Aufgaben zum Jahreswechsel (Checkliste)
In fast jedem Monat des Jahres gibt es typische Aufgaben, die dann erledigt werden müssen.
Aber besonders im letzten Drittel des Jahres und um den Jahreswechsel gibt es viele Dinge,
die spätestens jetzt getan werden müssen oder überprüft werden sollten.
Wenn man dies verpasst, kann bares Geld verloren gehen, oder man hat im folgenden Jahr unnötigen Aufwand.
Hier ein paar Anregungen zu diesem Thema bzw. eine kleine Checkliste:
September
- Abonnements, Verträge:
Vieles läuft für ein Kalenderjahr
und kann spätestens im September gekündigt werden.
Machen Sie doch mal eine Liste zu Ihren Zahlungsverpflichtungen und überlegen Sie,
was Sie behalten und was Sie kündigen wollen.
In unserem → Downloadbereich
finden Sie einen Muster-Kündigungsbrief.
- Versicherungen:
Auch hier laufen viele Verträge von Kalenderjahr zu Kalenderjahr.
Sie können spätestens im September gekündigt werden.
- Einkommensteuer von Privatpersonen:
- Die Arbeitsleistung von Handwerkern und andere haushaltsnahe Dienstleistungen
können teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Man sollte jetzt planen, was man davon in diesem Jahr machen lässt und bezahlt und was im nächsten Jahr
(→ Haushaltsnahe Dienstleistungen).
- Auch ob eine Brille oder teurer Zahnersatz in diesem oder im nächsten Jahr angeschafft und gezahlt werden,
sollte geplant werden.
Im privaten Bereich zählt für die Einkommensteuer nicht das Rechnungsdatum,
sondern der Tag, an dem gezahlt wird.
Spätestens jetzt sollte man auch auflisten, was man im Jahr an Kosten zum Thema Gesundheit Ärzte und
Arzneimittel hatte
(→ Außergewöhnliche Belastungen).
- Auch was man an Kosten für den Beruf hatte, sollte man sich notieren
(→ Werbungskosten).
Was jetzt nicht aufgeschrieben wird, gerät mehr und mehr in Vergessenheit.
Außerdem spart diese Arbeit späteren Aufwand bei der Steuererklärung.
- Urlaub:
Wer jetzt schon den nächsten Sommerurlaub plant, hat noch sehr viel Auswahl
und erhält bei vielen Veranstaltern Frühbucher-Rabatte.
- Bildungsurlaub: Haben Sie in 2010 schon Ihren Anspruch auf
Bildungsurlaub genutzt?
Oder hatten Sie Bildungsurlaub von 2009 in 2010
übertragen lassen?
Jetzt lassen sich vielleicht noch Bildungsangebote für dieses Jahr finden.
- BAföG:
Wer ab September oder Oktober BAföG haben will, sollte es so früh beantragen!
Wer spät beantragt, muss wegen der Bearbeitungszeit länger auf sein Geld warten.
Es sollte exakt geklärt sein, wieviel der BAföG-Empfänger am Antragstag (=Stichtag) an Vermögen hat.
Bei Überschreiten der Vermögensgrenze mindert sich das BAföG für das kommende Jahr.
(→ BAföG)
Oktober
- Auto: Wer am Anfang des Monats die Autoreifen wechseln lässt,
findet leichter eine freie Werkstatt, als wenn er bis zum ersten Schnee wartet.
Außerdem: Frostschutz in der Kühlflüssigkeit und im Scheibenwaschwasser des Autos prüfen,
Batterie prüfen.
- Weihnachten: Es wird vermutlich auch dieses Jahr etwa am 24.12. stattfinden.
Im Oktober kann man noch relativ unauffällig nach Wünschen fragen,
und mit jedem Geschenk, das jetzt gekauft wird, gibt es keinen Stress im Advent.
Die Einkäufe kann man kontoschonend auf die nächsten Monate verteilen.
