Kindergeld (3. Teil)
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Extraseiten:
Wenn die Familienkasse kein Kindergeld zahlen will oder gezahltes Kindergeld zurückfordert
Wenn die Familienkasse einen Bescheid schickt, in dem sie das Kindergeld ablehnt oder gar zurückfordert,
sollten Sie zuerst oben im Bescheid das Datum und unten die Einspruchsfrist mit einem Textmarker markieren.
Danach können Sie den Bescheid auf Richtigkeit überprüfen.
Wenn der Bescheid nicht stimmig ist, kann man manches vielleicht telefonisch klären.
Um aber eine Zahlung bzw. die Korrektur der Rückforderung zu erreichen, müssen Sie
einen Einspruch an die Familienkasse schreiben. Er muss fristgerecht(!!!) an die Familienkasse geschickt werden.
Zu so einem Einspruch müssen/können Sie vielleicht auch zusätzliche Belege kopieren und mitschicken, oder die Familienkasse
auf bestimte Abschnitte in der DA-FamEStG oder passende
Urteile hinweisen.
Gegebenenfalls sollten sie die Hilfe eines Steuerberaters (vieles zum Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz geregelt)
oder eines Rechtsanwalts zu Hilfe nehmen.
Falls man für Kinder wirklich gar kein Kindergeld erhalten kann, bleibt immerhin noch die Möglichkeit,
den Unterhalt für das Kind als 'außergewöhnliche Belastung'
in der Einkommensteuererklärung anzugeben, bzw. abzusetzen.
Unterhalt für Kinder ohne Kindergeldanspruch bei der Steuer absetzen
In einigen Fällen gibt es für Kinder (auch ohne Überschreitung der Einkommensgrenze)
kein Kindergeld. Beispiele:
- Das Kind ist nicht in Ausbildung, Praktikum usw.
und nicht arbeitssuchend oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
- Es ist in einer zu langen Übergangsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
- Das Kind übt eine Tätigkeit (z. B. Au Pair) im Ausland aus, ohne dabei eine Ausbildung zu machen.
- Das Kind übt eine ehrenamtliche oder aus anderen Gründen unbezahlte Tätigkeit aus.
- Es hat die Altersgrenze für das Kindergeld überschritten.
- Das Kind ist wegen Krankheit (keine Behinderung) nicht ausbildungs- oder arbeitsfähig
bzw. hat seine Ausbildung deswegen unterbrochen.
- Es hängt (warum auch immer) rum und tut nix.
Wenn sich an dem kein-Kindergeld-Bekommen nichts ändern lässt, gibt es eventuell folgenden
(geringen) finanziellen Vorteil für die Eltern:
Unterhalt für Kinder kann nach
§ 33a EStG
(siehe vor allem Absatz 1 Satz 4)
in der Steuererklärung als Außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
Hierbei besteht keine Altersgrenze, aber es ist z. B. zu beachten,
wieviel das Kind an eigenem Einkommen hat.
Zum Nachweis der Unterhaltszahlungen ist es sinnvoll
bzw. nötig, dass sie durch Überweisung erfolgen.
Im Verwendungszweck sollte möglichst eindeutig "Unterhalt", "Beitrag zum Unterhalt" o. ä. stehen.
Barzahlungen werden vom Finanzamt sehr kritisch geprüft.
Diese Unterhaltszahlungen an Kinder werden in 'Anlage Unterhalt' (nicht zu verwechseln mit 'Anlage U'!)
zur Einkommensteuer angegeben.
Je nach dem, wieviel das Kind selbst an Einkommen hat und in welchem Land es
wohnt, können bis zu 8.004 € angerechnet werden.
Der gezahlte Unterhalt unterliegt zum Glück nicht der Grenze der "zumutbaren Belastung" aus
§ 33 Abs. 3 EStG.
Weitere Informationen zum Absetzen von Unterhalt z. B. vom Finanzministerium Niedersachsen
Steuerliche Vergünstigungen für Kinder in Ausbildung (Abschnitt B 3.)
Weitere Links zum Thema 'Anlage Unterhalt':
manager-magazin.de
finanztip.de
konz-steuertipps.de
Eltern als Beamte oder im Öffentlichen Dienst
Wer Beamter ist oder im öffentlichen Dienst angestellt ist, muss im Zusammenhang mit dem Kindergeld
ein paar Besondeheiten beachten.
