Geldverdienen mit Nachhilfe
Einführung
Diese Seite ist vor allem für Leute gedacht, die selbstständig Nachhilfe geben möchten.
Dies kann nebenberuflich geschehen oder zu einer hauptberuflich betriebenen selbstständigen Tätigkeit werden.
Hierzu sind ggf. eine Anmeldung dieser Tätigkeit sowie eine jährliche Gewinnermittlung nötig.
Auch Schüler und Studenten, die Nachhilfe brauchen, können hier (besonders im Abschnitt
Qualität der Nachhilfe und Vereinbarungen mit Nachhilfeschüler und Eltern)
sicher ein paar Tipps für guten Nachhilfeunterricht finden.
Die telefonische Nachhilfe, die ich neben der üblichen direkten Nachhilfe anbiete,
ist in der Seite
nachhilfe.php beschrieben.
Die Informationen in diesen Seiten entsprechen bestem Wissen und werden möglichst aktuell gehalten.
Für Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden.
Minijob, freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe
Falls man für eine Einrichtung wie Schülerhilfe oder ähnlich Nachhilfe gibt, ist man
dort vermutlich angestellt. In diesem Fall handelt es sich oft um eine Geringfügige Beschäftigung
(bis 400 €/Monat); auch "Minijob" genannt.
über 400 €/Monat handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Wenn man die Nachhilfe - wie oft üblich - von zu Hause aus oder als "freier Mitarbeiter"
einer Nachhilfeeinrichtung betreibt, handelt es sich um eine Freiberufliche Tätigkeit.
Falls gewerbliche Anteile, z. B. Verkauf von Lehrmaterial oder Werbung für Lehrmaterial
hinzukommen, wird das Ganze sofort zu einem Gewerbe (siehe
Unterschiede Gewerbe/Freiberuf).
Wer solche Tätigkeiten mit einplant, sollte also gleich ein Gewerbe anmelden.
In selteneren Fällen wäre auch eine Nachhilfetätigkeit als Übungsleiter in einem Verein
(z. B. Selbsthilfe für Dyskalkulie-Betroffene o. ä.) denkbar.
Eine dort gezahlte Übungsleiterpauschale wäre dann bis 2.100 € steuerfrei;
und die Anmeldung der Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe nicht nötig.
Anmelden der Selbstständigkeit oder nicht-anmelden
Üblicherweise werden ein Gewerbe beim Gewerbeamt (z. B. im Rathaus) und eine freiberufliche
Tätigkeit direkt beim Finanzamt angemeldet.
In beiden Fällen erhält man danach vom Finanzamt einen Fragebogen,
in dem man den geschätzten Umsatz und Gewinn sowie die sonstigen Einkommensverhältnisse
angeben muss
(siehe
Anmeldung von Gewerbe oder Freiberuf).
Da Nachhilfelehrer mit dieser Tätigkeit
• meist nur geringen Umsatz haben,
• geringe Kosten/Investitionen haben und
• für private Kunden arbeiten,
ist es in der Regel sinnvoll, im Fragebogen des Finanzamtens anzugeben,
dass man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung wählt.
In Rechnungen und Quittungen muss man dann keine Mehrwertsteuer ausweisen,
und bei allen Ausgaben spielt nur das Brutto eine Rolle.
Buchhaltung und Gewinnermittlung
werden damit sehr einfach.
Für Quittungen an den Nachhilfeschüler und zum eigenen Nachweis über empfangenes Geld
kann man einen einfachen Quittungsblock (aus dem Schreibwarenhandel) benutzen.
In manchen Fällen (z. B. Nachhilfe wegen/nach Umzug in anderes Bundesland, Nachhilfe wegen Krankheit des Kindes)
können Eltern solche Ausgaben als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzen.
Für Minderjährige ist die Anmeldung von Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit schwierig
(siehe
Gewerbe von Minderjährigen).
Prinzipiell muss eine solche Tätigkeit angemeldet werden, der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben)
muss ermittelt werden und muss in die Anlage G bzw. Anlage S der Steuererklärung.
