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Geldtipps - Riester-Rente




Einführung

Riester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat geförderten aber privat finanzierten Rente. Sie wird durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten.
Die Riester-Rente ist bereits an vielen Stellen im Internet beschrieben, z. B. bei Wikipedia. In meiner Seite hier sollen daher nur einige spezielle Themen näher erläutert werden. Ein paar der hier beschriebenen Tipps und Tricks helfen eventuell zur einen oder anderen guten Entscheidung.

Aus unserer Sicht ist die Riester-Rente besonders für Ehepaare oder Alleinerziehende mit Kindern eine sinnvolle Anlage mit hoher Rendite. Die in diesen Fällen möglichen staatlichen Zulagen sorgen dafür, dass man selbst nur noch deutlich geringere Beiträge zahlen muss.
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Zulagenberechtigter Personenkreis

Bei Wikipedia gibt es eine ausführliche Liste, in der man lesen kann, wer zulagenberechtigt ist und wer nicht.
Am wenigsten bekannt ist, dass unter anderen auch die folgenden Personen zulagenberechtigt sind:


Wer irgendwie in den zulagenberechtigten Personenkreis kommen will, wird bestimmt eine Möglichkeit finden, dies zu realisieren.
Vielleicht haben Sie ja nun festgestellt, dass auch Sie die Zulagen bekommen können. Dann sollten Sie überlegen, ob diese Art der Anlage etwas für Sie ist.
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Zulagen für Kinder

Die Riesterrente ist besonders durch die Kinderzulage(n) interessant. Es gibt die Zulage pro Kind. Dabei genügt es, wenn für das Kind im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.
Geregelt, aber unklar formuliert ist dies im § 85 EStG. Verständlicher liest es sich im BMF-Schreiben vom 17.11.2004 - RZ 26:
"... Für den Anspruch auf Kinderzulage reicht es aus, dass in dem Beitragsjahr, für das die Kinderzulage beansprucht wird, pro Kind mindestens für einen Monat Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt wurde. Dies gilt auch, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass das Kindergeld teilweise zu Unrecht gezahlt worden ist und für die übrigen Monate zurückgefordert wird. ..."

Kindergeld für den ganzen Monat gibt es schon dann, wenn das Kind nur für einen einzigen Tag im Monat Kindergeld-berechtigt war!

Auch aus diesem Grund lohnt es sich, darum zu kämpfen, dass man pro Kind mindestens einen Monat pro Jahr Kindergeld bekommt. Das Kindergeld sollte also rechtzeitig nach der Geburt eines Kindes beantragt und bis zum wirklich letzten Tag der Ausbildung aufrecht erhalten werden.
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Anlageformen

Auch zu den förderfähigen Anlage- bzw. Sparformen gibt es bei Wikipedia eine Liste.
Mir sagt ein Fondssparplan am ehesten zu. Ich halte ihn für die am wenigsten inflationsgefährdetete Anlageform.
Vor einem Vertragsabschluss sollten Sie sich aber mindestens noch in einen Vergleichstet (z. B. bei www.Finanztest.de) ansehen!
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Einzahlungstermin

Die Beiträge zur Riesterrente können, über das Jahr verteilt, als Abbuchung oder per Dauerauftrag eingezahlt werden. Es ist aber auch möglich, diesen Betrag erst kurz vor Jahresende einzuzahlen. Bis dahin kann man ihn zinsgünstig z. B. auf einem Tagesgeldkonto ansparen.
Überprüfen Sie aber rechtzeitig vor Jahresende, ob der Mindestbeitrag wirklich eingezahlt wurde.
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Einkommensteuererklärung und Riester-Rente

Nach dem Jahreswechsel bekommt man von der Gesellschaft, bei der das Geld angelegt ist, eine Bestätigung über die geleisteten Beiträge für die Anlage AV (ab Steuerjahr 2009 Anlage Vorsorgeaufwendungen). Für die Riesterrente werden oben in der Anlage AV die Einnahmen aus dem Jahr vor dem Steuerjahr eingetragen. Bei Angestellten sind dies das "Steuerbrutto"-Entgelt und das Brutto-Entgelt.

In der Anlage AV bzw. Anlage Vorsorgeaufwendungen werden ggf. auch Beiträge in Pensionsfonds von Arbeitgebern berücksichtigt. Man bekommt am Ende des Jahres eine Bescheinigung vom Arbeitgeber drüber.
Unten in der Anlage AV bzw. unten auf Seite 2 in der Anlage Vorsorgeaufwendungen wird die Anzahl der Kinder im Steuerjahr eingetragen.
Ganz unten in Anlage AV bzw. auf Seite 2 Mitte in Anlage Vorsorgeaufwendungen wird eingetragen, wieviele Bescheinigungen des Anbieters für die Geldanlage beigelegt werden. (→ Anlage AV; → Anlage Vorsorgeaufwendungen)
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Zulage beantragen

Von der Gesellschaft, bei der das Geld angelegt ist, bekommt man einen Zulagenantrag. Er muss ausgefüllt und dort hingeschickt oder abgegeben werden. Wer den Antrag vergisst, verliert Geld. Das passiert ca. 30% aller Leute, die eine Riesterrente abgeschlossen haben.

Um sich die Arbeit zu erleichtern, kann auch ein "Dauer-Zulageantrag" ausgefüllt bzw. an der passenden Stelle ein Kreuzchen gemacht werden. Die Zulage wird dann jedes Jahr automatisch zu beantragt. Überprüfen Sie aber, ob das funktioniert! Bei uns wurde das Kreuzchen nicht in den Computer des Riester-Anbieters übertragen.
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Wohn-Riester bzw. Eigenheimrente

Seit Oktober 2006 diskutiert die Bundesregierung über eine Neuauflage einer Eigenheimförderung. Sie soll künftig im Zusammenhang mit der Riester-Rente stehen.
Hier ein Artikel zu Wohn-Riester bzw. zur Eigenheimrente aus www.focus.de (04.03.2008).




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