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Klicktipps - Testament, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer




Wer etwas zu vererben hat, sollte sich darüber informieren, wem sein Erbe zufallen wird, und was dafür an Steuern fällig wird.
Besonders unverheiratete oder kinderlose Paare und allein stehende Personen sind oft sehr überrascht, wie sich Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht bei ihrem Ableben auswirken können!

Besonders zum Thema "Testament" existieren in unseren Köpfen einige falsche Vorstellungen. Sie entsprechen dann meist nicht deutschem, sondern amerikanischen Recht. Wir sind hierin von vielen (spannenden) Fernsehfilmen geprägt.

Das Erbrecht ist im BGB ab § 1922 geregelt. Gutes und preiswertes oder kostenloses Informationsmaterial ist oft bei Banken und Sparkassen erhältlich.
Die online-Enzyklöpädie Wikipedia bietet Informationen zu Erbfolge und anderen Stichwörtern. Zu einigen Wikipedia-Artikeln haben wir in dieser Seite Links gesetzt.

Zu den Themen Erbrecht, Testament und Erbschaftsteuer wurde schon viel geschrieben, deshalb soll diese Seite nur einige Denkanstöße liefern. Für eine Rechts- oder Steuerberatung sind Anwälte, Notare und Steuerberater zuständig.
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Gesetzliche Erbfolge

Wer anfangen will, über Erben und Vererben nachzudenken, macht am besten zuerst eine grobe Vermögensaufstellung (Immobilien, Konten, Wertgegenstände), und denkt dann alleine oder mit Steuerberater und Notar darüber nach, wer was erbt und auch was dabei an Erbschaftsteuer anfällt.

Wenn kein Testament vorhanden ist, wird nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt, wer wieviel erbt. Auch Schulden werden nach den gleichen Regeln vererbt.

Einige (zum Teil unbekannte) Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge sind z. B.:
Wer sich auch nur etwas mit diesem Thema beschäftigt, kommt bald darauf, dass vor allem in folgenden Fällen die Erbfolge durch ein Testament geregelt werden sollte:


Testament


Das Testament:
Konkrete Anleitungen
für alle Lebensmodelle.


WISO:
Erben und Vererben
Mit einem Testament kann man selbst festlegen, wer wieviel erben soll.

Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich geschrieben werden (= eigenhändiges Testament), oder vom Notar beglaubigt unterschrieben werden (= öffentliches Testament).
Bei einem Testament dürfen die Überschrift "Testament" sowie das Datum und unter dem Text die Unterschrift nicht fehlen!! Veraltete Versionen von Testamenten sollten vernichtet oder mindestens im neuen Testament für ungültig erklärt werden!
Ein Testament als Videobotschaft oder ein maschinengeschriebenes Testament, das nur (ohne Notar) selbst unterschrieben wird, ist ungültig. Diese Arten von Testamenten kommen in amerikanischen oder englischen Filmen vor. Es bleibt dem Erblasser natürlich unbenommen, seinem Testament ein Video oder einen Brief beizulegen. Dies hat aber keine rechtliche Wirkung.

Das Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es rasch gefunden werden kann. Wer übereifrigen "Findern" misstraut oder aus anderen Gründen einen Verlust befürchtet, kann es beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben.
Das öffentliche Testament wird vom Notar auf jeden Fall dem Nachlassgericht in Verwahrung gegeben.

Ein Testament kann auch Geld sparen: Wenn kein Immobilienbesitz vererbt wird, reicht ein handschriftliches Testament, um einen Erbschein überflüssig zu machen. Wenn Immobilien vorhanden sind, ersetzt nur ein notarielles Testament den Erbschein. Die Gebühr für einen Erbschein beträgt ca. 0,4% des Nachlasswertes.

Die Lebensumstände oder das Vermögen ändern sich immer wieder. Zu folgenden Zeiten könnte es sinnvoll sein, über ein neues Testament nachzudenken:
Auch bei einem eigenhändigen Testament kann es sehr sinnvoll und wichtig sein, den Inhalt mit einem Anwalt oder Notar zu besprechen. Hierdurch können unklare Formulierungen, Streit zwischen den Erben oder sogar eine spätere Ungültigkeit des Testaments vermieden werden.
Hier in Südhessen empfehlen wir als Rechtsanwältin und Notarin Frau Gerlach-Pieroth in Fürth.