Tatsächlich melden aber vor allem Schüler oder auch Erwachsene mit einzelnen
oder wenigen Nachhilfeschülern ihre Tätigkeit nicht an.
Die nicht-Anmeldung ist prinzipiell nicht in Ordnung und kann im Einzelfall
zu Problemen führen. Beispiele (die Aufzählung ist nicht vollständig):
- Falls Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert werden,
droht Ärger mit dem Finanzamt
(siehe Abschnitt Einkommensteuer).
- Falls bei einem Kind die Einkünfte (z. B. Halbweisenrente + BAföG +
Ausbildungsentgelt/Nebenjob + selbstständige Tätigkeit) 8.004 €/Jahr überschreitet,
entfällt das Kindergeld. Falls Einkünfte nicht an die Familienkassegemeldet werden,
kann es großen Ärger geben
(siehe Kindergeld).
- Wenn das Einkommen dem BAföG-Amt nicht mitgeteilt wird, droht vergleichbarer Ärger.
Im Extremfall sind Anzeige, Gerichtsverfahren und Vorstrafe für den BAföG-Empfänger möglich.
- Falls familienversicherte Personen einen Gewinn von über 375 €/Monat (Stand ab 2012; in 2010 und 2011: 365 €)
im Jahresdurchschnitt überschreiten, müssen sie selbst Krankenkasse zahlen.
Wenn außer der selbstständigen Tätigkeit noch ein Minijob ausgeübt wird,
liegt die Grenze für Beides zusammen bei 400 €/Monat.
Für Schüler/Studenten in ihren Ferien existiert keine Grenze bei der Familienversicherung.
- Falls der Nachhilfelehrer Hartz4-Empfänger ist und nun zusätzliche,
dem Amt nicht angegebene Einkünfte hat, wird das Geld vom Amt zurückgefordert,
und es kann ggf. eine Anzeige geben.
Qualität der Nachhilfe und Vereinbarungen mit Nachhilfeschüler und Eltern
In der Schule klappt es manchmal nicht so recht. Woran liegt das?
Sehen wir mal kurz in die Arbeitswelt:
Laut der Definition von
REFA
muss man, um etwas gut tun zu können, für diese Arbeit
1. geeignet,
2. unterwiesen,
3. geübt
sein. Erst danach darf z. B. eine Vorgabezeit für eine bestimmte Arbeit festgesetzt werden.
Ähnliches gilt für die schulische Leistung:
1. geeignet ...
Das ist fast jeder - sonst wäre er vermutlich nicht auf dieser Schule.
Leider wird von Eltern oder unpädagogischen Lehren gelegentlich dummes Zeug eingeredet:
"Wir sind für Mathe nicht geeignet.", "Mädchen können keine Physik." oder Ähnliches bzw. Schlimmeres.
Solche Sätze wirken leider sehr stark auf die Psyche, sind aber zum Glück in 99 % aller Fälle falsch.
Etwas Ermutigung und erste Erfolge helfen meist schnell aus dieser Art mentalem Gefängnis heraus.
2. unterwiesen ...
Tja, das klappt oft nicht richtig - mal liegt es am Lehrer, mal am eigenen Aufpassen
oder der Ablenkung durch die Mitschüler.
Irgendwie fehlt KnowHow.
Wenn das Nachfragen bei Klassenkameraden oder Lehrern nicht hilft, wird "Hilfe von außen" benötigt.
3. geübt ...
Das kommt oft zu kurz. Selbst Genies müssen üben, damit sie etwas sicher und flott können.
Und dies gilt ganz besonders auch für die Schule.
Speziell Mathematik und Physik gehören zu den Fächern, in denen sich am besten durch
Üben an der Note drehen lässt.
Aber auch in Chemie, Biologie und allen anderen Fächern muss einiges geübt werden.
Nachhilfe hilft vor allem beim Punkt 2 "Unterweisung": Was nicht verstanden wurde oder
was man nicht mitbekommen hat, wird möglichst anschaulich und wenn nötig ausführlich erklärt.
