Tipps für Zivildienstleistende und TeilnehmerInnen am freiwilligen sozialen Jahr oder freiwilligen ökologischen Jahr
Die meisten Tipps und Tricks auf dieser Seite
gelten gleichermaßen für
- Zivildienstleistende,
- Teilnehmer(innen) am freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und
- Teilnehmer(innen) am freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ).
Für Wehrdienstleistende habe ich eine Extra-Seite zusammengestellt:
Wehrdienst
Die meisten Tipps in dieser Homepageseite betreffen die Bereiche 'Finanzielles' und 'Selbstverwaltung'.
Vieles hier Beschriebene habe ich in der Zivizeit selbst erlebt,
wurde von meinen Söhnen oder deren Freunden erlebt,
oder habe ich in diversen sozialen Einrichtungen mitbekommen.
Um den Text zu vereinfachen und weil mir dieses Thema am nächsten liegt,
wird im Folgenden meist nur von Zivildienstleistenden (ZDL) geschrieben,
auch wenn alle drei Bereiche gemeint sind.
Unterschiede zwischen Zivildienst und FSJ/FÖJ sind im Text erkennbar.
Es lohnt sich, einen solchen Dienst für die Allgemeinheit abzuleisten!
Man
- sammelt Lebenserfahrung,
- kommt in ungewohnte Situationen,
- kommt mit Menschen zusammen, die man sonst nie kennen gelernt hätte und
- kommt auf Staatskosten in eine andere Ecke der Republik oder ins Ausland,
wenn man sich eine entsprechende Stelle aussucht.
- Der abgeleistete Dienst erhöht die Chancen bei der nächsten Bewerbung,
weil der Arbeitgeber nicht befürchten muss, dass der Bewerber noch eingezogen wird
und weil der Bewerber Erfahrungen hat, in einem vorgegebenen System sinnvoll
mitzuarbeiten.
Zivildienststelle oder FSJ/FÖJ-Stelle suchen und finden
Wenn der ZDL es nicht dem Zufall überlassen will, wann und wohin er zum ZD einberufen wird,
muss er selbst aktiv werden, sich eine Zivildienststelle (ZDSt) suchen und sich dort bewerben.
Die Bewerbung bei einer ZDSt hat erst Sinn, wenn der ZDL verweigert hat, als Verweigerer
anerkannt ist, und den Anerkennungsbescheid bei der von ihm ausgesuchten
ZDSt vorlegen kann.
Für die Zeit von der Bewerbung bis zur Einberufung sollte man ca. 2 Monate einkalkulieren.
In begründeten Ausnahme fällen sind durch freundlich-dringliche Anrufe oder persönliches
Vorsprechen bei den zuständigen Verwaltungen sehr kurze Bearbeitungszeiten möglich.
Vor einer Bewerbung sollte der ZDL folgende Fragen für sich geklärt haben:
- Bin ich bereit, Menschen zu betreuen und zu pflegen?
Oder soll es eine mehr "technische" Arbeit sein?
- Bin ich zu Schichtdienst bereit, oder brauche ich regelmäßige Arbeitszeiten?
- Soll meine ZDSt nahe bei zu Hause liegen, oder will ich die
Chance nutzen, Neues kennen zu lernen und selbstständiger zu werden?
(nur realisierbar bei ZDSt mit Unterbringungsmöglichkeit)
- Von wann bis wann passt der ZD am besten in meine Lebensplanung?
Welche Ausweichtermine habe ich?
- Muss noch ein Praktikum in die Zeit zwischen ZD und Studium passen?
- Unter welchen Bedingungen kann die ZD-Zeit als Praktikum für eine Ausbildung oder als fachliche Tätigkeit
anerkannt werden? Beispiele:
- Erzieherische oder betreuende Tätigkeit als Praktikum für eine
pädagogische Ausbildung
- Pflegetätigkeit im Krankenhaus als Praktikum für ein Medizinstudium
- ZD-Wochen in der Metallwerkstatt als Grundpraktikum für Ingenieure
- ZD ausschließlich(!) in der Holzwerkstatt einer Werkstatt für Behinderte
als Berufspraxiszeit zum Meisterkurs für Schreiner
Die Bedingungen zur Anerkennung solcher Praktika müssen vor(!) dem ZD
exakt mit den Behörden/Schulen/Praktikantenämtern geklärt werden,
die diese Zeiten dann anerkennen sollen!
Zivildienst- und auch FSJ-Stellen sind zum Beispiel in folgenden Bereichen zu finden:
- Tagesstätten, Werkstätten und Wohnheime für geistig behinderte
oder psychisch kranke Menschen
- Krankenhäuser, Altersheime, Kurzzeitpflege
- Jugendherbergen
- Rotes Kreuz (DRK), Johanniter, Malteser, Arbeiter Samariterbund (ASB), Caritas, Diakonie
- Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen
- Umweltschutzprojekte und -Organisationen
(z. B. www.vogelzivis.de)
Geben Sie doch einfach mal Ihre Stadt oder Ihren Kreis und die gewünschte Art der Einrichtung bei
einer Suchmaschine ein, z. B.:
Suchen und finden mit google.de ...
Suchen und finden mit google.de ...
Ein Zivildienst ist (bis auf Ausnahmen im Betreuungsbereich) nicht bei einer Stelle möglich,
bei der der ZDL schon vor seiner Einberufung tätig war
(
§ 19 (3) ZDG).
Bewerbung und Vorstellung bei der Zivildienststelle
Willkommens-
Festgeld 3% p.a.
Die Bewerbung bei einer Zivildienststelle läuft in der Regel folgendermaßen ab:
- Anruf bei der vom künftigen ZDL ausgesuchten ZDSt
- klären, ob dort für die gewünschte Zeit Bedarf an ZDLs besteht
- Vorstellungs- und Besichtigungstermin vereinbaren
- Name des zuständigen Gesprächspartners notieren
Viele ZDSt laden aber nur ZDL ein, die bereits ihre Anerkennung erhalten haben.
