Durchgeführte Steueränderungen (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer usw.)
Hier in dieser Seite werden die aus meiner Sicht wichtigsten geplanten und durchgeführten
Änderungen bei der Einkommensteuer, anderen Steuerarten und Kindergeld genannt und kurz beschrieben.
Sonstige Änderungen oder Erweiterungen in den Klicktipps-Seiten finden Sie bei
Aktuelles in Klicktipps.
Einkommensteuer ab 2020
- In der 2. Jahreshälfte von 2020 ändert sich der Mehrwertsteuersatz
von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Die
EÜR-Tabllen
wurden entsprechen erweitert.
- Konkret bedeutet das:
Rechnungen, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 fällig werden, haben jetzt einen angepassten Steuersatz (16% bzw. 5%).
Sollten diese aber noch den alten Steuersatz (19% und 7%) haben, muss entschieden werden, ob diese storniert und neu erstellt werden,
oder nur auf Anfrage angepasst werden.
Rechnungen, die zwar jetzt gestellt werden aber erst ab dem 01.02.2021 fällig werden, haben den gewohnten Steuersatz von 19% bzw. 7%.
Einkommensteuer ab 2019
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird ab Anfang 2019
auf 9.168 €/Jahr angehoben.
- Der Kinderfreibetrag für die Einkommensteuer wird ab Anfang 2019
auf 7.620 €/Jahr angehoben.
Sonstige Änderungen
- Das Kindergeld wird ab Juli 2019 um 10 € erhöht:
204 €/Monat für die ersten beiden Kinder,
210 €/Monat für das dritte Kind und 235 €/Monat für jedes weitere Kind.
- Die Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt auf 445,00 €/Monat (im Jahresdurchschnitt).
- Die Verdienstgrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
entrichtet werden müssen (Beitragsbemessungsgrenze) steigt auf 4537,70 €/Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt
auf 6700 €/Monat im Westen und 6150 €/Monat im Osten.
- Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Arbeitgeber bezahlen
jeweils die Hälfte (paritätisch) des gesamten Versicherungsbeitrags. Auch der Zusatzbeitrag
wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
- Mütter erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, mehr Mütterrente.
Statt zwei Jahren werden nun zweieinhalb Jahre Erziehungszeiten angerechnet.
Einkommensteuer ab 2017
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird ab Anfang 2017
auf 8.820 €/Jahr angehoben.
Sonstige Änderungen
- Das Kindergeld beträgt ab Januar 2017 erhöht:
192 €/Monat für die ersten beiden Kinder,
223 €/Monat für das dritte Kind und 219 €/Monat für jedes weitere Kind.
- Die Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt von 415,00 auf 425,00 €/Monat (im Jahresdurchschnitt).
Einkommensteuer ab 2016
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird ab Anfang 2016
auf 8.652 €/Jahr angehoben.
- Für einige Länder haben sich die Verfplegungspauschalen ab 01.01.2016 geändert.
Sonstige Änderungen
- Das Kindergeld wurde rückwirkend zum Januar 2015 erhöht:
188 €/Monat für die ersten beiden Kinder,
194 €/Monat für das dritte Kind und 219 €/Monat für jedes weitere Kind.
Ab 2017 wird das Kindergeld um weitere 2 €/Monat je Kind erhöht.
- Die Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt von 405,00 auf 415,00 €/Monat (im Jahresdurchschnitt).
Einkommensteuer ab 2015
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird ab Anfang 2015
auf 8.472 €/Jahr angehoben.
Sonstige Änderungen
- Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 erhöht:
188 €/Monat für die ersten beiden Kinder,
194 €/Monat für das dritte Kind und 219 €/Monat für jedes weitere Kind.
Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung 2015 auf andere Leistungen:
Die rückwirkende Kindergelderhöhung des Jahres 2015 wird nicht auf Sozialleistungen
und den zivilrechtlichen Kindesunterhalt angerechnet, sondern verbleibt in voller Höhe bei den Betroffenen.
Damit wird ebenfalls Bürokratie vermieden, weil nicht alle bereits ergangenen Bescheide neu bearbeitet werden müssen.
- Die Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt auf 405,00 €/Monat (im Jahresdurchschnitt).
Einkommensteuer ab 2014
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird ab Anfang 2014
von 8.130 €/Jahr auf 8.354 €/Jahr angehoben.
Die Werbungskostenpauschale bleibt bei 1.000 €.
- Die Verpflegungspauschalen für Reisekosten ändern sich:
Bis Ende 2013: 6 € ab 8 Stunden; 12 € ab 12 Stunden; 24 € für 24 Stunden Abwesenheit pro Tag.