Zuständige Familienkasse
Wenn der Kindergeldempfänger der Familie (Vater oder Mutter) Beamter oder im öffentlichen Dienst angestellt ist,
wird das Kindergeld vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Wenn der Kindergeldempfänger selbst nicht in diesem Bereich arbeitet, sondern nur der andere Elternteil,
ist die Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit zuständig.
Kinderzulage Beamte und BAT
Beamte oder nach BAT bezahlte Angestellte erhalten zu ihrem Gehalt eine Kinderzulage.
Die Kinderzulage wird für alle Monate gehzahlt, in denen es auch Kindergeld gibt.
Dies geschieht auch, wenn der andere Elternteil der Kindergeldempfänger ist.
Nach einer Unterbrechung des Kindergelds (wegen Bund, Zivildienst oder anderen Phasen,
in denen es kein Kindergeld geben kann) wird die Kinderzulage weitergezahlt,
wenn es wieder Kindergeld gibt.
TVöD
Für Angestellte, die rein nach TVöD bezahlt werden, gibt es keine Kinderzulage.
Überleitung von BAT zu TVöD
Angestellte, deren Tarifverträge vom BAT zum TVöD übergeleitet wurden,
erhalten Kinderzulage(n) weiter, wenn diese schon zur BAT-Zeit liefen (vorausgesetzt,
das Kind wurde vor dem 1.1.2006 geboren).
Nach einer Unterbrechung des Kindergelds (außer duch Wehrdienst oder Zivildienst)
gibt es aber für dieses Kind keine Kinderzulage mehr.
Das kann recht teuer werden, falls das Kind noch einige Jahre Ausbildung vor sich hat.
Hier lohnt es sich, um einen Kindergeldanspruch zu kämpfen, oder besser:
Schon frühzeitig mit dem Kind zu planen, was gegen eine Kindergeldlücke getan werden kann.
Familienkasse beim Arbeitgeber
Bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wird das Kindergeld vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Diese "Familienkassen" in den Personalabteilungen sind teilweise schlecht geschult
und kennen die aktellen Gesetze, Urteile nur wenig.
Auch die Dienstanweisung DA-FamEStG ist manchmal nur unzureichend bekannt.
Für Familien wird es dann in komplizierteren Fällen recht zufällig,
ob Kindergeld und davon abhängige Zulagen zu Recht gezahlt werden oder nicht.
Es lohnt sich oft, sich gegen Entscheidungen dieser "Familienkassen" zu wehren.
Familien, bei denen nur ein Elternteil im öffentlichen Dienst arbeitet,
können diesen Familienkassen zumindest für die Zukunft leicht entgehen:
Sie beantragen (mit kurzem Brief) bei der allgemeinen Familienkasse (bei der Bundesanstalt für Arbeit),
dass ab sofort (oder ab dem nächsten Jahreswechsel) der andere Ehepartner zum Empfänger des Kindergelds wird.
Dann muss zwar noch ein Formular der neuen Familienkasse (persönliche Daten, Konto usw.) ausgefüllt werden,
aber man ist die Familienkasse beim Arbeitgeber endgültig los.
Ein eventuell vorhandener Kinderzuschlag zum Gehalt wird auch dann weiter gezahlt,
wenn der andere Ehepartner Kindergeldempfänger ist.
Erfahrungen mit Familienkassen
Im Lauf von ca. 30 Jahren haben wir einige Erfahrungen selbst gemacht,
bzw. von unsere Freunde und Bekannten erzählt bekommen.
Ein paar solcher Erfahrungen will ich hier aufzählen:
Probleme, die aber schließlich geregelt werden konnten
- Viele Familienkassen trödeln bei der Bearbeitung von Anträgen und Einsprüchen sehr lange herum.
Es gibt Fälle von mehr als 3 Monaten oder gar 6 Monaten.
Auch eine Untersuchung der
Stiftung Warentest hierzu lieferte üble Ergebnisse.
Eventuell helfen dann ein Brief oder Fax ein Hinweis darauf,
dass man die Informationen für die anstehende Steuererklärung oder andere Stellen braucht.