Der Oktober ist für den Einzelhandel eine flaue Zeit. Eventuell kann man gute Rabatte finden
oder Preisnachlässe heraushandeln.
Im Oktober kann man auch noch entspannt überlegen und festlegen,
was man in der Adventszeit und an Weihnachten machen will und was gewiss nicht.
- Kindergeld: Wenn über 18jährige im Kalenderjahr eigene Einkünfte
über 7.680,00 € (bis 2009) bzw. 8.004 € (ab 2010) haben,
muss überprüft werden, dass nicht die Einkunftsgrenze für das Kindergeld überschritten wird!
Das Überschreiten der Einkunftsgrenze kann eventuell auch durch Ausgaben (Werbungskosten) verhindert werden.
(→ Kindergeld).
- Abgeltungsteuer:
Alle Kapitalerträge werden inzwischen ziemlich einheitlich besteuert.
Sie können jetzt, am Jahresende, noch überlegen, ob Sie z. B. durch den Verkauf von
Wertpapieren Gewinne oder Verluste in das laufende Jahr verlegen.
Eventuiell lassen sich auch Zinsauszahlungen in das nächste Jahr verschieben.
Sprechen Sie mal mit Ihrem Steuerberater oder dem Bankberater Ihres Vertrauens.
- Einkommensteuer bei Gewerbe/Freiberuf/Selbstständigkeit und Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft:
Man sollte planen, ob man dieses Jahr noch etwas anschaffen und investieren will.
Diese Investitionen können je nach ihrer Höhe Einfluss auf den zu versteuernden Gewinn
aus der Selbstständigkeit haben.
November
- Kfz-Versicherung: Sie kann noch bis Ende November zum Jahresende gekündigt werden.
Jetzt ist zu überlegen, ob die derzeitige Versicherung wirklich preiswert ist.
Auch wer nicht wechseln will, sollte klären, ob er alle Rabatte
(für Kilometerleistung, Alter des jüngsten Fahrers, Art des Abstellplatzes usw.) ausnutzt,
und ob er den günstigsten Tarif bei seiner eigenen Versicherung hat.
- Garten: Die Knollen von Dahlien und anderen frostempfindlichen Pflanzen
müssen rechtzeitig ausgegraben werden.
Später vielleicht von diversen Pflanzen Samen einsammeln oder Ableger machen.
- Lohnsteuer: Bis Ende November kann man sich noch Freibeträge
für das laufende Jahr in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Wer es tut, zahlt schon jetzt monatlich weniger Steuern und muss nicht warten,
bis nach der Steuererklärung endlich die Steuerrückzahlung kommt.
Wer sich Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt,
muss nach Ablauf des Jahres eine Steuererklärung ausfüllen.
(→ Lohnsteuerkarte)
- Vermögenswirksame Leistungen (VL):
a) Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) oder
sind Sie zulagenberechtigt?
Dann können Sie einen VL-Vertrag abschließen, um die staatliche Zulage zu kassieren.
VL-Verträge sollten spätestens jetzt abgeschlossen werden,
damit für die Buchhaltung des Arbeitgebers noch genügend Zeit ist,
den Beitrag (maximal den Jahresbeitrag) zu überweisen.
b) Wenn ein VL-Vertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen wird,
zählt dieses Jahr komplett mit zu den 7 Jahren,
die ein solcher Vertrag existieren muss, um die staatlichen Zulagen zu erhalten.
(→ VL und Bausparen)
c) Die Zahlung für einen VL-Vertrag kann theoretisch auch noch Ende Dezember
durch den Arbeitgeber erfolgen. Danach sollte man aber für diesen Extraservice eine Tafel
Schokolade oder was anderes Nettes zur Personalabteilung bringen.
- Gutscheine, Schecks, D-Mark:
Liegen in meinem Haushalt noch irgendwo nicht eingelöste Gutscheine oder Schecks,
oder habe ich D-Markbeträge, die noch nicht umgetauscht wurden?