In vielen Fällen ist vor dem Errichten eines Testaments eine Beratung zum Thema Erbschaftsteuer (siehe unten) sinnvoll. Das Gespräch mit dem Steuerberater sollte vor dem Gespräch mit dem Anwalt oder Notar, spätestens aber vor der Unterschrift unter dem Testament stattfinden!
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Pflichtteil

Der Freiheit beim Testament sind Grenzen gesetzt: Die Pflichtteilsregelung legt fest, was Kindern, dem Lebenspartner und ggf. den Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) mindestens zusteht.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was bei gesetzlicher Erbfolge vererbt würde. Er ist nur ein finanzieller Anspruch. Bestimmte Gegenstände können nicht beansprucht werden.
Ein Entziehen des Pflichtteils (= "enterben") ist kaum möglich. Ausführlicher: hier.

Beispiele:
Um den Erben keine unangenehme Überraschung zu bereiten, sollte das Thema Pflichtteil beim Errichten eines Testaments bedacht und mit einem Anwalt oder Notar besprochen werden.
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Schulden vererben

Auch Schulden werden wie Guthaben vererbt. Bitte warnen Sie die Erben in diesem Fall rechtzeitig! Erben sind nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung von der Erbschaft "die Erbschaft ausschlagen", falls er nicht bereits die Annahme der Erbschaft erklärt hat (§ 1944 BGB).
Nach Ablauf der sechs Wochen (oder mit der Beantragung eines Erbscheins) ist die Erbschaft angenommen. Die Erbausschlagung muss durch persönliche Erklärung beim Nachlassgericht oder vor einem Notar erfolgen. Das Ausschlagungsrecht entfällt nach Annahme der Erbschaft. Hierbei gibt es aber Ausnahmen.
Wen das Erbe von allen Erben ausgeschlagen wird, erbt der Staat.
Ausführlicher bei Wikipedia: Erbausschlagung
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Kind(er) als Erbe

Wenn Kinder als Erben in Frage kommen, sollte ein Ehepaar sehr genau überlegen, was die Kinder als Pflichtteil erben würden, und ob es sinnvoll sein könnte, sich gegenseitig als Alleinerbe einzusetzen oder sogar ein Berliner Testament oder etwas Ähnliches zu verfassen.

Achtung: Wenn Kinder, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, ein Vermögen erben, können sie kaum noch BAföG erhalten. Das Kindergeld ist nicht gefährdet, weil es vom Vermögen und (seit 2012) auch vom Einkommen des Kindes unabhängig ist.
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Behinderte(r) als Erbe (Behindertentestament)

Für behinderte Erben muss in besonderer Weise vorgesorgt werden. Der Anspruch des Behinderten muss gegen Zugriff von Angehörigen und von staatlichen Stellen besonders geschützt werden, um seine gute Versorgung langfristig sicherzustellen. Dazu ist ein spezielles Behindertentestament nötig.
Hier in Südhessen empfehlen wir für diese Fragen als Rechtsanwältin und Notarin Frau Gerlach-Pieroth in Fürth.
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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer


Durch Erbfolge, Testament und ggf. durch die Pflichtteilregelung wird festgelegt, wer wieviel erbt. Auf die vererbten Werte wird von Staat Erbschaftsteuer erhoben.
Bei Wikipedia ist auch die Erbschaftsteuer recht gut erklärt.

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Erben zum Erblasser ("Erb-lasser" nicht "Er-blasser") und nach der Höhe des vererbten Betrags:
Je nach Verwandtschaftsgrad ist der Erbe einer (Erbschaft-) Steuerklasse zugeordnet und erhält damit einen bestimmten Freibetrag. Der Betrag, der über diesem Freibetrag liegt, wird je nach Höhe zu einem unterschiedlichen Prozentsatz besteuert.
Vereinfacht: Je näher verwandt, desto weniger Erbschaftsteuer, je weniger verwandt, desto mehr Erbschaftsteuer; Und je größer das Erbe, desto höher der Steuersatz.

