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Bausparen und Vermögenswirksame Leistungen (VL)



Fast jeder von uns hat sich schon über staatliche Subventionen beklagt und auch darüber, wofür sie alles ausgegeben werden. Wenn wir ehrlich sind, klagen wir vor allem darüber, dass wir selbst so wenig staatliche Gelder abbekommen oder sie zumindest nicht bemerken. Oftmals lassen wir uns aber auch recht einfache Chancen entgehen, solche Gelder zu bekommen:
- Es wird vergessen, Bausparprämien, Wohnbauprämien und Sparzulagen
   für Vermögenswirksame Leistungen einzustreichen.
- Am häufigsten wird übersehen, dass Vermögenswirksame Leistungen (VL)
   gleichzeitig in Bausparen und zusätzlich Fondssparen fließen können.
Unserer Schätzung nach verpassen mindestens 30% der Bundesbürger diese staatlichen Fördergelder.

Wenn man auf Grund eines zu hohen Einkommens selbst nicht mehr in den Genuss staatlicher Förderung kommt, lohnt es sich zu überlegen, ob denn wenigstens die Kinder und Rentner in der Familie diese Förderung ausnützen können.
Auch wenn gar keine staatliche Förderung zu realisieren ist, sind Bausparen und Fondssparen sehr sinnvolle Geldanlagen.

Informieren Sie sich, wie Sie einen Sparplan finden, der zu Ihren Plänen passt, wie z.B. Fondssparen, Bausparen oder eine Altersvorsorge. Informationen über die verschiedenen Wege der Beantragung zu VL erhalten Sie zudem unter www.vermoegenswirksame-leistungen.de. Im folgenden Abschnitt lesen Sie weiterführende Hinweise zu möglichen Förderungen.

Auch wenn gar keine staatliche Förderung zu realisieren ist, sind Bausparen und Fondssparen sehr sinnvolle Geldanlagen.


Fazit: Es gibt was zu holen, packen wir's ein!

Weitere aktuelle staatliche Leistungen: Kindergeld und BAföG. zum Seitenanfang

Bausparen, Wohnungsbauprämie und Vermögenswirksame Leistungen

Das Bausparen wird nach wie vor vom Staat gefördert. Diese Förderung findet sogar auf zwei Arten statt: Selbstverständlich kann man auch Bausparen, wenn man keine WoP oder VL bekommt. Die hohe Rendite für ein Bausparguthaben bzw. die niedrigen Zinsen für ein Bauspardarlehen, sprechen für sich.

Bauspar-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Blick

Wohnungsbauprämie (WoP)
für Einzahlungen in einen Bausparvertrag
Fördersatz 8,8 %
Höchstbetrag, für den es die Wohnbauprämie gibt 512 € / 1.024 €*
Max. Förderung (WoP) pro Jahr 45,06 € / 90,11 €*
Einkommensgrenzen** 25.600 € / 51.200 €*
Arbeitnehmer-Sparzulage
für Vermögenswirksame Leistungen
Fördersatz 9 %
Höchstbetrag, der als VL angelegt werden kann 470 €
Max. Förderung pro Jahr 43,00 €
Einkommensgrenzen** 17.900 € / 35.800 €*
*   Alleinstehende / Ehepaare
** zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen.
Es ist eine Zahl, die Sie ziemlich weit unten in Ihrem Steuerbescheid finden.
Sie kann deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen liegen.






Wie funktioniert das Ganze?
Die Prämien und Zulagen sind für Personen ab 16 Jahren erhältlich. Bausparverträge können bereits für kleine Kinder abgeschlossen werden. Auch Rentner können Bausparverträge abschließen. Wo sonst bekommt man eine so gute Rendite (=Zinsen plus stattlicher Zuschuss) für sein Geld?

Das Geld auf dem Bausparvertrag muss mindestens 7 Jahre angelegt sein oder - bei kürzerer Laufzeit - zum Bauen oder Renovieren verwendet werden, damit die staatlichen Prämien nicht verloren gehen.
Nach den 7 Jahren (es reicht vom Dezember des ersten Jahres bis zum Januar des siebten Jahres) kann das Geld für beliebige Zwecke verwendet werden.
Ganz ausführlich ist das Bausparen bei www.wikipedia.de erklärt.

In welcher Höhe sollte man nun seinen Bausparvertrag abschließen? Das kommt darauf an, was mit dem Bausparvertrag machen will:
  1. Wer den Bausparvertrag zur Finanzierung einer Immobilie nutzen will, richtet die Bausparsumme (= angespartes Guthaben plus späteres Darlehen) danach, wieviel er mit diesem Vertrag finanzieren will, und bis wann er etwa 50% der Bausparsumme angespart haben kann.
  2. Wer bereits Wohneigentum hat und das Guthaben ohne Nutzung des Darlehens zur Renovierungen oder zur Schuldentilgung nutzen will, schließt, um das Geld rasch wiederzubekommen, einen Vertrag mit der kleinstmöglichen Bausparsumme ab.
    Mit den Einzahlungen für VL und Wohnbauprämie ist dieser Vertrag (besonders bei einem Ehepaar) deutlich schneller als in 7 Jahren vollgezahlt. Wenn der Vertrag zu etwa 80% gefüllt ist, schließt man dann einen neuen Vertrag ab.
  3. Wer nicht bauen oder renovieren will und den Vertrag nur benutzt, um die staatlichen Prämien einzusammeln, kann zwischen zwei verschiedenen Strategien wählen:
    • Man rechnet aus, wieviel man in 7 Jahren einzahlen wird (z. B. 470 € * 7 + 512 € * 7 ) Diesen Betrag nimmt man mal 1,2 und schließt den Bausparvertrag in etwa dieser Höhe ab. Der Bausparvertrag ist dann nach 7 Jahren vollgezahlt
    • Man schließt wie im Fall b einen Vertrag mit der kleinstmöglichen Bausparsumme ab und wenn dieser zu etwa 80% gefüllt ist, den nächsten. Nach 7 Jahren wird der erste Bausparvertrag frei und in entsprechenden Abständen die anderen.
Bausparvertreter möchten aus verständlichen Gründen nur ungerne kleine Bausparverträge vermitteln. Aber es geht hier schließlich um mein Geld und nicht um das des Vertreters.