Damit kann man die Haushaltskasse entlasten bzw. auffüllen.
- Testament:
Wann haben Sie sich Ihr Testament zum letzten Mal angesehen? Ist es noch aktuell?
Wenn Sie kein Testament haben:
Wissen Sie, dass bei Ehepaaren ohne Kinder die Eltern bzw. Geschwister
des Verstorbenen ziemlich viel erben?
Wissen Sie, dass unverheiratete Partner nichts voneinander erben?
(→ Testament)
- Arbeiten am Trinkwasseranschluss dürfen laut Bundesgerichtshof
statt mit 16 beziehungsweise 19 Prozent nur mit dem ermäßigten Steuersatz
von sieben Prozent in Rechnung gestellt werden.
Wasserkunden können die für Installationsarbeiten ab dem Jahr 2000 zu viel gezahlte MwSt.
zurückfordern
(→ Artikel von ZDF WISO).
- Advent: Wer die Adventszeit und entsprechenden Aktivitäten (und Ruhepausen!)
jetzt plant, hat dann mehr davon.
Rezepte für Plätzchen und Mahlzeiten können in Ruhe ausgesucht werden.
Auch Weihnachten und Sylvester (Einladungen, Gäste, Mahlzeiten)
können schon jetzt geplant werden.
Dezember
- Fristen: Am 31.12. enden viele Fristen. Wer sie nicht einhält, verpasst Chancen
oder verliert Geld.
- Kindergeld:
a) Es kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr und vier abgeschlossene
Kalenderjahre beantragt werden.
Beispiel:
Bis Ende 2010 kann noch Kindergeld rückwirkend
für das Jahr 2006 beantragt werden.
b) Wenn Kinder in einem Jahr zuviel Einkommen haben und über bestimmte Grenzen kommen,
entfällt das Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr!
Jetzt wäre gerade noch Zeit und eventuell Möglichkeit, diese Grenze z. B. durch Werbungskosten
des Kindes (Bücher, Software, ...) zu unterschreiten.
(→ Kindergeld)
c) Für alle Kinder, die in 2009 Kindergeld bekommen haben, gibt/gab es im Jahr 2009
einen Zusatz-Bonus von einmalig 100 €.
Bei Kindern, die nach April/09 geboren wurden, oder aus anderen Gründen
(z. B. wegen Wehr- oder Zivildienst)
nicht das ganze Jahr Kindergeld erhalten haben, funktionierte das manchmal nicht.
Prüfen Sie mal nach, ob Sie für jedes Kind, für das es mindestens einen Monat
Kindergeld gab, die 100 € gezahlt wurden.
d) Es gibt verschiedene Einkünfte oder Vergünstigungen, die vom Kindergeld abhängig sind.
(→ Vom Kindergeld abhängige Einkünfte)
- Einkommensteuer:
Wer die EkSt-Erklärung freiwillig abgibt ("Antragsverlangung"),
hat dazu maximal 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit.
Beispiel: Die Steuererklärung für 2006 kann spätestens
am 31.12.2010 abgegeben werden.
Später wird die Steuererklärung nicht mehr angenommen, und eine eventuelle Steuer-Rückzahlung verfällt.
Früher betrug diese Frist 2 Jahre. Im Steueränderungsgesetz 2008 wurde
diese Frist ab den Steuererklärungen 2005 verlängert.
Inzwischen wird gerichtlich geklärt, ob diese Frist bei "Antragsverlangung" 7 Jahre betragen muss.
In 2010 eine Steuererklärung für 2003 abzugeben
und Einspruch einzulegen, falls das Finanzamt die Steuererklärung nicht annehmen will, kann also lohnend sein.
- Abgeltungsteuer:
a) Haben Sie für Ihre Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge die dazu passenden
Freistellungsaufträge an die Banken erteilt?