Ansonsten siehe: Umgang mit Behörden
- Eine Familienkasse behauptete, sie habe die angeforderten Unterlagen zu einem ganzen Jahr nicht bekommen.
Erst nach einem Brief, in dem geschrieben wurde, dass die Unterlagen schon zum Datum x hingeschickt wurden und in
dem gefragt wurde, ob man die Unterlagen auf Kosten der Familienkasse nochmals kopieren und schicken soll,
tauchten sie dann wieder auf.
- Eine Familienkasse schrieb mal - es ging um das Kindergeld vom Vorjahr - in einem Bescheid im Juni, sie habe ihren Bescheid schon im März zugestellt.
Das Schreiben im März war aber nicht mit "Bescheid" o. ä. überschrieben und hatte auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Es enthielt nur die Aufforderung, noch bestimmte Unterlagen zu senden und es wurde darin die Vermutung geäußert,
dass das Kindergeld für das Vorjahr eventuell zurückgezahlt werden muss.
Der betroffene Kindergeldempfänger hat dies nicht kommentiert, da der Juni-Bescheid noch andere, wichtigere Fehler enthielt,
zu denen er dann seinen Einspruch schrieb.
- Eine Familienkasse behauptete in einem Bescheid, das Einkommen eines Dualen Studenten sei steuerfrei und gehöre daher
nicht zu den Einkünften, sondern zu den Bezügen (Folge: Kein Werbungskostenabzug möglich).
Der betroffene Kindergeldempfänger machte der Familienkasse deutlich, dass es für die Dualen Studenten zwar eine
sozialversicherungsrechtliche Änderung gegeben hat,
sich aber an der einkommensteuerrechtlichen Einordnung des Gehalts nicht geändert hat.
Auf einem der Gehaltszettel des Kindes (Gehalt plus Urlaubsgeld) sowie in seiner Lohnsteuerbescheinigung
konnte man außerdem deutlich sehen, dass tatsächlich Steuern vom Gehalt abgezogen wurden.
- Ein Dualer Student machte einen Bildungsurlaub und dabei einen Sprachkurs im Ausland.
Die Kosten für Kurs und Unterkunft sowie die Verpflegungspauschalen wurden von einer Familienkasse nicht als
Werbungskosten oder Ausbildungskosten anerkannt.
Der betroffene Kindergeldempfänger wies der Familienkasse nach, dass der Bildungsurlaub
in der Praxisphase und nicht im Urlaub oder der Vorlesungsphase seines Kindes stattfand.
Urteile, dass Bildungsurlaub zu Werbungskosten gehört, lassen sich im Internet ebenfalls finden.
- Manche Kindergeldbescheide sind unnötig verklausuliert geschrieben ("Beamtendeutsch").
Da vom Kindergeld weitere Einkünfte und Ansprüche abhängig sind,
muss man die Familienkassen dann extra noch mal auffordern,
deutlich zu bescheinigen, für welches Kind denn nun wann Kindergeld gezahlt wurde/wird.
- Eine Familienkasse addierte die Zinsen eines Kindes unterhalb des Sparerfreibetrags
zu den Bezügen.
Der betroffene Kindergeldempfänger wies in einem Einspruch darauf hin, dass
Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags seit 2009 keine Bezüge mehr sind.
In § 32 (4) Satz 4 EStG
ist abschließend geregelt, was als Bezüge gilt. Zinsen unterhalb des Sparerfreibetrags gehören nicht dazu.
Weitere Informationen fanden sich im
Newsletter Familienlastenausgleich
des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Die Kosten für einen in so einem Fall ggf. nötigen Steuerberater lassen sich einer Familienkasse leider kaum
in Rechnung sgtellen.
- Ein Kind kaufte einen vor allem für die Ausbildung benötigten Computer incl. Zubehör im Gesamtwert
von unter 410 € netto.
Die zuständige Familienkasse verteilte diese Anschaffung (als Abschreibung) bei den Werbungskosten
monatsgenau auf 36 Monate.
So ein Verfahren wäre bei einem Rechner über 410 € netto(!) korrekt. Hier war es das aber nicht.
Diese Familienkasse wurde von der Kindergeldempfängerin per Einspruch darauf hingewiesen, dass in
§ 9 Abs. 1 Nr. 6. und 7. EStG und § 6 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EStG ist deutlich geregelt ist,
dass so eine Anschaffung komplett im Jahr der Anschaffung angesetzt wird.