Natürlich ermutigt gute Nachhilfe auch. Ein "Ich kann es ja doch verstehen! :-)",
ist oft
die neue Erkenntnis beim Schüler.
Und der Nachhilfelehrer kann zum Üben ermutigen, bzw. passende Übungsaufgaben nennen.
Material dazu: siehe unten im Abschnitt
Links
Steigerungen von Note 5 auf 3 bzw. von 5 auf 10 Punkte
durch Nachhilfe sind bei motivierbaren Schülern durchaus realisierbar.
Hier einige Tipps, damit die Nachhilfe wirkt und das Zusammenspiel zwischen Nachhilfelehrer,
Nachhilfeschüler, Eltern und ggf. dem Fachlehrer gut funktioniert:
- Bieten Sie nur Nachhilfe zu Stoff an,
den Sie wirklich selbst kennen, verstanden haben und erklären können.
- Vereinbaren Sie mit dem Nachhilfeschüler exakte und pünktliche Termine.
Regeln Sie, was passiert, wenn Sie oder der Nachhilfeschüler verhindert sind.
- Geben Sie dem Nachhilfeschüler Übungsaufgaben in angemessenem Maß.
Kontrollieren Sie, dass/wie die Aufgaben gemacht werden.
- Notieren Sie alle Daten zum Nachhilfeschüler: Adresse, Telefon, Handy, Namen der Eltern,
gemeinsame Vereinbarungen, Tarif pro Zeitstunde (=60 min) bzw. pro Schulstunde (=45 min) usw.
Formularbeispiel: geldverdienen-nachhilfe-Stammdaten.doc
- Vereinbaren Sie mit dem Nachhilfeschüler und den Eltern, dass die Nachhilfe rasch endet,
wenn der Nachhilfeschüler nicht angemessen mitarbeitet
(keine Hausaufgaben, Termine nicht einhalten, ...).
Das schont die Nerven aller Beteiligten und den Geldbeutel der Eltern.
Informieren Sie den Nachhilfeschüler und die Eltern rechtzeitig,
falls solcher Schlendrian beginnt,
und dadurch der Erfolg der weiteren Nachhilfe gefährdet ist.
- Sorgen Sie dafür, dass der Nachhilfeschüler ein Aufgabenheft beschafft und darin
regelmäßig(!) für alle Fächer notiert, was er (und bis wann) an Hausaufgaben auf hat.
- Finden Sie heraus und notieren Sie, wo der Nachhilfeschüler Lücken im Stoff hat, und arbeiten Sie die
nach und nach mit ihm ab. Geben Sie aber dem aktuellen Stoff und der Vorbereitung von
Klassenarbeiten Vorrang.
- Registrieren Sie, wo Sie selbst Lücken im Stoff haben, und arbeiten Sie das
für sich selbst bis zur nächsten Stunde ab!
Sie können nicht immer alles wissen - aber alles lernen.
Gelegentlich hilft es, sich vom Nachhilfeschüler erklären zu lassen,
was er denn vom Stoff verstanden hat.
Das kann evtl. Beiden ein rasches Aha-Erlebnis bringen.
- Nehmen Sie ggf. Kontakt mit dem Fachlehrer auf.
Man kann z. B. zusammen klären, wie man dem Schüler gemeinsam helfen kann,
oder weshalb/wozu der Lehrer spezielle Unterrichtsmethoden benutzt
(damit man als Nachhilfelehrer besser hinter einer ungewohnten Methode stehen kann).
Gerade das aufgeschlossene Interesse an der Methodik des Fachlehrers
kann ein gutes Miteinander aller Beteiligten fördern. Und ggf. lernt der Nachhilfelehrer dabei Interessantes dazu.
- Klären Sie, ob der Nachhilfeschüler Hör- oder Sehprobleme hat.
In so einem Fall können Hörgerät oder Brille, bzw. ein Sitzplatz weiter vorne
viel bewirken.
