Bausparen und Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Fast jeder von uns hat sich schon über staatliche
Subventionen beklagt
und auch darüber, wofür sie alles ausgegeben werden.
Wenn wir ehrlich sind, klagen wir vor allem darüber, dass wir selbst so wenig staatliche Gelder
abbekommen oder sie zumindest nicht bemerken.
Oftmals lassen wir uns aber auch recht einfache Chancen entgehen, solche Gelder zu bekommen:
- Es wird vergessen, Bausparprämien, Wohnbauprämien und Sparzulagen
für Vermögenswirksame Leistungen einzustreichen.
- Am häufigsten wird übersehen, dass Vermögenswirksame Leistungen (VL)
gleichzeitig in Bausparen
und zusätzlich Fondssparen fließen können.
Unserer Schätzung nach verpassen mindestens 30% der Bundesbürger diese staatlichen Fördergelder.
Wenn man auf Grund eines zu hohen Einkommens selbst nicht mehr in den Genuss
staatlicher Förderung kommt, lohnt es sich zu überlegen, ob denn wenigstens
die Kinder und Rentner in der Familie diese Förderung ausnützen können.
Auch wenn gar keine staatliche Förderung zu realisieren ist, sind Bausparen und
Fondssparen sehr sinnvolle Geldanlagen.
Fazit: Es gibt was zu holen, packen wir's ein!
Weitere aktuelle staatliche Leistungen:
Kindergeld und
BAföG.
Bausparen, Wohnungsbauprämie und Vermögenswirksame Leistungen
Das Bausparen wird nach wie vor vom Staat gefördert.
Diese Förderung findet sogar auf zwei Arten statt:
- Wohnungsbauprämie (WoP)
Für eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag erhält
man pro Einzahlungsjahr 8,8 % Wohnungsbauprämie (WoP).
Bedingungen:
Die Prämie bekommt man nur, wenn man die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen
nicht überschreitet (siehe Tabelle), und es gibt nur eine Prämie für
maximal 512€/1.024€ jährlich (Ledige/Verheiratete).
Außerdem müssen pro Jahr mindestens 50€ eingezahlt werden.
- Arbeitnehmer-Sparzulage
Für die direkt vom Arbeitgeber zum Bausparvertrag überwiesenen
"Vermögenswirksamen Leistungen" (VL)
erhält man pro Einzahlungsjahr 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage.
Bedingungen:
Die Zulage bekommt man nur, wenn das zu versteuernde Einkommen
nicht zu hoch ist (siehe Tabelle), und es gibt nur eine Prämie für
maximal 470 € jährlich pro Person.
(Diese Art der Förderung war früher unter dem Namen 624DM-Gesetz
bzw. 936DM-Gesetz bekannt.)
Selbstverständlich kann man auch Bausparen, wenn man keine WoP oder VL bekommt.
Die hohe Rendite für ein Bausparguthaben bzw. die niedrigen Zinsen für ein
Bauspardarlehen, sprechen für sich.
Bauspar-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Blick
Wohnungsbauprämie (WoP) für Einzahlungen in einen Bausparvertrag |
Fördersatz |
8,8 % |
Höchstbetrag, für den es die Wohnbauprämie gibt |
512 € / 1.024 €* |
Max. Förderung (WoP) pro Jahr |
45,06 € / 90,11 €* |
Einkommensgrenzen** |
25.600 € / 51.200 €* |
Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen |
Fördersatz |
9 % |
Höchstbetrag, der als VL angelegt werden kann |
470 € |
Max. Förderung pro Jahr |
43,00 € |
Einkommensgrenzen** |
17.900 € / 35.800 €* |
* Alleinstehende / Ehepaare
** zu versteuerndes Einkommen
|
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen.
Es ist eine Zahl, die Sie ziemlich weit unten in Ihrem Steuerbescheid finden.
Sie kann deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen liegen.
Wie funktioniert das Ganze?
- Man schließt einen Bausparvertrag ab
(z. B. bei
LBS,
Wüstenrot oder
BHW)
- Man zahlt pro Jahr 512€/1.024€ auf den Bausparvertrag ein,
um die Wohnungsbauprämie zu bekommen.
Am einfachsten geht das, in dem man monatlich per Dauerauftrag 42,50€/85€
überweist.
- Arbeitnehmer veranlassen ihren Arbeitgeber, monatlich 40€
als Vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag einzuzahlen.