- Vorstellung und Besichtigung
- eventuell ein bis drei Probetage (Hospitation) zum gegenseitigen Kennenlernen
- ZDSt und ZDL füllen gemeinsam ein Formular aus, in dem sie gegenüber dem Bundesamt
ihre gewünschte Zusammenarbeit und den gewünschten Beginn des ZD erklären.
Weitere Hinweise für Bewerbung und Vorstellung:
- Es ist gar nicht positiv, wenn Papa oder Mama für den ZDL bei der Zivildienststelle
anrufen und sich dort für ihn bewerben.
Viele Einrichtungen laden solche Jungs nicht mal zum Vorstellungsgespräch ein.
- Es ist nicht gestattet, dass ein ZDL dort arbeitet,
wo ein naher Angehöriger sein Vorgesetzter sein könnte.
- Wer schlampig gekleidet oder unpünktlich zum Vorstellungsgespräch kommt wirkt,
disqualifiziert sich damit selbst.
Eine Vorstellung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ebenfalls nicht erfolgreich.
- Uninteressierte, verschlafene oder angeberische Typen sind auch nicht vertrauenerweckend.
- Wer schon am Anfang des Vorstellungsgesprächs nach Geld, Urlaubstagen und Mittagspause fragt,
disqualifiziert sich.
- Folgende Fälle sind in diversen Zivildienststellen wirklich passiert:
- Mehrfach erlebt: Papa oder Mama rufen für ihren Jungen bei der ZDSt an.
Ergebnis: Sofortige Absage. Ein Vorstellungsgespräch findet nicht statt.
- Ein ZDL-Bewerber kommt mit Freundin an der Hand zum Vorstellungsgespräch.
Sie ist mit dabei und bittet darum, dass er die Stelle bekommt.
Ergebnis: Der ZDL wurde zwar eingestellt, aber die ZDSt
hat es sehr bereut und sich geschworen, diesen Fehler nie zu wiederholen.
- Mehrfach erlebt: Eine ZDSt, bei der viel Fahrdienst für Personen und Material
nötig ist, soll besetzt werden;
ZDL-Bewerber kommen mit getuntem Fahrzeug in den Hof gebraust.
Ergebnis (Fall A): Der ZDL wird von einer noch unerfahrenen ZDSt
eingestellt. Unfälle und sonstige Verstöße gegen Verkehrsregeln finden statt.
Die ZDSt lernt daraus (teure Art der Schulung).
Ergebnis (Fall B): Ein Vorstellungsgespräch findet gar nicht erst statt.
- Es gibt sehr fleißige und umsichtige ZDL und gelegentlich auch faule ZDL.
Mehrfach erlebt: "Gute Kumpels" von faulen ZDL bewerben sich.
Ergebnis: Ein Vorstellungsgespräch findet nicht statt.
Wenn in 2010 oder ab 2011 der Zivildienst von 9 auf 6 Monate
verkürzt
werden sollte, könnte es für Zivildienststellen zunehmend interessant werden,
eingearbeitete ZDL nach ihrem Dienst in ein befristetes Angestelltenverhältnis für 3 bis 6 Monate
zu übernehmen.
Hierüber könnte man sich im Bewerbungsgespräch schon mal unterhalten.
Wehrersatzdienst
Als Alternative zum Zivildienst ist auch ein
Wehrersatzdienst
(6 Jahre ab 18) bei THW, Feuerwehr, DRK, DLRG usw. möglich.
Für den Wehrersatzdienst ist eine Verweigerung nicht nötig.
Wer den Wehrersatzdienst vorzeitig abbricht, muss die anteilige Restzeit im Grundwehrdienst oder
(wenn anerkannter Verweigerer) im Zivildienst 'abdienen'.
Weitere Informationen:
www.bbk.bund.de → Themen → Überblick → Ehrenamt → Freistellung;
dort gibt es auch eine interessante Seite "Fragen und Antworten" und ein PDF "Informationen zum Freistellungsverfahren".
Die DLRG beschreibt den Wehrersatzdienst in diesem
Flyer.
Zurückstellung und Befreiung vom Zivildienst
Es kann unterschiedliche Gründe geben, warum man vorläufig eine Zurückstellung vom Zivildienst
beantragen kann, z. B.:
- wenn man vorübergehend nicht zivildienstfähig ist,
- wenn man in Haft oder in der Psychiatrie ist,
- wenn man zum Pfarrer oder Priester ausgebildet wird,
- wenn die Heranziehung zum Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher
oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
- wenn die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger
Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat,
gefährdet würde oder wenn für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind
- wenn man für die Erhaltung und Fortführung des eigenen Betriebs unentbehrlich ist,
- wenn eine Ausbildung begonnen wurde
(bitte in § 11 ZDG
genau nachlesen!)
- und einige Gründe mehr.
Die Zurückstellung ist in
§ 11 ZDG geregelt.
geregelt.
Die Befreiung ist in
§ 11 ZDG geregelt.
Was für den Wehrdienst gilt, gilt immer auch mit für den Zivildienst.
Der Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung sollte rechtzeitig gestellt werden!
Falls er gestellt wird, nachdem man bereits eine Vereinbarung mit einer Zivildienststelle getroffen hat,
sollte man diese Stelle fairerweise frühzeitig über die möglicherweise stattfindende
Zurückstellung oder Befreiung informieren.
Vorzeitiger Dienstbeginn (ab 17)
Normalerweise wird man frühestens ab 18 zum Zivildienst eingezogen.
Die vorzeitige Heranziehung ist für den Wehrdienst in
§ 5 Abs. 1a WPflG so geregelt:
Man kann beantragen, früher eingezogen zu werden.