- Falls der Nachhilfeschüler mit der Schule (oder der Situation dort) überfordert ist, regen Sie die Eltern an,
einen Psychologen hinzuziehen oder einen Schulwechsel einzuleiten.
Die genannten Punkte lassen sich natürlich auch auf die Nachhilfe für die eigenen Kindern
anwenden.
Werbung, neue Nachhilfeschüler
Die beste Werbung ist es natürlich, wenn ein bisheriger 5er- oder 4er-Schüler plötzlich
eine 2 schreibt, dann wollen die Klassenkameraden auch diese Nachhilfe.
Ansonsten können folgende Werbemethoden helfen:
• Aushänge an Schulen
• Aushänge im Lebensmittelmarkt, im Schwimmbad, in Jugendclubs usw.
• Kontakt zu Lehrern des Nachhilfefachs herstellen
• Handzettel, die man Familien mit Kindern in den Briefkasten steckt
Buchhaltung/Gewinnermittlung
Der jährliche Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) wird ermittelt und kommt in die
Anlage G (bei Gewerbe) bzw. Anlage S (bei freiberuflicher Tätigkeit)
der Einkommensteuererklärung (siehe
Buchhaltung).
Beispiele für Ausgaben:
- Schreibmaterial, Werbematerial,
- Bücher zur eigenen Fortbildung bei Nachhilfethemen,
- Lehrbücher und Aufgabensammlungen für den Nachhilfeunterricht
(Beispiele),
- Fahrtkosten (zum Unterricht und zum Einkauf des o. g. Materials),
- Telefon/Internet (davon nur der Anteil für die Nachhilfetätigkeit)
- Anschaffungen über 410 € Netto, die abgeschrieben werden müssen
(davon nur der Anteil für die Nachhilfetätigkeit)
Wer seine Einnahmen und Ausgaben während des Jahres zeitnah notiert (z. B. mit Excel)
und die Belege gut sortiert ablegt, erspart sich viel Arbeit,
Sucherei und Ärger bei der Steuererklärung.
Umsatzsteuer
Das Nutzen der Kleinunternehmer-Regelung
(
§ 19 UStG)
kann Arbeit bei der Gewinnermittlung reduzieren und (gerade bei Privatpersinen als Kunden und geringen Ausgaben)
Umsatzsteuer einsparen:
- Auf die Rechnungen bzw. Quittungen für die Nachhilfeschüler
kommt nur ein Betrag ohne Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
- Die Ausgaben werden nur mit ihrem Bruttobetrag angesetzt.
Ob man auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet oder sie nutzt,
entscheidet man im Fragebogen des Finanzamts.
Sie ist nur bis zu einer Umsatzgrenze von 17.500 €/Jahr nutzbar.
Einkommensteuer
Falls man keine sonstigen Einkünfte hat,
beginnt die Einkommensteuer für die selbstständige Tätigkeit,
erst oberhalb von 8.004 €/Jahr.
Bei Berufstätigkeit (nichtselbstständige Arbeit)
sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn
von der Einkommensteuer befreit.
Liegen die Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €,
sind diese teilweise steuerfrei.
(
§ 46 Abs. 3 u. 5 EStG bzw.
§ 70 EStDV).
Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens.
Der Gewinn aus einem Gewerbe wird in die 'Anlage G' zur Einkommensteuererklärung eingetragen,
Gewinn aus einer freiberuflichen Tätigkeit kommt in 'Anlage S'.
Das Finanzamt addiert alle Einkünfte/Einkunftsarten des Steuerzahlers und zieht davon absetzbare Kosten ab.
So entsteht das zu versteuernde Einkommen.
Aus dem zu versteuernden Einkommen wird die Steuer berechnet. Bis 8.004 €/Jahr ist es steuerfrei.
Einen online-Steuerrechner dazu findet man z. B. bei
finanztip.de.
Gewerbesteuer
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit fällt keine Gewerbesteuer an.
Bei einem Gewerbe beginnt die Gewerbesteuer erst ab einem Gewinn von über 24.500 €/Jahr.
Links