Das steht übrigens auch (verständlicher) in der Seite
"Werbungskosten" der Arbeitsagentur.
Außerdem wurde die Familienkasse daran erinnert, dass die zum Aussuchen/Kauf von PC und Zubehör erforderlichen
und im Antrag angegebenen Fahrten à 0,30 € pro gefahrenen Kilometer auch berücksichtigt werden müssen.
(Von allem zusammen muss natürlich der Anteil für die private Nutzung - möglichst realistisch geschätze xx % - abgezogen werden.)
- Eine Familie mit 4 Kindern hat mitgezählt, wieviele Briefe sie im Lauf der Zeit
mit Anträgen, Formularen, Belegen und ein paar Einsprüchen an die Familienkasse schreiben musste:
Inzwischen sind sie bei Nummer 60. -
Es sind aber noch nicht alle Kinder mit der Ausbildung ferig. ...
Das "System Kindergeld" ist zu kompliziert und teilweise unsinnig!
- Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden ...
Positive Erfahrungen - auch die gibt es selbstverständlich!
- Es gibt wirklich Familienkassen, die zügig (< 3 Wochen pro Antrag) arbeiten
und dabei sehr wenige Fehler machen; z. B. die Familienkasse in Darmstadt.
Es gibt also für trödelige Familienkassen zumindest nicht die Ausrede:
"Es geht halt nicht anders!".
- Eine schriftliche Anfrage, die nicht direkt etwas mit einem aktuellen Fall zu tun hatte,
sondern eher auf einen möglichen Fall in der Zukunft abzielte, wurde von einer Familienkasse
rasch und kompetent beantwortet.
- Bei einem Kind mit einem im Kalenderjahr etwas komplizierten Lebenslauf
rief eine Familienkasse von sich aus bei den Eltern an. Alle Fragen konnten im Gespräch
zwar auch nicht ganz schnell, aber vollständig geklärt werden.
- Die meisten von Familienkassen verschickten Bescheide sind sicherlich korrekt.
Ein Teil der "Falschen" Bescheide entsteht dadurch, dass Familienkassen die benötigten
Unterlagen unvollständig, verspätet oder ohne ggf. nötige Kommentare zugeschickt bekommen.
Unsere Meinung zum Kindergeld
Kindergeld ist sicherlich eine gute "Erfindung" des Staates.
Da die Kosten pro Kind ziemlich gleich sind, sollte man aber die Kinderfreibeträge
in der Einkommensteuer abschaffen und dafür das (für alle Kinder gleiche) Kindergeld erhöhen.
Freibeträge bewirken eine einkommensabhängige Besteuerung.
Das ist im Zusammenhang mit Kosten für Kinder m. E. nicht gerechtfertigt.
Die Spielregeln rund um das Kindergeld sind kompliziert.
Viele Eltern von Kindern ab 18 wissen gar nicht, dass sie für manche Zeitabschnitte
Kindergeld beantragen können
(z. B. vor und nach Bundeswehr/Zivildienst oder zwischen Ausbildungsabschnitten).
Es besteht auch ein wichtiger Unterschied zwischen arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet einerseits
und ausbildungsplatzsuchend gemeldet andererseits.
Bis 21 ist das für das Kindergeld egal, aber von 21 bis 25 zählt nur noch ausbildungsplatzsuchend.
Leider wissen das die meisten Eltern von Kindern ab 21 nicht.
Eltern von Kindern ab 18 sollten automatisch von ihrer Kindergeldkasse angeschrieben und über
diese Punkte informiert werden! Wenn nicht werden nur weitere Menschen politik- und staatsverdrossen.
Unverständlich ist auch, dass Kinder bei vollzeitlichem ehrenamtlichen Engagement kein Kindergeld erhalten.
Es gibt nunmal Einrichtungen und Projekte, die Mitwirkung brauchen,
aber sich (noch) keine FSJ- oder FÖJ-Stellen leisten können
oder wegen der damit verbundenen staatlichen Einschränkungen bzw. Abhängigkeiten
keine solchen Stellen betreiben wollen.