Die Folgen: Der Lieblingsneffe, der unverheiratete Partner oder die fleißige Haushälterin erben zwar, wenn sie im Testament berücksichtigt wurden, aber die Erbschaftsteuer wird recht hoch.
Spielen Sie in Gedanken selbst mal ein paar Fälle durch:
Fazit: Von der Erbschaftsteuer sind besonders Erben betroffen, die mit dem Erblasser nicht oder wenig verwandt sind, außerdem alle Fälle, in denen große Summen an einzelne oder wenige nahe Verwandte vererbt werden.

Die Erbschaftsteuer lässt sich häufig durch einfache Maßnahmen legal reduzieren. Beispiele:

Fazit: Bei einer Einkommensteuererklärung kann man ein paar hundert oder allenfalls ein paar tausend Euro einsparen.
Bei der Erbschaftsteuer kann man durch ein geschickt gestaltetes Testament und Schenkungen ganz legal eventuell tausende oder zehntausende Euros einsparen. Weil das leider zu wenige Menschen begreifen, wird die Erbschaftsteuer manchmal auch "Dummensteuer" genannt.

Es sollte nun klar geworden sein, dass in vielen Fällen der Gang zum Steuerberater vor das Verfassen und Unterschreiben eines Testaments gehört.
Hier in Südhessen empfehlen wir als Steuerberater Herrn Schmidt-Czypull in Bensheim.

Um Fehler, Streit oder gar die Ungültigkeit des Testaments zu vermeiden, sollte besonders auch bei größerem Erbe eine Beratung durch einen in Erbrecht erfahrenen Anwalt in Anspruch genommen werden.
Zur Dokumentation von Schenkungen, besonders auch bei Immobilien, ist ein Notar notwendig. Hier in Südhessen empfehlen wir als Rechtsanwältin und Notarin Frau Gerlach-Pieroth in Fürth.

Besonders bei der Schenkung wird der Notar auch dafür sorgen, dass dem Schenkenden keine Nachteile aus der Schenkung entstehen können. Es muss mindestens dafür gesorgt werden, dass der Schenkende weiterhin über ein gutes Einkommen oder einen ausreichenden Nutzen aus der verschenkten Sache verfügt.
Falls der Schenkende ein unkündbares Wohnrecht in einer verschenkten Immobilie erhält, sollte auch dafür gesorgt werden, dass die Immobilie nicht durch Überschuldung in eine Zwangsversteigerung geraten kann.
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Bausparverträge vererben

Dass man bei Lebens- und Unfallversicherungen Versicherungen genau überlegen sollte, wer der Versicherte ist und wer der Versicherungsnehmer (Prämienzahler) ist, stand bereits im vorigen Abschnitt.

Bei Bausparverträgen sollte man überprüfen, wer als "Begünstigter im Todesfall" eingetragen ist. Wenn der im Testament genannte (einzelne) Erbe als Begünstigter eingetragen ist wird die Übertragung des Bausparvertrags problemlos abgewickelt. Soll der Bausparvertrag aber an mehrere Erben vererbt werden, ist der Eintrag eines Begünstigten nicht sinnvoll: Der Begünstigte bekommt den angesparten Betrag komplett von der Bausparkasse übertragen, und das Ganze muss dann von ihm korrekt verteilt werden. Außerdem erhält der Begünstigte die gesamten Zinsen, die bis zur Auszahlung des Bausparvertrags angefallen sind und dazu aber nur eine einzige Jahresbescheinigung über die Zinsen. Es macht dann mehr Mühe, dem Finanzamt zu erklären, auf wen wieviel an Zinsen und zugehörigen Steuern entfällt.

Der Eigentümer des Bausparvertrags kann den "Begünstigten" kostenlos im Vertrag ändern lassen.