Das ist ab dem 17. Geburtstag möglich.
Wenn man unter 18 ist, sollte zum Antrag die Zustimmung eines gesetzlichen
Vertreters gelegt werden.
Da Zivildienstleistende nicht benachteiligt werden dürfen, gilt hier sinngemäß
das Gleiche.
Zusätzlich muss sicherlich auch eine frühere Musterung - rechtzeitig vor dem gewünschten
Dienstbeginn - beantragt werden, und der Kriegsdienst muss verweigert werden;
auch das Beides am besten gleich mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Der
Wehrersatzdienst bei THW, Feuerwehr, DRK usw.
kann erst ab 18 begonnen werden.
Wechsel zu einer anderen Zivildienststelle
Ein Wechsel von einer ZDSt zu einer anderen ist (auf Antrag des ZDL) möglich, ist aber
bei der inzwischen recht kurzen ZD-Zeit kaum noch sinnvoll.
In den meisten Fällen wird die aufnehmende ZDSt zumindest fordern,
dass der bei der abgebenden Stelle
erarbeitete Urlaubsanspruch als Urlaub genommen wird und ggf., dass die abgebende Stelle
das auf sie entfallende anteilige Entlassungsgeld an die aufnehmende Stelle zahlt.
Zwischen den ZDSt wäre dieser Ausgleich auch gerecht.
Viele ZDSt haben mit wechselwilligen ZDL schon ungute Erfahrungen gemacht.
Die Aufnahme solcher ZD wird daher oft abgelehnt, oder es werden Erkundigungen eingeholt.
Ein Wechsel der ZDSt, z. B. wegen Insolvenz der ZDSt ist aber ohne große Probleme möglich.
Gelegentlich kommt es auch vor, dass Zivi und ZDSt nicht zueinander passen:
Z. B. ein in der Pflege eingesetzter Zivi kommt damit nicht zurecht, oder ein
Technik-Zivi will unbedingt lieber in die Pflege.
Beides ist durchaus nicht ungewöhnlich.
Wenn trotz bestem Willen von ZDL und ZDSt die Probleme nicht zu lösen sind
(z. B. durch interne Umbesetzung), oder "die Chemie" gar nicht stimmt,
sollte ein Wechsel möglichst bald angegangen werden. Der ZDL sollte selbst rasch aktiv werden und
selbst schon eine passende und aufnahmebereite ZDSt suchen.
(siehe auch:
Konflikte mit der Zivildienststelle)
Verkürzung des Zivildienstes
In den letzten 30 Jahren wurde der Zivildienst immer wieder mal um ein paar Monate verkürzt.
Für ZDL, die während so einer Verkürzung Dienst taten, galt immer die Regel, dass ihr Dienst
dann der neuen kürzeren Zeit entsprach.
Wer wollte, hatte aber auch das Recht, sich mit einem rechtzeitig gestellten Antrag
für die ursprünglich geplante Zeit weiter als ZDL beschäftigen lassen.
Letzteres war besonders für von Arbeitslosigkeit bedrohte oder an ihrem Dienst sehr interessierte ZDL
eine interessante Alternative.
Wenn in 2010 oder ab 2011 der Zivildienst von 9 auf 6 Monate verkürzt werden sollte, könnte es für Zivildienststellen
auch zunehmend interessant werden,
eingearbeitete ZDL nach ihrem Dienst für 3 bis 6 Monate in ein befristetes Angestelltenverhältnis
zu übernehmen.
Hierüber könnte man sich schon mal im
Bewerbungsgespräch unterhalten.
Es kann aber auch sein, dass Dienststellen zunehmend FSJ- und FÖJ-Stellen oder Minijobs einrichten,
und Zivildienststellen, bei denen Einarbeitungszeit und Dienstzeit in keinem vernünftigen
Verhältnis mehr stehen, streichen.
Angehende ZDL sollten sich daher überlegen, ob es nicht vielleicht sinnvoller ist, sich gleich für
ein FSJ oder FÖJ oder eine andere Form von
Wehrersatzdienst
zu bewerben.
Einkommensteuer, Steuererklärung
Sold und Entlassungsgeld von ZDL sind steuerfrei.
ZDL, die vor und/oder nach dem ZD arbeiten und Steuern zahlen, sollten unbedingt
eine Einkommensteuererklärung ausfüllen und abgeben.
Im Jahr des Dienstbeginns und des Dienstendes fallen im Vergleich zum ZDL-Sold meist
sehr unterschiedliche Verdienste an. Eine Einkommensteuererklärung kann hier große Teile
(oder alles)
von der gezahlten Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zurückbringen.
Steuererklärungen lohnen sich besonders in Jahren mit ungleichmäßigem Verdienst:
Ausbildung → Anstellung
Lehre → Zivildienst
Zivildienst → Anstellung
Anstellung → Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit → Anstellung
usw.
Dies liegt daran, dass Lohnsteuer monatlich immer so berechnet wird,
als bekäme man das ganze Jahr das gleiche Gehalt.
(weitere Informationen →
Einkommensteuer)
Versicherungen
Der ZD gilt als ‘Mitarbeit im Öffentlichen Dienst’.
Für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes gibt es bei vielen Versicherungen Rabatte auf die Prämien.
Der Rabatt muss bei der Versicherung beantragt werden.
Die Versicherung sendet ein entsprechendes Formular zu, das dann bei der ZDSt
zur Bestätigung der Mitarbeit im Ö.D. unterschrieben wird.
Das Verlassen des Öffentlichen Dienstes muss der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden.
Der Versicherungsschutz kann sonst ganz oder teilweise erlöschen und Nachforderungen oder
Strafzahlungen werden fällig.