Da die meisten Zinsen erst am Jahreswechsel anfallen, kann man
auch jetzt noch die nichtverbrauchen Beträge in den Freistellungsaufträgen umverteilen.
b)
Wenn Sie nach dem 1.1.2009 gekaufte Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere im laufenden
Jahr mit Kursgewinn verkauft haben, ist dieser Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Schauen Sie aber mal in Ihr Depot:
Wenn es dort Positionen gibt, die auch ab 2009 gekauft wurden
und jetzt hoffnungslos im Verlustbereich liegen, könnten sie die verkaufen
und so noch den Veräußerungsgewinn für dieses Jahr reduzieren.
- Bausparen/Wohnbauprämie:
a) Es wird oft vergessen, diesen Antrag auszufüllen,
zu unterschreiben und an die Bausparkasse zurückzusenden.
Beispiel: Bis Ende 2010
kann man noch die Wohnbauprämie für 2008 beantragen.
b) Wenn ein Bausparvertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen wird,
zählt dieses Jahr komplett mit zu den 7 Jahren,
die ein Bausparvertrag in der Regel existieren muss,
um die Wohnbauprämie zu bekommen.
(→ Bausparen)
- Riester-Rente:
a) Nur wer noch dieses Jahr einen Vertrag abschließt und rechtzeitig einzahlt,
hat Anspruch auf die Zulagen für dieses Jahr.
Der Vertragsabschluss sollte bis zum 15. Dezember stattfinden,
damit alles noch rechtzeitig vor Jahresende abgewickelt wird.
(→ Riester-Rente)
b) Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben,
dann prüfen Sie mal nach, ob Sie für dieses Jahr auch genügend eingezahlt haben!
c) Viele Menschen haben einen Riester-Vertrag und auch genügend eingezahlt,
vergessen aber, die Zulagen zu beantragen.
Prüfen Sie also, ob Sie die Zulagen beantragt haben!
Vielen Sparern (Schätzung 25%) geht hier Geld verloren.
Beispiel: Bis Ende 2010 kann man noch die Zulagen
für 2008 beantragen.
Auf dem Antrag kann man ankreuzen, dass die Zulagen künftig automatisch beantragt werden sollen.
Das ist sehr praktisch. Überprüfen Sie aber, dass dieser Automatismus wirklich funktioniert!
Bei uns hatte die Datenerfasserin vergessen, das Kreuzchen in ihren Computer zu übertragen.
d) Hat eich der Ehepartner einen (mindestens ganz kleinen) Riestervertrag?
Nur dann kann der Reistervertrag verlustfrei - d. h. mit
den staatlichen Zulagen an ihn vererbt werden.
- Eigenheimzulage:
Wer vor dem 31.12.2005 einen Bauantrag gestellt oder eine Immobilie gekauft hat,
hat noch Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Die Eigenheimzulage für z. B. 2009 bekommt man nur,
wenn man das Objekt in 2009 für mindestens einen Tag eingezogen ist,
bzw. selbst drin gewohnt hat.
(→ Eigenheimzulage)
- Krankenkasse und Zahnspange:
Hat bei Ihnen ein Kind eine Zahnspangenbehandlung gehabt
und in diesem Jahr beendet?
Die Krankenkasse zahlt in der Regel zunächst nur 80% der Kosten.
Die restlichen 20% muss man nach dem erfolgreichen Abschluss rechtzeitig beantragen.
Die Frist für diesen Antrag beträgt ab dem Behandlungsende vier Jahre.
- Krankenkasse und Zuzahlungen:
Habe ich geringe Einkünfte und komme ich mit meinen Zuzahlungsquittungen
zu Medikamenten, Arzt und Zahnarzt über die Befreiungsgrenze bei der Krankenkasse?
Wenn ja, bekommt man den Übersteigenden Betrag von der Krankenkasse zurück; -
aber nur für das laufende Jahr und für das Vorjahr.
(mehr ...)
- Überweisungen:
Bei vielen Banken wird am 29.12. oder 30.12. zum letzten Mal im Kalenderjahr
gebucht, bzw. per onlineBanking überwiesen.