Auch bei Sparverträgen und Sparkonten sollte der "Begünstigte" mit dem/den im Testament genannten Erben möglichst übereinstimmen.
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Einkommensteuer bei einem Todesfall

Dieses Thema gehört nicht direkt zum Testament, aber es gibt folgendes zu bedenken:
  1. Das Finanzamt wird nach einem Todesfall von allen Banken, Bausparkassen, Lebensversicherungen usw. recht genau über die vorhanden Guthaben und die vom Jahresanfang bis zum Todestag angefallenen Zinsen unterrichtet (Anzeigepflicht für Guthaben über 2.500 € gemäß §33 ErbStG und ErbStDV).
    Auch Immobilienbesitz wird dem Finanzamt zeitnah bekannt. Zu kaum einem anderen Zeitpunkt ist das Finanzamt so gut über Vermögens- und Einkommensverhältnisse unterrichtet, wie nach einem Todesfall.
    Wer seine Erben vor Nachzahlungen, Strafzahlungen, Ärger und Zorn bewahren will, sollte rasch anfangen, steuerehrlich zu werden. Es ist nicht nett, wenn der Verstorbene noch Jahre später als "alter Geizhals und Steuerhinterzieher" bezeichnet wird.

  2. Die Erben oder der Testamentsvollstrecker müssen für den Verstorbenen noch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Todestag anfertigen. Alles, was dazu an Unterlagen und Informationen benötigt werden wird, sollte sich leicht finden lassen. (mehr...)

  3. Wenn der Testamentsvollstrecker ein Entgeld für seine Bemühungen bekommt, muss er das in Anlage S zu seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er macht dazu eine Aufstellung des Entgelts und der zugehörigen Ausgaben. Die Differenz wird versteuert.

  4. Wenn für den Verstorbenen noch nach dem Todestag Einkünfte anfallen (z. B. Zinsen, Mieteinnahmen, ...) und diese auf mehrere Erben verteilt werden müssen, ist eine Feststellungserklärung nötig, in der diese Einkünfte gemeldet werden.
    Sie werden vom Finanzamt auf die Erben verteilt und führen bei ihnen ggf. zu höheren Steuern. Falls der Verstorbene zu viel Steuern gezahlt hat, ist sogar eine Steuerrückzahlung möglich. (mehr...)
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Sonstiges

Es sollte auch besprochen, geklärt und schriftlich festgelegt sein, welche Art der Beisetzung gewünscht wird, und was bei der Beerdigung unerwünscht ist. Ungewöhnliche Wünsche sollten mit den Verwandten abgesprochen sein, weil sie sonst entweder zu spät bekannt werden oder aus anderen Gründen nicht ausgeführt werden.
Solche schriftlichen Verfügungen müssen gut auffindbar abgelegt sein, damit sie rechtzeitig gefunden und beachtet werden können. Im verschlossenen Umschlag beim Testament ist eine Verfügung zur Art der Beerdigung falsch aufgehoben!

Man erleichtert es dem überlebenden Ehepartner bzw. dem Haupterben sehr, wenn für alle Konten und vor allem für das Girokonto eine Kontovollmacht besteht. Sie sollte als "Vollmacht über den Tod hinaus" festgelegt sein.
Stellen Sie sich mal vor, was passiert, wenn außer Trauer und Beerdigungsstress auch noch Probleme dadurch entstehen, dass das Girokonto gegen Abbuchungen gesperrt ist, dass Dauerauftrage abgestellt sind, dass kein Geld und keine Kontoauszüge mehr am Automaten gezogen werden können, und dass Konten nicht mehr online verwaltet werden können.
Mit einer solchen Vollmacht funktioniert alles "wie normal" weiter. Die Bank wird i. d. Regel erst mit Einschränkungen reagieren, wenn sie offiziell (= durch Abgabe von Sterbeurkunde und ggf. Testament) über den Tod des Kontoinhabers informiert wird.
Erkundigen Sie sich schon vor einem Todesfall, wie lange so eine Vollmacht läuft und ob/wie man das Konto nach Ablauf dieser Zeit ggf. weiter betreiben kann: Abrechnungen mit Krankenversicherungen und ähnlichen Institutionen können sich länger als 3 oder 4 Monate hinziehen.
Wenn Sie sich sowieso gerade über das Konto Gedanken machen, prüfen Sie, ob Sie mit dem Service und den Gebühren Ihrer Bank zufrieden sind. Falls "Nein", wechseln Sie die Bank!