Unterhaltssicherung
Die Unterhaltssicherungsbehörde ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge
nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
(→
USG).
Sie sichert den Lebensbedarf des ZDL und seiner Familienangehörigen.
Leistungen für Zivildienstleistende:
- allgemeine Leistungen für die Ehefrau und die ehelichen Kinder
- Einzelleistungen für unterhaltsberechtigte Angehörige (z. B. Eltern, nichteheliche Kinder)
- Sonderleistungen, z. B. in Form von Beitragserstattungen für Risikoversicherungen
(z. B. Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Privathaftpflichtversicherung)
- Mietbeihilfe für angemieteten eigengenutzten Wohnraum des Zivildienstleistenden
- Garagenmiete für ein Kfz, das während der Dienstzeit stillgelegt wird
- Wirtschaftsbeihilfe für Zivildienstleistende,
die eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder Inhaber eines Gewerbebetriebes sind
- Härteausgleich, z. B. in Form einer Erstattung von Stundungszinsen für Kredite
Die Ansprüche sind im rosafarbenen
"Merkheft über die soziale Sicherheit der Zivildienstleistenden und ihrer Familienangehörigen"
beschrieben, das mit dem Einberufungsschein zugesandt wird.
Antragstellung:
Unterhaltssicherungsleistungen erhalten Sie nur auf Antrag.
Zivildienstleistende, müssen sich an den Kreis (oder die kreisfreie Stadt wenden,
in dem/der sie ihren Wohnsitz vor der Einberufung hatten.
Außer den sonstigen benötigten Unterlagen muss der Einberufungsschein vorgelegt werden.
Bitte denken Sie für eine zügige Leistungsgewährung daran,
den Antrag möglichst frühzeitig nach Empfang des Einberufungsbescheids zu stellen.
Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Zivildienstes.
Dienstbrille
Jeder Dienstleistende hat bei Dienstbeginn Anspruch auf eine Dienstbrille,
wenn er bereits Brillenträger ist.
Der Anspruch verfällt zum Ende des dritten Monats des Zivildienstes.
Wer während der Dienstzeit zum Brillenträger wird, hat ab diesem Zeitpunkt einen
Anspruch auf eine Dienstbrille.
(→
Leitfaden, G6, Nr. 5)
Sonderurlaub (während und am Endes des Zivildiensts)
Außer dem normalen Urlaub kann es zu unterschiedlichsten Anlässen Sonderurlaub geben:
- Kirchentage, Rüstzeiten, Mitarbeit in der Jugendarbeit (z. B. Betreuung von Freizeiten)
- Mitarbeit in Parteien,
- Betreuung erkrankter eigener Kinder,
- usw.
Solche Sonderurlaube erfolgen in der Regel unter Belassung der Geld- und Sachbezüge
(= der Sold wird weiter gezahlt).
Schauen Sie einfach mal in den
Leitfaden, E5.
Aus besonderen Gründen, vor allem wegen persönlicher,
wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe, kann es Sonderurlaub geben. Beispiele:
- Erntehilfe im Familienbetrieb: bis zu drei Monate Sonderurlaub
- bei Überschneidung von Zivildienst und weiterführender Ausbildung bis zu 31 Tage.
In diesem Fall muss soviel wie möglich vom eigenen Erholungsurlaub aufgewendet
werden.
Diese Sonderurlaube erfolgen in der Regel unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge
(= Sold wird nicht gezahlt).
Sie sind im
Leitfaden, E6
geregelt.
Alle Sonderurlaube müssen rechtzeitig(!) beantragt werden.
Konflikte mit der Zivildienststelle
Zwischen Zivildienststelle und ZDL kann es mal zu Meinungsverschiedenheiten
kommen. Möglichkeiten zur Abhilfe in der sinnvollsten Reihenfolge:
- Der ZDL kann sich im Leitfaden oder in einem Internetforum schon mal selbst
zu seiner Fragestellung informieren.
- Zunächst und am wichtigsten: Miteinander reden!
Locker bleiben, nicht aufregen, nicht ausfallend werden!
Erst mal mit demjenigen, dem der ZDL dienstlich zugeteilt ist, reden,
dann mit dessen Vorgesetztem oder dem in der Zivildienststelle zuständigen Zivildienstbeauftragten.
Im Gespräch lassen sich Missverständnisse und Unklarheiten klären, oder man kann
zusammen in den 'Leitfaden' schauen.
80% aller Probleme sind nur Missverständnisse oder schlichtes Unwissen,
19% sind Nachlässigkeit oder Dummheit und unter 1% sind mit Bosheit zu erklären.
- Bei vielen Dienststellen gibt es eine Mitarbeitervertretung (Parallele zum Betriebsrat),
an die man sich wenden kann.
- Auch ein Qualitätsbeauftragter kann (wenn vorhanden) ein interessanter Ansprechpartner sein.
- Das Problem schriftlich an die Vorgesetzten melden.
- Wenn das Problem nicht in der Dienststelle zu klären ist, befragt man den zuständigen Regionalbetreuer.
Liste:
www.zivildienst.de
→ Das BAZ → Organisation → Regionalbetreuer.
Mit dem Regionalbetreuer reden und ihm das Problem ggf., zusätzlich schriftlich melden.
Erst alle bisher genannten Punkte wirklich ausschöpfen!
Die folgenden Punkte sind nur sinnvoll, wenn 'gar nichts geht':
- Problematische Zustände schriftlich (per Einschreiben) ans Bundesamt
für den Zivildienst (BAZ) melden. In eiligen Fällen zusätzlich als Fax.
- Wenn Anordnungen der Zivi-Stelle gegen Hygienevorschriften verstoßen,
könnte man sich an das Gesundheitsamt wenden,
wenn Regeln der Arbeitssicherheit nicht beachtet werden,
wäre die zuständige Berufsgenossenschaft ein Ansprechpartner,
bei kriminellen Machenschaften ist die Polizei zuständig.
