindergeld?

Das Kindergeld ist in Gesetzen geregelt. Außerdem gibt es das offizielle Kindergeld-Merkblatt, Dienstanweisungen des Bundesamts für Finanzen an die Familienkassen und inzwischen schon einige Urteile zum Kindergeld.

Gesetze
Merkblatt und Dienstanweisung
Urteile

Die wichtigsten Urteile und Entscheidungen in der letzten Zeit:




Welche Altersgrenzen gibt es beim Kindergeld?

Bei den hier aufgelisteten Altersgrenzen ist immer das Monatsende des Monats gemeint, in dem der Geburtstag liegt:
"bis 18" = "Ende des Monats, in dem man 18 wird".

Alters-
grenze
Einkommens-
grenze
Kindergeld für
      bis 18 keine alle Kinder
      bis 21+ ja arbeitslos/arbeitssuchend
      bis 25* ja Ausbildungsplatzsuchend
      bis 25+* ja Kinder in Schule/Praktikum/Ausbildung, Studium, FSJ/FÖJ oder Wartezeiten dazwischen
      ab 25* ja** behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können.
Die Behinderung muss schon vor dem 25. Geburtstag bestanden haben. (mehr...)
+Diese Grenze verlängert sich um die Zeit des abgeleisteten Grundwehrdienstes und Zivildienstes.
*Früher lag diese Grenze bei 27 Jahren.
**Zusätzlich zu den sonst üblichen Grenzen wird ein individueller behinderungsbedingter Mehrbedarf anerkannt.

Diese Altersgenzen stehen in § 32 EStG.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserer Seite Kindergeld.
zum Seitenanfang




Kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?

Kindergeld kann man (wenn es nicht beantragt wurde) noch nachträglich für das laufende Jahr und maximal vier davor liegende Kalenderjahre beantragen.

Wenn das Kindergeld bereits beantragt und abgelehnt wurde, und die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, wird die Sache schwierig. Zu solchen Fällen sollte man sich z. B. im Forum "Kindergeld und Co." von Jurathek (http://forum.jurathek.de) erkundigen. zum Seitenanfang




Für wen gibt es den Einmalbetrag von 100 €, und wann wird er ausgezahlt?

Im Jahr 2009 gibt es zum Kindergeld einen Einmalbetrag von 100 € pro Kind. Nach § 6 (3) BKGG erhalten ihn alle Kinder, für die in 2009 Kindergeld gezahlt wird.

Die Auszahlung soll automatisch mit den normalen Kindergeldzahlungen im April 2009 erfolgen (→ Pressemeldung Arbeitsagentur).
Auszahlungstermine: → arbeitsagentur.de/...

Kinder, die im April 2009 oder später (bis zum 31.12.2009) geboren werden, erhalten die Sonderzahlung erst, wenn sie bei der Familienkasse angemeldet sind. Das gleiche gilt für alle anderen Gründe, aus denen das Kindergeld für 2009 erst nach April beginnt (z. B. Zivildienst oder Wehrdienst bis Mai/09).
Wenn Sie im Laufe des Jahres Kindergeld beantragen, dann achten Sie also darauf, dass dieser Einmalbetrag wirklich an Sie gezahlt wird!

Auch wenn Kindergeld nur im Januar oder von Januar bis März gezahlt wurde, steht einem der Einmalbetrag zu. Achten Sie darauf, dass er wirklich gezahlt wird!
Uns wurde er bei einem Kind (Kindergeld nur von Januar bis März) erst mal nicht gezahlt. Ein freundlicher Brief an die Familienkasse mit Zitat aus § 6 (3) BKGG bewirkte eine entsprechende Nachzahlung.

Wird das Kindergeld direkt an das Kind abgezweigt, erhält das Kind auch den Einmalbetrag. Gleiches gilt, wenn das Kindergeld an eine dritte Person (z. B. Pflegeletern, Jugendamt) abgezweigt wird.
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Zu welchen Terminen wird Kindergeld ausgezahlt?