Unsere Meinung zur Einkommensgrenze beim Kindergeld
Ab 2012 gibt es die unsinnige und kompliziert geregelte Einkommensgrenze für das Kindergeld endlich nicht mehr.
Sie gilt aber leider immer noch bei Kindergeld,
das für die Jahre bis einschließlich 2011 gezahlt oder beantragt wird.
Unsere Meinung zur Organisation der Familienkassen
Wie sind dankbar, dass es in unserem Staat so etwas wie Kindergeld gibt.
Von unserer Familienkasse bekommen wir das Kindergeld regelmäßig.
Anträge werden innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens bearbeitet und bei
Unklarheiten kann auf schriftlichem Wege rasch, freundlich und höflich
Klarheit erzielt werden.
Was uns gar nicht gefällt, ist, dass man die zuständige Sachbearbeiterin nicht mehr wie früher
telefonisch erreichen kann, sondern dass man nur noch eine Servicenummer anrufen kann.
Auch von dort wird kaum je eine Verbindung zur zuständigen Sachbearbeiterin hergestellt.
Das ist unzumutbar.
Das derzeit beste Mittel, um doch mit der Sachbearbeiterin ins Gespräch zu kommen, ist ein
freundlicher Brief mit klar formuliertem Anliegen und ggf. der Bitte um telefonischen Rückruf.
Schriftliches Miteinander ist allerdings sicherer:
Da kann hinterher nicht diskutiert werden, was geagt wurde und was nicht.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich nach 30 Jahren zum ersten Mal direkt von einer Sachbearbeiterin angerufen wurde,
weil sich ein paar Fragen nicht eindeutig im starren Antragsformular klären ließen.
Insgesamt scheint das "System Familienkassen" in Deutschland nicht besonders gut zu funktionieren
(siehe unten im Link mit der Untersuchung der Stiftung Warentest).
Abgesehen von einigen besonders desorganisierten Kassen sehen wir die Hauptursache darin,
dass die Familienkassen räumlich bei den Arbeitsämtern angesiedelt sind.
Da sie aber hauptsächlich mit Daten arbeiten, die von den Finanzämtern stammen,
sollten die Familienkassen unbedingt und bald unter das Dach der Finanzämter umgesiedelt werden.
Dort würden sie vermutlich schneller und effektiver funktionieren.
Ganz umständlich wird es im öffentlichen Dienst, wo der Arbeitgeber das Kindergeld auszahlt und
auf Informationen von der
Familienkasse angewiesen ist, um zu wissen, wieviel Kindergeld er an den Angestellten zu zahlen hat.
Angestellte im ÖD sollten dafür sorgen, dass ihnen das Kindergeld direkt von der Familienkasse
und nicht vom Arbeitgeber gezahlt wird (siehe voriger Abschnitt).
Diese Arbeitgeber bzw. deren Personalabteilungen sind teilweise schlecht geschult
und kennen die aktellen Gesetze, Urteile bzw.
"ihre" Dienstanweisung DA-FamEStG nur wenig.
Für Familien wird es dann in komplizierteren Fällen recht zufällig,
ob Kindergeld und davon abhängige Zulagen zu Recht gezahlt werden oder nicht.
Im Jahr 2009 wurde außerdem deutlich, dass durch dieses unsinnige System oft
(unabsichtlich oder mit betrügerischer Absicht)
doppelt Kindergeld kassiert wird
(z. B. → www.spiegel.de,
www.derwesten.de).
Ab Ende 2010 wird in Kindergeld-Formularen abgefragt, ob der Kindergeldempfänger im öffentlichen Dienst arbeitet.
Wenn "ja", kann nur noch die Familienkasse des Arbeitgebers genutzt werden.
All dieser Unfug wäre beendet, wenn es die Familienkassen nur noch bei den Finanzämtern gäbe.
Die Mitarbeiter der Familienkassen können nichts für die Bürokratie, die ihnen selbst und uns Bürgern
auferlegt ist. Wenn Sie mit den Leuten dort höflich umgehen, und ihnen rechtzeitig die nötigen
Unterlagen zusenden, ergibt sich ein gutes und manchmal sogar unbürokratisches Verhältnis.
Es hilft auch sehr, wenn Sie die eingeschickten Unterlagen oder unverständliche Fragebögen
durch einen kurzen Brief oder wo sinnvoll mit einer Tabelle ergänzen.