Dies ist auch möglich, wenn der AG dem AN keine oder weniger
als 40€ an Vermögenswirksamen Leistungen zahlt.
Der Differenzbetrag wird vom Netto des AN gezahlt.
Das entsprechende Formular für den AG gibt es von der Bausparkasse.
- Am Ende des Jahres erhält man von der Bausparkasse einen Antrag auf Wohnbauprämie,
den man der Bausparkasse unterschrieben zurückschickt.
- Außerdem erhält man eine
Anlage VL
für die
Einkommensteuererklärung,
um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.
Die Prämien und Zulagen sind für Personen ab 16 Jahren erhältlich.
Bausparverträge können bereits für kleine Kinder abgeschlossen werden.
Auch Rentner können Bausparverträge abschließen.
Wo sonst bekommt man eine so gute Rendite (=Zinsen plus stattlicher Zuschuss) für sein Geld?
Das Geld auf dem Bausparvertrag muss mindestens 7 Jahre angelegt sein
oder - bei kürzerer Laufzeit - zum Bauen oder Renovieren verwendet werden,
damit die staatlichen Prämien nicht verloren gehen.
Nach den 7 Jahren (es reicht vom Dezember des ersten Jahres bis zum
Januar des siebten Jahres) kann das Geld für beliebige Zwecke verwendet werden.
Ganz ausführlich ist das Bausparen bei
www.wikipedia.de erklärt.
In welcher Höhe sollte man nun seinen Bausparvertrag abschließen?
Das kommt darauf an, was mit dem Bausparvertrag machen will:
- Wer den Bausparvertrag zur Finanzierung einer Immobilie nutzen will,
richtet die Bausparsumme (= angespartes Guthaben plus späteres Darlehen)
danach, wieviel er mit diesem Vertrag finanzieren will,
und bis wann er etwa 50% der Bausparsumme angespart haben kann.
- Wer bereits Wohneigentum hat und das Guthaben ohne Nutzung des Darlehens
zur Renovierungen oder zur Schuldentilgung nutzen will,
schließt, um das Geld rasch wiederzubekommen, einen Vertrag mit der
kleinstmöglichen Bausparsumme ab.
Mit den Einzahlungen für VL und Wohnbauprämie ist dieser Vertrag (besonders
bei einem Ehepaar) deutlich schneller als in 7 Jahren vollgezahlt.
Wenn der Vertrag zu etwa 80% gefüllt ist, schließt man dann einen neuen
Vertrag ab.
- Wer nicht bauen oder renovieren will und den Vertrag nur benutzt, um die staatlichen
Prämien einzusammeln, kann zwischen zwei verschiedenen Strategien wählen:
- Man rechnet aus, wieviel man in 7 Jahren einzahlen wird
(z. B. 470 € * 7 + 512 € * 7 )
Diesen Betrag nimmt man mal 1,2 und schließt den Bausparvertrag in etwa
dieser Höhe ab.
Der Bausparvertrag ist dann nach 7 Jahren vollgezahlt
- Man schließt wie im Fall b einen Vertrag mit der
kleinstmöglichen Bausparsumme ab und wenn dieser zu etwa 80% gefüllt ist,
den nächsten.
Nach 7 Jahren wird der erste Bausparvertrag frei und in entsprechenden
Abständen die anderen.
Bausparvertreter möchten aus verständlichen Gründen nur ungerne kleine Bausparverträge vermitteln.
Aber es geht hier schließlich um mein Geld und nicht um das des Vertreters.
Hinweis: Die VL können auch in einen Bausparvertrag eingezahlt werden,
der sich schon in der "Darlehensphase" befindet, also zum Tilgen einer Grundschuld benutzt wird.
Auch entsprechende Verträge mit Banken können mit den VL schneller getilgt werden.
Diese Form der Sondertilgung muss aber mit der Bank vorher vertraglich geregelt sein.
Welche Vorteile hat Bausparen noch?
Wenn der Bausparvertrag zu 40 bis 50% eingezahlt und zuteilungsreif ist,
kann man außer der Auszahlung ein günstiges Darlehen (2,43% bis 4,47% Zinsen)
zur Hausfinanzierung bekommen.
Das Darlehen kann nach der Bankhypothek im Grundbuch stehen und es ist so bemessen,
dass es in etwas 11 Jahren zurückgezahlt ist.
Dadurch geht die finanzielle Belastung frühzeitig zurück und man zahlt insgesamt
weniger Zinsen.
In einem solchen Fall sollte die Bausparsumme
zum Finanzierungsbedarf für das Haus passen.
Wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird, bekommt man für die 7-jährige
Laufzeit je nach Bausparkasse etwa 3,5% Zinsen.
Fondssparen und Vermögenswirksame Leistungen
Beim Fondssparen wählt man einen oder mehrere Fonds aus
(z. B. Fonds mit Aktien, Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren oder gemischte Fonds)
und schließt gleichzeitig einen Vertrag ab, in dem vereinbart wird,
dass monatlich für einen festen €-Betrag Anteile dieses Fonds gekauft werden.
Da die meisten Fonds im Kurs schwanken und die monatliche Geldanlage selten
genau einem Fondsanteil entspricht, werden monatlich Bruchteile von Fondsanteilen
(auf drei Nachkommastellen genau) gekauft.
Diese Anteile sammeln sich im Lauf der Jahre erfreulich an.
Wenn der Kurs der Fondsanteile steigt, wird's noch erfreulicher.
Beim Fondssparen kommt außerdem der vorteilhafte Cost-Average-Effekt hinzu:
Dadurch, dass man monatlich gleich bleibende €-Beträge anlegt,
werden in Monaten mit niedrigem Fondskurs mehr Anteile gekauft
und in Monaten mit höherem Kurs weniger Anteile.
Man kauft also optimaler ein, als wenn man immer die gleiche Menge
von Anteilen kaufen würde.
Wenn man sich Fondssparen in gute Fonds und eine Risikolebensversicherung selbst zusammenstellt,
erreicht man damit eine bessere und flexiblere Anlage, als sie von einer
Kapitallebensversicherung geboten wird.
(
mehr ...)
Oben wurde bereits beschrieben, wie man Vermögenswirksame Leistungen
in einem Bausparvertrag anlegen kann.
Zusätzlich fördert der Staat die Geldanlage in Produktivvermögen
(z. B. in einen Aktienfonds) mit
20%.
Diese Förderung wurde recht "leise" eingeführt, wird häufig übersehen
und bleibt dann ungenutzt.
Die beiden Zulagen (20 % und 9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Insgesamt können also vermögenswirksame Leistungen bis 870 € jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein.
Auf einen Blick:
Beteiligungssparen mit Vermögenswirksamen Leistungen |
Fördersatz |
20 % |
Höchstbetrag, der als VL angelegt werden kann |
400 € |
Max. Förderung pro Jahr |
80,00 € |
Einkommensgrenzen** |
20.000 € / 40.000 €* |
* Alleinstehende / Ehepaare
** zu versteuerndes Einkommen
|
Wie funktioniert das Ganze?
- Man schließt einen Fondssparvertrag für VL ab.
Für die VL muss es ein Aktienfonds sein.
- Arbeitnehmer veranlassen ihren Arbeitgeber, monatlich 34€
als Vermögenswirksame Leistungen auf diesen Fondssparvertrag einzuzahlen.
Dies ist auch möglich, wenn der AG dem AN keine oder weniger
als 34€ an VL zahlt.
Der Differenzbetrag wird vom Netto des AN gezahlt.
- Am Ende des Jahres erhält man eine
Anlage VL
für die
Einkommensteuererklärung,
um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.
- Die Fondsanteile, in denen die VL angelegt werden, müssen 7 Jahre von
eventuell sonst vorhandenen Fonds oder Wertpapieren getrennt bleiben.
Nach 7 Jahren kann das Geld für beliebige Zwecke verwendet werden.
Wird der Vertrag früher gekündigt, gibt es keine staatliche Förderung.
Auch diese Förderung ist für Personen, z. B. Auszubildende, ab 16 Jahren möglich.
Zusammenfassung/maximal mögliche Förderung
Falls man mit seinem zu versteuernden Einkommen nicht über den oben genannten Grenzen liegt,
lässt sich mit Bausparen und Fondssparen einiges an staatlicher Förderung einnehmen:
Familienstand |
maximale Förderung pro Jahr |
maximale Förderung in 7 Jahren |
ledig |
167,36 € |
1.171,52 € |
verheiratet, ein Arbeitnehmer |
212,42 € |
1.486,94 € |
verheiratet, zwei Arbeitnehmer |
334,72 € |
2.343,04 € |
Hinzu kommen noch die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) oder Kursgewinne
aus den genannten Anlageformen.
Die Kapitalerträge sind bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei.
(
mehr ...)
Kursgewinne von Wertpapieren sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als
ein Jahr liegt.