Das richtet sich nach der letzten Ziffer (=Endziffer) der Kindergeldnummer: Niedrige Endziffer - Monatsanfang; hohe Endziffer - Monatsende.
Auszahlungstermine im zweiten Halbjahr 2009: → arbeitsagentur.de/...
Auszahlungstermine im ersten Halbjahr 2010: → arbeitsagentur.de/...
Auszahlungstermine im zweiten Halbjahr 2010: → arbeitsagentur.de/...
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Kindergeld zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten?

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Kindergeld während eines Auslandsaufenthalts des Kindes?

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Kindergeld während eines Fernlehrgangs oder Fernstudiums?

Abiturfernlehrgang:
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschied, dass die Eltern bei einem Abiturfernlehrgang Anspruch auf Kindergeld haben (FG Schleswig-Holstein vom 24.05.2007, Az. 3 K 254/06).
Es handle sich dabei um eine berufliche Ausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG. Die Einbindung in eine schulische Mindestorganisation müsse nicht zwangsläufig vorliegen. Maßgeblich sei, dass die Schülerin sich ernsthaft bemühe, das Lehrgangsziel zu erreichen. Eine Ausbildung liege bereits dann vor, wenn sich das Kind auf ernsthafte Weise auf seinen künftigen Beruf vorbereite.
Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass ein Studium auch dann als berufliche Ausbildung anerkannt werden kann, wenn es wenig verschult sei und keine Zwischenprüfungen stattfinden würden.

Fernstudium:
Das oben Geschriebene dürfte sich auch auf ein Fernstudium und ggf. auch weitere Fernausbildungen übertragen lassen. Eventuell muss ähnlich wie bei 'Au-pair mit Sprachkurs" der Aufwand von 10 Wochenstunden nachgewiesen werden.
Hierzu steht auch Einiges im Abschnitt DA 63.3.2 in der Dienstanweisung für die Familienkassen.
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Kindergeld und Abendschule?

Auch für den Besuch einer Abendschule kann es Kindergeld geben. Es gilt sinngemäß das Gleiche wie für Fernkurse (siehe voriger Abschnitt).

Hierzu stehen Informationen in den Abschnitten DA 63.3.2 Absatz (5) Satz 4 bis 6 und DA 63.3.2.1 Abs. 1 und 2 der Dienstanweisung DA-FamEStG.
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Unser Kind hat zu hohe Einkünfte. - Was tun?

Mit dem Problem "zu hohe Einkünfte in einem Kalenderjahr" beschäftigt sich der größte Teil unserer Seite Kindergeld. Hier nochmal einzelne Möglichkeiten in Kurzform: zum Seitenanfang




Warum ist die Familienkasse so kleinlich?

Nun ja, versetzen Sie sich mal in die Lage des Sachbearbeiters: Da wollen Personen, die Ihnen unbekannt sind, weiterhin Kindergeld für ihr (z. B. über 18 Jahre altes) Kind. Sie als Sachbearbeiter müssen nun rechtlich korrekt darüber entscheiden, ob die Steuergelder zu Recht an diese Familie verteilt werden sollen.
Ohne lesbare, eindeutige, vernünftige und logische Unterlagen ist keine Entscheidung möglich. Richtig schön wäre es, wenn diese Unterlagen rechtzeitig, unverknautscht und unverschmiert auf den Schreibtisch kämen. Es hilft dem Sachbearbeiter auch sehr, wenn Sie die eingeschickten Unterlagen oder unverständliche Fragebögen durch einen kurzen Brief ergänzen.

Die meisten Unklarheiten lassen sich mit einem freundlichen Brief rasch und manchmal sogar unbürokratisch klären. Oft hilft ein Hinweis auf die passende Stelle in der Dienstanweisung für die Familienkassen. Sollte es gar nicht funktionieren, helfen vielleicht diese Ideen weiter, die wir in unseren Seniorentipps zum Umgang mit Behörden notiert haben. zum Seitenanfang


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