- Der ZDL kann sich krank schreiben lassen. Dann sollte aber wirklich die körperliche oder
seelische Gesundheit geschädigt/bedroht sein, sonst ist das eher die 'Weichei-Methode'.
- Versetzung zu einer anderen Zivildienststelle beantragen.
Währenddessen sollte der ZDL selbst schon eine suchen
(→ Wechsel der Zivildienststelle).
- Bei der evangelischen Kirche gibt es regional zuständige Zivildienst-Pfarrer,
die vermitteln könnten oder (wenn nötig) auf den Verwaltungsapparat
der Zivi-Stelle Druck ausüben können.
Allein seine Drohung, seltsame Zustände an das BAZ oder andere zuständige Ämter zu melden,
kann rasch Bewegung in festgefahrene Probleme bringen.
Nehmen Sie solche Unklarheiten oder Probleme nicht verkrampft, sondern sportlich.
Wer die meiste Ausdauer und die besten Argumente hat, gewinnt.
Wenn zwei Leute verschiedener Meinung sind, gibt es folgende Möglichkeiten:
Der Eine lernt etwas dazu, der Andere lernt etwas dazu oder Beide müssen dazulernen.
Bescheinigung der Dienstzeit (Bundesamt)
Die am Ende des ZD ausgeteilte mehrteilige Bescheinigung des Bundesamts ist ein wichtiges Dokument,
um den abgeleisteten ZD nachzuweisen:
- Die ZDL-Monate zählen bei der Rentenversicherung.
- Wer ‘gedient’ hat, hat in jungen Jahren bessere Chancen eingestellt zu werden.
Hierbei geht es nicht um den 'Hauptmann-von-Köpenik-Effekt' sondern darum,
dass der Arbeitgeber vor einer unangenehmen Überraschung sicher sein kenn.
- Wer später einmal im Öffentlichen Dienst arbeitet, benötigt die Bescheinigung,
weil der ZD als Dienstzeit im ÖD angerechnet werden kann.
- Das Kindergeld wird bis maximal
zum 25. Lebensjahr (bei Geburtsjahrgang 1982 bis zum 26. Lebensjahr)
plus der Dauer des Zivildienstes gezahlt.
Wenn man mit 25 noch in Ausbildung oder arbeitslos ist,
benötigt man die Dienstzeitbescheinigung, um ab dem 25. Geburtstag
noch einige Monate Kindergeld zu bekommen.
Das FSJ/FÖJ bewirkt keine Verlängerung der Kindergeldzahlung.
- Auch die Zeit, in der ein über 25jähriger Student oder Auszubildender noch bei der
Krankenkasse familienversichert ist, verlängert sich um die Zivildienstzeit.
Das FSJ/FÖJ bewirkt keine Verlängerung der Familienversicherung.
Es lohnt sich, die Dienstzeitbescheinigung gut aufzuheben!
Dienstzeugnis
ZDL können am Ende der Dienstzeit auf Antrag ein Dienstzeugnis erhalten.
Die Zivildienststelle stellt, wenn der ZDL es beantragt,
ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus
(Vordruck im
Leitfaden
für den Zivildienst,
Abschnitt B5,
Anlage 3). Zusätzlich gibt es die
"Hinweise für die Zivildienststellen zur Ausstellung von Dienstzeugnissen"
(ausführlich →
Leitfaden, B5)
Das Zeugnis kann (falls es gut ist) sehr wertvoll sein, da die meisten ZDL
für ihre ersten Bewerbungen außer Abitur- und Studienzeugnissen bzw. Ausbildungs-
und Berufschulzeugnissen nichts in der Hand haben, das beweisen könnte,
dass sie in der Praxis gut und fleißig arbeiten.
Auch bei der späteren Bewerbung bei einem zweiten Arbeitgeber hat der Bewerber in der Regel
noch kein Arbeitszeugnis, das er vorlegen könnte.
Einstellungsuntersuchung und Entlassungsuntersuchung
Die ärztliche
Einstellungsuntersuchung findet automatisch statt.
Hier macht es Sinn, den Impfausweis mitzunehmen und ausstehende Impfungen,
z. B. Tetanus, Polio und FSME aufzufrischen.
Wer im ZD viel mit Menschen arbeitet, sollte dafür sorgen,
umfassend gegen Hepatitis geimpft zu werden!
Eine ärztliche
Entlassungsuntersuchung muss vom ZDL beantragt werden
(
Leitfaden, G2
Ziffer 4); sie erfolgt sonst nicht.
Die Entlassungsuntersuchung ist besonders dann wichtig, wenn der ZDL den Eindruck hat,
dass er sich während des ZD gesundheitliche Schäden, z. B. durch schweres Heben
oder einen Arbeits- bzw. Wegeunfall zugezogen hat,
oder dass sonstige Veränderungen zum früheren Gesundheitszustand
vorhanden sind. Daraus kann sich unter Umständen ergeben,
dass der Staat Reha- oder Versorgungsleistungen zahlen muss.
Fazit: Auf die Entlassungsuntersuchung sollte niemand verzichten.
Sollte es zu einer Schädigung durch Unfall oder andere Vorgänge
(z. B. Bandscheibenvorfall) gekommen sein,
ist auf jeden Fall ein "Antrag auf Feststellung einer Zivildienstbeschädigung"
(→
Leitfaden, G12)
zu stellen.
Wenn der ZD noch nicht entlassen ist,
ist der Antrag an das Bundesamt für Zivildienst zu richten;
nach Dienstzeitende an das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt.
Entlassungstag
Sehr häufig wird über das "Wann" und "Wie" der Entlassungstags diskutiert.
Der Entlassungstag ist grundsätzlich der Heimreisetag.