Hinweis: Die VL können auch in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, der sich schon in der "Darlehensphase" befindet, also zum Tilgen einer Grundschuld benutzt wird.
Auch entsprechende Verträge mit Banken können mit den VL schneller getilgt werden. Diese Form der Sondertilgung muss aber mit der Bank vorher vertraglich geregelt sein.


Welche Vorteile hat Bausparen noch?

Wenn der Bausparvertrag zu 40 bis 50% eingezahlt und zuteilungsreif ist, kann man außer der Auszahlung ein günstiges Darlehen (2,43% bis 4,47% Zinsen) zur Hausfinanzierung bekommen. Das Darlehen kann nach der Bankhypothek im Grundbuch stehen und es ist so bemessen, dass es in etwas 11 Jahren zurückgezahlt ist. Dadurch geht die finanzielle Belastung frühzeitig zurück und man zahlt insgesamt weniger Zinsen. In einem solchen Fall sollte die Bausparsumme zum Finanzierungsbedarf für das Haus passen.
Wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird, bekommt man für die 7-jährige Laufzeit je nach Bausparkasse etwa 3,5% Zinsen.

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Fondssparen und Vermögenswirksame Leistungen

Beim Fondssparen wählt man einen oder mehrere Fonds aus (z. B. Fonds mit Aktien, Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren oder gemischte Fonds) und schließt gleichzeitig einen Vertrag ab, in dem vereinbart wird, dass monatlich für einen festen €-Betrag Anteile dieses Fonds gekauft werden.
Da die meisten Fonds im Kurs schwanken und die monatliche Geldanlage selten genau einem Fondsanteil entspricht, werden monatlich Bruchteile von Fondsanteilen (auf drei Nachkommastellen genau) gekauft. Diese Anteile sammeln sich im Lauf der Jahre erfreulich an. Wenn der Kurs der Fondsanteile steigt, wird's noch erfreulicher.
Beim Fondssparen kommt außerdem der vorteilhafte Cost-Average-Effekt hinzu:
Dadurch, dass man monatlich gleich bleibende €-Beträge anlegt, werden in Monaten mit niedrigem Fondskurs mehr Anteile gekauft und in Monaten mit höherem Kurs weniger Anteile. Man kauft also optimaler ein, als wenn man immer die gleiche Menge von Anteilen kaufen würde.
Wenn man sich Fondssparen in gute Fonds und eine Risikolebensversicherung selbst zusammenstellt, erreicht man damit eine bessere und flexiblere Anlage, als sie von einer Kapitallebensversicherung geboten wird. (mehr ...)

Oben wurde bereits beschrieben, wie man Vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag anlegen kann. Zusätzlich fördert der Staat die Geldanlage in Produktivvermögen (z. B. in einen Aktienfonds) mit 20%.
Diese Förderung wurde recht "leise" eingeführt, wird häufig übersehen und bleibt dann ungenutzt.
Die beiden Zulagen (20 % und 9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also vermögenswirksame Leistungen bis 870 € jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein.

Auf einen Blick:

Beteiligungssparen mit Vermögenswirksamen Leistungen
Fördersatz 20 %
Höchstbetrag, der als VL angelegt werden kann 400 €
Max. Förderung pro Jahr 80,00 €
Einkommensgrenzen** 20.000 € / 40.000 €*
*   Alleinstehende / Ehepaare
** zu versteuerndes Einkommen


Wie funktioniert das Ganze?

Auch diese Förderung ist für Personen, z. B. Auszubildende, ab 16 Jahren möglich.
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Zusammenfassung/maximal mögliche Förderung

Falls man mit seinem zu versteuernden Einkommen nicht über den oben genannten Grenzen liegt, lässt sich mit Bausparen und Fondssparen einiges an staatlicher Förderung einnehmen:

Familienstand maximale Förderung
pro Jahr
maximale Förderung
in 7 Jahren
ledig 167,36 € 1.171,52 €
verheiratet,
ein Arbeitnehmer
212,42 € 1.486,94 €
verheiratet,
zwei Arbeitnehmer
334,72 € 2.343,04 €

Hinzu kommen noch die Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) oder Kursgewinne aus den genannten Anlageformen.
Die Kapitalerträge sind bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei. (mehr ...)
Kursgewinne von Wertpapieren sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
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Hinweise für Kinder, Berufsanfänger und Rentner

Hier einige zum Teil wenig bekannte Tipps:

Überschreiten der Einkunftsgrenze

Ab den oben genannten Grenzen des zu versteuernden Einkommens gibt es keine staatliche Sparförderung mehr. Wenn man sich dieser Grenze nähert, weiß man man in der Regel nicht genau, wann die Grenze wirklich endgültig überschritten ist: Das zu versteuernde Einkommen kann schwanken, weil evtl. das Bruttoeinkommen variiert, oder weil es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Möglichkeiten gibt, etwas von der Steuer abzusetzen. Deshalb solte man die begonnenen Verträge zunächst weiter besparen: Auch wenn die Grenze überschritten ist, gibt es gute Gründe, die begonnenen Verträge fortzusetzen: Fazit: Die Zahlungen des Arbeitgebers müssen weiterhin in eine VL-geeignete Anlageform fließen, ansonsten sucht man sich unabhängig davon eine geeignete Anlageform.
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