Hinweise für Kinder, Berufsanfänger und Rentner
Hier einige zum Teil wenig bekannte Tipps:
- Kinder und Jugendliche:
Bausparverträge und Fondssparverträge können bereits für kleine Kinder und auf ihren Namen abgeschlossen werden.
Die Prämien und Zulagen sind erst für Personen ab 16 Jahren erhältlich.
Wenn ein Studium ansteht, und BAföG beantragt werden soll,
ist die Vermögensgrenze von 5.200 € für den künftigen Studenten
zu beachten. (mehr ...)
In solchen Fällen vermeidet man Probleme, wenn Geldanlagen
frühzeitig auf den Namen der Eltern abgeschlossen werden.
Und wer weiß,
vielleicht wäre das ja später ein nettes Geschenk zum Examen.
- Berufsanfänger beginnen mit ihrer Arbeit selten im Januar.
Um auf die oben genannten Jahresbeträge zu kommen, die vom Staat gefördert werden,
können Sie Ihre VL auf weniger Monate verteilen, also höhere VL vom Arbeitgeber
überweisen lassen. Die Beträge können auch auf einmal
z. B. im November (vom Weihnachtsgeld) gezahlt werden.
Die Mitarbeiter in der Personalstelle staunen zunächst, wenn ein neuer Mitarbeiter
oder gar Auszubildender im ersten Jahr erhöhte Beiträge auf seine VL-Verträge
überweisen lässt.
Sie sind aber verpflichtet, diesen Wunsch auszuführen und beginnen dabei oft,
über ihre eigenen VL nachzudenken.
Bitte teilen Sie der Personalstelle rechtzeitig vor dem Jahreswechsel mit,
dass Sie im nächsten Jahr normal hohe Beiträge überwiesen haben möchten.
- Auch Rentner können Bausparverträge abschließen.
Unsere über 80-jährige Oma bedauert inzwischen, dass Sie in den letzten 20 Jahren
keinen Bausparvertrag abgeschlossen hat und so und die Wohnbauprämie
für diese Jahre verpasst hat.
- Geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einem
450€-Minijob (vor 2013 400€-Minijob)
oder einem 50-Tage-Job können Ihren Arbeitgeber ebenfalls dazu veranlassen,
einen Teil ihres Netto-Gehalts als VL auf einen entsprechenden Vertrag
zu überweisen. Dies gilt auch für Heimarbeiter.
(§ 1 5.VermBG)
Überschreiten der Einkunftsgrenze
Ab den oben genannten Grenzen des zu versteuernden Einkommens gibt es keine staatliche Sparförderung mehr.
Wenn man sich dieser Grenze nähert, weiß man man in der Regel nicht genau,
wann die Grenze wirklich endgültig überschritten ist:
Das zu versteuernde Einkommen kann schwanken, weil evtl. das Bruttoeinkommen variiert,
oder weil es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Möglichkeiten gibt, etwas von der Steuer abzusetzen.
Deshalb solte man die begonnenen Verträge zunächst weiter besparen:
- Das Geld bleibt gut angelegt.
- Falls doch noch Prämien möglich sind, gehen sie nicht verloren.
- VL, die der AG zahlt, werden weiterhin genutzt.
Auch wenn die Grenze überschritten ist, gibt es gute Gründe, die begonnenen Verträge fortzusetzen:
- Ein Bausparvertrag soll noch vollgezahlt werden, damit er schneller zuteilungsreif wird.
- Fondssparen und Bausparen sind auch ohne staatliche Sparförderung sinnvolle Anlageformen.
- Wenn der Arbeitgeber VL-Beträge zahlt, möchte man die auch ohne staatliche Prämien weiterhin bekommen.
Dies ist nur möglich, wenn die VL vom AG auf eine der genannten Anlageformen überwiesen werden.
Fazit: Die Zahlungen des Arbeitgebers müssen weiterhin in eine VL-geeignete Anlageform fließen,
ansonsten sucht man sich unabhängig davon eine geeignete Anlageform.
Links
- wikipedia.de
Bausparen wird in der Wikipedia-Enzyklopädie gut erklärt
- gesetze-im-internet.de
5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" (5. VermBG)
Dieses Gesetz regelt die Vermögenswirksamen Leistungen(VL)
- focus.de/finanzen/...
Artikel in www.focus.de vom 31.8.07
zum Thema Vermögenswirksame Leistungen: "Geschenktes Geld für Berufsanfänger"