Fällt der Entlassungstag auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag,
so ist Heimreisetag der vorangehende Werktag. Der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag.
Die Dienststelle hat dafür Sorge zu tragen, dass der ZDL bis 21:00 Uhr am Heimatort eintreffen kann.
Es ist zulässig, den ZDL am Heimreisetag zur Dienstleistung heranzuziehen.
(→
Leitfaden, E5,
Ziffer 2.2.1.4)
Rechtzeitig vor dem Entlassungstag müssen Überstunden durch Freizeit ausgeglichen
und der restliche Urlaub beantragt werden.
Nebentätigkeit (Job, Gewerbe, Freiberuf)
Wenn ZDL zusätzlich zu ihrem ZD noch eine Nebentätigkeit
(Job, Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit) ausüben wollen,
müssen sie sich das bei der Dienststelle genehmigen lassen. Dies gilt ebenso für FSJler.
Die Genehmigung kann nur versagt werden, wenn durch die Nebentätigkeit die Dienstfähigkeit des
ZDL beeinträchtigt wird (z. B.: Türsteher bis 2:00h nachts),
oder wenn sie in Konkurrenz zur ZDSt steht.
Gesetzestext →
§ 33 ZDG (Zivildienstgesetz)
Die Genehmigung wird mit einem kurzen Schreiben beantragt.
Die Tätigkeit sollte darin kurz beschrieben werden: "Wann? Was? Wie oft? Wie lange?"
Musterantrag (.txt-Datei 1kB)
Dienstzeit plus Nebentätigkeit dürfen 48 Wochenstunden nicht überschreiten.
Für die Nebentätigkeit besteht prinzipiell keine Einkunftsgrenze.
Die Höhe der Einkünfte muss auch nicht der Dienststelle gemeldet werden.
Bei ZDL schaden die Einkünfte, auch nicht dem vor oder nach dem ZD gezahlten Kindergeld.
Grund: Während des ZD gibt es kein Kindergeld, und daher zählen Einkünfte in dieser Zeit nicht mit.
Anders bei FSJlern: Für sie gibt es während der Dienstzeit weiter Kindergeld. Wenn ihre Einkünfte
(FSJ-Entgelt plus sonstige Einkünfte) die Einkunftsgrenze überschreiten,
entfällt das Kindergeld für das betroffene Kalenderjahr komplett.
(mehr zum Thema:
Kindergeld)
Bildung, Weiterbildung
Der Staat fördert es, wenn sich ZDL während der Dienstmonate weiterbilden.
Dies hat natürlich außerhalb der Arbeitszeit zu geschehen.
Es werden Bildungsmaßnahmen für
- Beruf (Berufsvorbereitung oder Fortbildung),
- Allgemeinbildung (Sprachen, Rhetorik, PC, ...)
- und Schulbildung (Abendschule, Fernuniversität, Erwerb von Schulabschlüssen, ...)
gefördert.
Man kann für eine oder mehrere Bildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.
Insgesamt dürfen die Zuschüsse einen Betrag von 665,00 € für sämtliche Maßnahmen
während der gesamten Dauer des Zivildienstes jedoch nicht überschreiten.
Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden.
Für die Teilnahme an ganztägigen Bildungsmaßnahmen sind bis 5 Tage Sonderurlaub
(unter Belassung der Geld- und Sachbezüge) während der Dauer des Zivildienstes möglich.
(Ausführlich:
www.zivildienst.de
→ "Dienst leisten" → "Bildung" → "Berufsförderung")
Bei Überschneidung von Zivildienst und weiterführender Ausbildung ist
Sonderurlaub möglich.
Rentenversicherung
Am Beginn des ZD wird ein Formblatt zur Meldung bei der Rentenversicherung ausgeteilt.
Dieses Blatt muss später zusammen mit der abschließenden Dienstzeitbescheinigung bei der
Rentenversicherung eingereicht werden, um die entsprechenden Rentenversicherungsmonate geltend zu machen.
Jeder dieser nachgewiesenen Monate erhöht später die Rente.
Auch die Monate, in denen man zwischen ZD und einem weiteren Ausbildungs- oder
Arbeitsverhältnis arbeitslos gemeldet ist, erhöhen die spätere Rente.
Jeder ZDL sollte ein paar Jahre nach seiner Rückkehr in den Beruf bzw.
am ersten beruflichen Arbeitsplatz nach dem Studium an die BfA
(Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin - Zweigstellen in allen größeren Städten)
einen Antrag auf Klärung des Rentenversicherungskontos stellen. Nur so kann man selbst prüfen,
ob bei der BfA alle Zeiten wie z. B. Schule, Ausbildung, Zivildienst, gemeldete Arbeitslosigkeit usw.
bereits bekannt und berücksichtigt sind.
Eine Postkarte oder ein Telefonanruf mit Angabe der Rentenversicherungsnummer genügen.
Dieser Vorgang sollte alle 7 bis 10 Jahre wiederholt werden.
Das gilt gerade auch für jüngere Menschen, da es mit zunehmendem Alter immer schwieriger wird,
für die in jungen Jahren angefallenen oder erarbeiteten Versicherungszeiten,
die bei der BfA noch nicht registriert sind oder vergessen wurden, exakte Beweise beizubringen.
Unser Rentensystem wird in 40 Jahren gewiss nicht mehr die alleinige oder gar ausreichende
Altersversorgung darstellen.
Es hat aber bereits zwei Kriege, eine Inflation und eine Währungsreform überstanden.
Seine Grundprinzipien haben sich währenddessen wenig geändert.
Als ZDL ist man außerdem auch bei der
Riester-Rente zulagenberechtigt.
Eventuell kann hier eine entsprechende Anlage sinnvoll sein.