Bis das Geld bei der Empfängerbank ist, vergehen eventuell weitere Tage.
Diesen Zeitraum sollte man berücksichtigen!
- Bildungsurlaub:
Der in 2010 nicht verwendete
Bildungsurlaub
kann in das folgende Jahr übertragen werden. Dies muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werdern.
Es genügt ein kurzer Brief im Sinne von:
"Hiermit beantrage ich, dass der von mir in 2010 nicht genutzte Anspruch auf Bildungsurlaub in das folgende Jahr 2011 übertragen wird."
Bildungsurlaub, der von 2009 nach 2010
übertragen wurde, kann nicht weiter übertragen werden. Er verfällt.
- Spenden sind wichtig und nötig, aber man sollte planen,
wem man spendet, wofür, wieviel und wann.
Da Spenden von der Steuer abgesetzt werden können, kann es auch wichtig sein,
ob man noch im alten oder gleich im neuen Jahr spendet.
Seit Januar 2007 können Spenden im Wert von
bis zu 20% der Einkünfte abgesetzt werden.
(→ Spenden)
- Einkommensteuer und Versicherungen:
Inzwischen sind vermutlich alle Versicherungsprämien für dieses Jahr bezahlt.
Die entsprechenden Belege kann man schon mal für die Steuererklärung sammeln
und addieren.
- Weihnachten: Wird das Ganze nur Stress, Gewohnheit, Tradition oder ist da vielleicht 'mehr dran'?
(→ Weihnachten mit Inhalt)
Januar
- Einkommensteuer:
a) Prüfen Sie nach, was Sie im vergangenen Jahr an Zinsen bekommen haben.
Wenn davon Steuer (Zinsabschlag) und Solidaritätszuschlag abgezogen wurden,
können Sie sich diese Steuern mit der "Anlage KAP"
bei der Einkommensteuererklärung zurückzahlen bzw. anrechnen lassen.
b) Wer Anfang Januar alle Unterlagen für die Einkommensteuererklärung zusammenstellt
und in entsprechenden Listen sammelt, braucht nur noch auf ein paar fehlende Belege zu warten und
ist dann bei den Ersten, die Ihre Steuererklärung für das Vorjahr abgeben.
Besonders praktisch: Für das neue Jahr gleich einen Ordner zum Thema Einkommensteuer vorbereiten.
(→ Arbeit bei der Steuererklärung sparen)
Falls im vergangenen Jahr ein Angehöriger verstorben ist, müssen sie für ihn und
ggf. auch für die Erbengemeinschaft je eine
Einkommensteuererklärung ausfüllen.
- Jahresplan:
Planen Sie doch mal in einer Übersicht, was in diesem und den nächsten Jahren zu tun ist:
Vorsorge- und Zahnarzttermine, Impfungen, TÜV, ASU, Buchung für den Urlaub,
wichtige Geburtstage Jahrestage und Familienfeiern,
Verlängerung des Personalausweises usw.
Bei unseren Downloads finden Sie einen übersichtlichen
Jahresplan und einen Mehrjahresplan.
- Unterlagen sortieren:
Haben Sie beim Lesen der Punkte auf dieser Seite festgestellt,
dass Sie viele Ihrer Unterlagen schlecht finden?
Vielleicht Sollten Sie mal Ihre Dokumente und Belege durchsehen und sortieren.
Wie man das sinnvoll angehen kann, steht auf der Seite
Unterlagen geordnet ablegen.
Sonstiges
- Führerschein:
Falls Sie demnächst 50 werden, sollten Sie Ihren grauen Führerschein in einen neuen
Führerschein umschreiben lassen. Sie dürfen sonst einige größere Sachen nicht mehr fahren.
- Impfungen:
Sind Ihre Impfungen noch aktuell? Besonders Tetanus (Wundstarrkrampf)
und Polio ("Kinder"-Lähmung) nehmen bei Kindern und Erwachsenen in den letzen Jahren
stark zu und sind gefährlich.