Die meisten Unklarheiten lassen sich mit einem freundlichen aber in der Sache festen Brief,
bzw. einem fristgerechten(!) und gut begründeten Einspruch rasch
und unbürokratisch klären. Sollte es gar nicht funktionieren, helfen viellecht diese Ideen weiter,
die wir zum Umgang mit Behörden notiert haben.
Download
Ob die Grenze für das Kindergeld und Ausbildungsförderung nach BAföG
schon überschritten ist, oder in gefährlicher Nähe liegt,
kann mit einer Exceltabelle errechnet werden.
Sie ist in meinem Downloadbereich erhältlich.
Bücher zum Thema:
Links Kindergeld
- http://bundesrecht.juris.de/...
Gesetzestexte im Internet (Bundesjustizministerium):
Alphabetisches Verzeichnis
Kindergeldgesetz (BKGG)
Einkommensteuergesetz (EStG), §§62-78
- buzer.de
Zu vielen Gesetzen der aktuelle Stand und frühere Stände.
- familienkasse.de
Dieser Link bringt Sie auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit mit den Informationen zum Thema Kindergeld
- arbeitsagentur.de
Die Seiten zum Thema Kindergeld erreicht man mit Klicks auf
→Bürgerinnen & Bürger→Familie und Kinder→Kindergeld, Kinderzuschlag
Dort besonders interessant die Seiten
→Voraussetzungen für das Kindergeld
oder
→Einkommensgrenzen Grenzbetrag
- bzst.de/...
Aktuelle Informationen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
zum Thema Kindergeld:
- bzst.de/.../Kindergeldberechtigte:
Vorschriften, Merkblätter, Formulare, FAQ's (=häufig gestellte Fragen), Links
- bzst.de/.../Familienkassen:
Vorschriften und (An-)Weisungen des BZSt an die Familienkassen, FAQ's
- http://www.bzst.de/... Dienstanweisung DA-FamEStG (Version 2011) für Familienkassen:
Dienstanweisung an die Familienkassen mit Regelungen zur Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes.
Hier erfährt man, wie die Familienkassen entscheiden müssen.
Sehr interessanter Lesestoff!
- www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind,
sollen mit dem Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld unterstützt werden.
Der Kinderzuschlagrechner soll Auskunft darüber geben, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt.
- hmdf.hessen.de
Beim Hesseischen Ministerium der Finanzen gibt es informative Broschüren.
Geben Sie z. B. bei 'Suche' mal Steuertipp Aushilfsarbeit ein.
- dz-portal.de
Fragen und Antworten (FAQ) zum Kindergeld.
- nettoberechnung.de
Nettolohnberechnungsprogramm für zu Hause oder im Betrieb
- jurathek.de/...
Bei Jurathek findet man u. a. die gesetzliche Grundlagen zum Thema "Kinder im Steuerrecht"
Im Forum "Kindergeld und Co." von Jurathek
(http://forum.jurathek.de)
werden Kindergeld-Fragen rasch und gut beantwortet.
- treffpunkteltern.de/...
Mehrere interessante Urteile zum Thema Kindergeld
- studentenwerk-oldenburg.de/.../kindergeld/studentische-eltern.html
Einige Seiten mit übersichtlichen Informationen zum Kindergeld
- stiftung-warentest.de/...
Die Stiftung Warentest hat die Bearbeitung von 121 Anträgen auf Kindergeld
bei 37 Familienkassen verfolgt.
Die Wartezeiten und die Qualität der Abarbeitung waren erschütternd.
Wie man Einspruch gegen einen zweifelhaften Bescheid erhebt,
zeigt Stiftung Warentest in einem
Beispielbrief.
- intakt.info
Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung. Viele Informationen, auch zu Kindergeld und
ein Forum.
- freie-studienplaetze.de und
hochschulkompass.de
Informationen über Studienplätze,
die nach zentraler Vergabe und Nachrückverfahren immer noch freigeblieben sind.
- klicktipps.de/kindergeld_bvg.php
Ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld und BVG-Urteil
- klicktipps.de/bafoeg.php
Informationen zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen bei BAföG
- Stipendien Datenbank
Stipendien-Datenbank mit über 700 Stipendien von insgesamt 400 Institutionen.