Schon mit einer Einzahlung von 60 € pro Jahr kann man ein Mehrfaches an staatlichen Zulagen erhalten.
Für Personen, die unter 25 Jahre alt sind und mit dem Riestern beginnen, gibt es einen zusätzlichen Bonus.
Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt), Arbeitslosengeld
ZDL, die nach dem ZD einen oder mehrere Monate bis zum nächsten Ausbildungsabschnitt
oder auf den Beginn eines Arbeitsvertrags warten müssen, sollten sich arbeitslos melden.
Jeder Monat gemeldeter Arbeitslosigkeit zählt bei der Rentenversicherung mit
und erhöht die spätere Rente.
Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate
mit Sozialversicherung gearbeitet hat, erhält Arbeitslosengeld.
Die Zivildienstmonate zählen hierbei wie Monate, in denen sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird bei ehemaligen Zivildienstleistenden an einem
fiktiven Arbeitsentgelt bemessen, nicht am niedrigen Zivildienstsold.
Das fiktive Arbeitsentgelt wird jedes Jahr neu festgelegt und entspricht
in etwa dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt eines in Deutschland arbeitenden
Arbeitnehmers.
Die Meldung bei der BA muss rechtzeitig (= mindestens 3 Monate) vor dem Ende des ZD erfolgen!
Kindergeld, Eigenheimförderung, Ortszuschlag
Falls die Eltern des ZDL Kindergeld beziehen, muss die Familienkasse über den Beginn des
ZD informiert werden. Während des ZD gibt es kein Kindergeld.
Ausnahme: Wenn der Zivildienst nicht am Monatsbeginn anfängt oder nicht am Monatsende endet,
kann es für diesen Monat Kindergeld geben.
Versehentlich zuviel erhaltenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden.
Alle, die ein FSJ/FÖJ absolvieren, erhalten weiterhin Kindergeld und Kinderfreibeträge,
sofern das Gesamteinkommen die geltenden Beträge nicht übersteigt.
Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.
(siehe
§2 Absatz 3 Nr. 2d BKGG)
Eine Ausnahme für ZDL gibt es, wenn Kinder neben dem Zivildienst ein Studium
ernsthaft und nachhaltig betreiben
(
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2002 VIII R 61/01).
Für ZDL, die nach dem Zivildienst ihre Ausbildung fortsetzen wollen,
sollte dann durch die Eltern sofort Kindergeld beantragt werden.
Auch in einer Wartezeit (bis zu 4 Monaten) zwischen Zivildienst und einer Ausbildung oder
für arbeitslose Kinder wird Kindergeld gezahlt.
Die Zeit vor dem Zivildienst kann ebenfalls bis maximal 4 Monate als Wartezeit
problemlos geltend gemacht werden.
Wenn nach der Dienstzeit eine Ausbildung angestrebt wird, die nur zu bestimmten
Terminen (z. B. Beginn der Lehre im August, Semesterbeginn im Oktober) beginnt,
kann ach für längere Zeiträume Kindergeld beantragt werden.
Auch während Praktika kann problemlos Kindergeld beantragt werden.
Das Einkommen des Kindes muss angegeben werden,
ist aber meist nicht so hoch, dass es die Einkommensgrenze von 7.680,00 € (bis 2009) bzw. 8.004 € (ab 2010)
pro Kalenderjahr für das Kindergeld übersteigt.
Wenn das Kindergeld nur für einen Teil des Jahres bezogen wird,
wird die Einkommensgrenze nur zu entsprechenden Zwölfteln berechnet.
Die Jahresgrenze für das Kindergeld kann eventuell durch Abzug von Werbungskosten des Kindes
unterschritten werden.
Der ZDL-Sold zählt zu der Zeit, in der es kein Kindergeld gibt.
Er und andere Einkünfte in dieser Zeit zählen deshalb "aus Sicht des Kindergeldes"
nicht mit zum Einkommen des Kindes
(
§ 2 Abs. 2 Satz 7+8 BKGG).
Das Entlassungsgeld zählt zur Zeit
nach dem ZD!
Beim Entlassungsgeld können keine Werbungskosten abgezogen werden.
Falls in der Zeit zwischen Zivildienst und Studium/Ausbildung sehr viel Geld verdient und
die Einkunftsgrenze vermutlich überschritten wird, kann es sinnvoll sein, in dieser
Zeit
kein Kindergeld zu beantragen.
Für alle Kinder, die in 2009 Kindergeld bekommen haben, gibt/gab es im Jahr 2009
einen Zusatz-Bonus von einmalig 100 €.
Bei Kindern, die z. B. wegen Wehr- oder Zivildienst nicht das ganze Jahr Kindergeld erhalten haben,
funktionierte das manchmal nicht.
Prüfen Sie also nach, ob für jedes Kind, für das es mindestens einen Monat
Kindergeld gab, die 100 € gezahlt wurden.
Sobald Kindergeld gezahlt wird, können die Eltern ihre Kinder wieder steuermindernd in ihre
Lohnsteuerkarte eintragen lassen
und sie später in der Einkommensteuererklärung (Anlage K) aufführen.
Eltern, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, erhalten für die Monate,
in denen Kindergeld gezahlt wird, einen erhöhten Ortszuschlag
(Mitteilungen an die Personalabteilung nicht vergessen!).
Der Kinderzuschlag zur Eigenheimförderung (erste 8 Jahre nach Anschaffung des
selbstgenutzten Eigenheims) wird für das ganze Jahr gezahlt,
wenn für das Kind mindestens ein Monat im Kalenderjahr
Kindergeld gezahlt wird.
Das Gleiche gilt für den Kinderzuschlag zur
Riester-Rente.
Da der ZD inzwischen deutlich kürzer als 12 Monate ist, wirkt er sich bei den Eltern
für Eigenheimförderung und Riester-Rente nicht schädlich aus.