Wenn vorhanden, sollten auch Informationen über Nummernkonten, Bargeldverstecke und Safekombinationen sowie Safeschlüssel auffindbar sein.
Restliche DM-Vorräte sollten in Euro umgetauscht werden.

Außer einem Testament sollten auch aktuelle Listen zu folgenden Punkten aktuell und für Angehörige auffindbar sein: Solche Listen helfen auch im 'normalen Leben'.

Computer und Speichermedien: Regeln Sie in einem Schreiben an die Erben oder auch im Testament bzw. einem Zusatz zum Testament, Weisen Sie deutlich darauf hin, wenn manche Daten besonders wertvoll sind, hohen Pflegebedarf haben oder rechtliche Besonderheiten nach sich ziehen.
Hierzu ein Artikel bei → www.focus.de.

Wenn Sie Waffen (vom Jagdgewehr bis einschließlich Schreckschusspistölchen oder Seenot-Signalmittel) besitzen, sollten diese sowie die zugehörigen Waffenbesitzkarten und Waffenschein(e) sicher (=verschlossen) verwahrt, aber gut auffindbar sein. Ihr Vorhandensein muss dem Landkreis gemäß §20 WaffG bis spätestens einen Monat nach dem Erbfall gemeldet werden. (Artikel dazu aus "Wild und Hund")
Wenn diese Waffen bereits heute unerwünscht sind, entsorgen Sie diese jetzt schon korrekt (Informationen dazu gibt es beim Landkreis).

Wenn sie Gold (in Münzen oder Barren) besitzen und vererben wollen, dann sorgen sie dafür, dass diese Stücke gemäß dem Testament ohne Rest aufgeteilt werden können. Beispiel: nicht 10, sondern 9 oder 12 Krügerrand für drei gleichberechtigte Erben. Das erspart den Erben Aufwand und Rechnerei.
Sinngemäß das Gleiche gilt für Aktien und alles Andere, das in Stück vorhanden ist.

Wenn Sammlungen und darin besondere Werte oder einzelne wertvolle Gegenstände im Haus sind, sollte in einer Liste oder in einem begleitenden Brief zum Testament auf diese hingewiesen werden. Wenn nicht kann es sein, dass besondere Werte von den Erben nicht erkannt werden und ungenutzt verschwinden.
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Gespräche über dieses Thema

Über die Themen "Vererben", "Erben" und "Testament" wird nicht gerne in der Familie gesprochen, obwohl (fast) jeder weiß, dass hier etwas getan werden müsste. Oft ist unklar, wie man das Thema angehen könnte.

Uns ist aufgefallen, dass alle Beteiligten viel interessierter reagieren, wenn man solche Gespräche aus folgenden Perspektiven führt:
"Wie können wir dem Finanzamt 'enterben'? - Also dafür sorgen, dass möglichst wenig Erbschaftsteuer anfällt?"
und/oder
"Wie können wir das vorhandene Vermögen so aufteilen, dass wir danach miteinander ohne Streit gut gemeinsam weiterleben können?"

Viel Erfolg beim Familiengespräch!
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Wenn das alles geregelt ist ...

... haben Sie vermutlich viel nachgedacht und eine Menge geleistet: Alles was zu Ihrem irdischen Besitz gehört, ist geregelt, und falls es das doch nicht ist, müssen sich letztlich Andere drum kümmern.

Aber was ist mit Ihnen selbst? Mit ihrem eigenen ewigen Leben? Ist da alles "geregelt"? Wissen Sie, wo sie selbst mal sein wollen?

Werfen Sie doch mal einen Blick in meine Seite Der wichtigste Tipp.

Über dieses Thema nachzudenken, ist nicht nur für irgendein Leben nach dem Tod wichtig. Ihr ewiges Leben beginnt heute! Sie entscheiden jetzt schon, ob Sie irgendwie vor sich hinleben, oder ob Sie wirklich in Gottes Geborgenheit leben.
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Nach einem Todesfall

In den Tagen, Wochen und Monaten danach gibt es vieles, was erledigt oder geregelt werden muss. Meine Liste Aufgaben und Tätigkeiten nach einem Todesfall kann helfen, dass man möglichst wenig übersieht.
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