(weitere Informationen zu
Kindergeld
und
Eigenheimzulage)
Waisenrente und Halbwaisenrente
Während des Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Waisen- oder Halbwaisenrente.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht ein Anspruch
auf diese Renten nur, sofern die Waise eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert,
bzw. sich in einer Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung
des Zivildienstes befindet.
Eine Übergangszeit kann höchstens vier Kalendermonate umfassen.
Dies gilt auch, wenn die weitere Ausbildung z.B. aus allein hochschulorganisatorischen
Gründen nicht früher beginnt.
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend →
Zivildienst
und
§ 48 SGB VI).
Mittel gemäß Bundes-AusbildungsförderungsGesetz (BAföG)
ZDL, die wegen ihres ZD eine Ausbildung unterbrechen mussten,
bekommen während des ZD kein BAföG. Sie können nach dem ZD wieder BAföG beantragen.
Krankenkasse
Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse ruht während des ZD.
Nach dem ZD muss man sich innerhalb einer Woche(!) wieder bei der Krankenkasse anmelden.
Je nach Lebensumständen ist der frühere ZDL dann bei den Eltern mitversichert (=Familienversicherung) oder selbst versichert.
FSJ/FÖJ: Die Freiwilligen melden sich selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse
ihrer Wahl an und senden dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung.
Eine Familienmitversicherung oder die Anmeldung bei einer privaten Krankenkasse
sind während des FSJ nicht möglich.
Die Kosten der Krankenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
werden vom Arbeitgeber übernommen.
Die FSJ-Kräfte können bei den Krankenkassen ggf. einen Antrag auf Befreiung von
der Zuzahlung zu Arznei-, Verbands- und Heilmittel stellen.
Banken
Kontoführungsgebühren werden für Dienstleistende nicht vom Bund erstattet, aber einige Banken bieten
(wie für Schüler, Auszubildende und Studenten) gegen Vorlage des Dienstausweises
Konten mit kostenloser Kontoführung an. Am geschicktesten sucht man sich eine Bank aus,
die auch später für Berufstätige ein kostenloses Konto anbietet.
Unterlagen sortieren
Spätestens ab Beginn des Zivildienstes sollte man lernen, seine Unterlagen gut sortiert abzulegen.
Wie man das organisieren kann, steht auf der Seite
Unterlagen geordnet ablegen.
Links
Amtliche Seiten
Zivildienst- und FSJ-Stellen
- zivildienst-stellen.net
Zivildienst-Stellenbörse zusätzlich mit
Tipps
und Links
- fsj.cc
Der Ring Missionarischer Jugendbewegungen e.VJ (RMJ) ist ein Zusammenschluss
von 68 Werken und Einrichtungen, die in Deutschland vor allem jugend-missionarisch tätig sind.
Der RMJ und betreut jährlich über 400 FSJler in bundesweit über 100 Einsatzstellen.
- wfb-bensheim.de,
bh-b.de,
caritasheim-bensheim.de
Beispiele für Einrichtungen mit Zivildienststellen in unserer näheren Umgebung.
Homepages mit Tipps
- zivil.de
Zivil - Die aktuelle Zeitschrift für Zivildienstleistende.
Herausgeber: Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK),
- zivildienst.zivilist.com
Informationen zum Zivildienst und auch zum
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger
- www.inhaltsangabe.info/...
Ein Musterbrief zur Kriegsdienstverweigerung. So ein Muster ist aber den Behörden bekannt.
Es sollte daher nur als Idee benutzt werden, wie ein solcher Brief aussehen könnte.
Eine Verweigerung ist nur sinnvoll, wenn man sich selbst mit dem Thema auseinandersetzt
und die eigenen Argumente und Formulierungen benutzt.
- zivi-treffpunkt.de
Viele Tipps für Zivildienstleistende und FSJ.
Außerdem ein gut besuchtes
Forum,
ein
Soldrechner
und eine
Stellenbörse.
- zivi-treff.de
Viele Tipps für Zivildienstleistende und jene die noch Zivildienst machen möchten.
Auch ein Soldrechner, eine "Step by Step" Anleitung für alle wichtigen Stationen
und Formalitäten sowie ein Forum.
- forum.musterung.net
Gut besuchtes Forum zu Musterung, Rückstellung, Einberufung, Kriegsdienstverweigerung und
Zivildienst
FSJ und Ausland
- fsj-adia.de
Viele Informationen zum FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und dem ADiA (Anderer Dienst im Ausland).
- ziviausland.de
Viele Informationen zum Zivildienst im Ausland.
- rausvonzuhaus.de
Informationen und Erfahrungsberichte von weltweiten Auslandsaufenthalten,
Freiwilligendiensten sowie Praktika und Studium im Ausland.
Sonstiges
- chemnitz.ihk24.de/...
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit mit dem UK-Verfahren für den betroffenen Mitarbeiter eine Zurückstellung
zu beantragen.
Als Download gibt es auf dieser Seite auch ein Merkblatt der IHK zur Zurückstellung
und Unabkömmlichstellung ("UKstellung") vom Wehr- und Zivildienst
- anwalt-wehrrecht.de
Ein Anwalt für Fragen zum Wehrrecht. Schon auf der Homepage sind interessante Hinweise.
Allerdings kostet bereits ein Anruf oder ein E-Mail an ihn Geld.
- zvs.de
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
Alles Wichtige rund um die Bewerbung für einen Numerus-Clausus-Studienplatz.
- freie-studienplaetze.de und
hochschulkompass.de
Informationen über Studienplätze,
die nach zentraler Vergabe und Nachrückverfahren immer noch freigeblieben sind.
- arbeitszeugnis-info.de
Arbeitszeugnisse selbst prüfen oder selbst erstellen: online oder mit PC-Software
Suchen und finden mit google.de ...