Ab Anfang 2014: 12 € ab 8 Stunden, 24 € für 24 Stunden Abwesenheit
und es gibt bei mehrtägigen Reisen für den An- und Abreisetag 12 € unabhängig von der Reisedauer.
Die Verpflegungspauschalen gelten z. B. für
- Reisen für ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit
- Werbungskosten
bei nichtselbstständiger Arbeit oder bei doppelter Haushaltsführung
- Fort- und Weiterbildung
und für
- Außergewöhnliche Belastungen
- Ab 2014 sind im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Inland bei den Kosten für eine Zweitwohnung
nur noch bis höchstens 1.000 € monatlich absetzbar.
- Auch die Fahrtkostenpauschalen fereinfachen sich: Pkw: 0,30 €/km und andere Motorfahrzeuge 0,20 €/km.
Die Pauschale von 0,08 €/km für Fahrräder entfällt.
Ausführlicher:
steuertipps.de
Sonstige Änderungen 2014
- Die Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt auf 395,00 €.
Einkommensteuer ab 2013
- Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird (rückwirkend) ab Anfang 2013
von 8.004 €/Jahr auf 8.130 €/Jahr angehoben. Ab Anfang 2014
beträgt er 8.354 €/Jahr.
- Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigungen ("Minijob") steigt von 400,00 € auf 450,00 €.
Weitere Informationen dazu finden Sie in meiner Seite
Informationen zum Minijob (jetzt "450€-Job", früher "400€-Job").
- Der Übungsleiterfreibetrag wurde rückwirkend zum 1.1.2013 von 2.100 €/Jahr auf 2.400 €/Jahr geändert.
Die Ehrenamtspauschale wurde von 500 €/Jahr auf 720 €/Jahr erhöht.
Sonstige Änderungen 2013
- Die Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt von 375,00 € auf 385,00 €.
Für Minijobs steigt sie von 400,00 € auf 450,00 €/Monat.
Die Zuverdienstgrenze bei Rentnern vor Vollendung des 65. Lebensjahres wurde ebenfalls
von 400,00 € auf 450,00 €/Monat erhöht.
Nur beim Bafög bliebt es vorläufig (Stand Januar 2013) bei durchschnittlich 400,00 €/Monat.
- Aufbewahrungsfristen für Geschäftspapiere wird verkürzt:
Nach Abschluss von 2013 und 2014 müssen die Unterlagen 8 Jahre aufbewahrt werden,
ab 2015 7 Jahre.
Eine gute Übersicht finden Sie bei
www.haufe.de.
Einkommensteuer ab 2012
- Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer der Eltern und auch das Kindergeld
sind nicht mehr vom Einkommen der Kinder abhängig.
Die Einkommensgrenze von 8.004 €/Jahr für Kinder ist ab 2012 abgeschafft.
- Die Werbungskostenpauschale wird rückwirkend ab einschlißlich 2011
von 920 € auf 1.000 € angehoben.
- Weitere Informationen finden Sie in der
BMF-Information.
Die Bundesregierung plant an weiteren Änderungen; siehe z. B.:
www.handelsblatt.com
Sonstige Änderungen 2012
- Umsatzsteuererklärung dürfen (bis auf wenige Ausnahmen) nur noch online mit
ELSTER
abgegeben werden.
- Minijob im Hauhalt:
Der Krankenkassenbeitrag sinkt von 19,9 % auf 19,9 %.
Die Umlagen U1+U2 steigen von 0,74 % auf 0,84 %.
- Zuverdienstgrenze bei der Familienversicherung der Krankenkassen
steigt von 365,00 € auf 375,00 €.
Einkommensteuer ab 2011
Einkommensteuer ab 2010
- Der Grundfreibetrag
wird ab 2010 wieder etwas erhöht: von 7.834 € auf 8.004 €.
- Auch die Einkunftsgrenze beim Kindergeld wird von 7.834 € auf 8.004 € erhöht.
Das Kindergeld wird um je 20 € erhöht:
Es beträgt ab 2010: 184 €/Monat für die ersten beiden Kinder,
190 €/Monat für das dritte Kind und 215 €/Monat für jedes weitere Kind.
- Ab dem Januar 2010 können alle Beiträge für die gesetzlichen und privaten
Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden,
soweit damit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und der sozialen
Pflege-Pflichtversicherung erreicht wird.
Das gilt auch für die Ehepartner und mitversicherte Kinder; unter bestimmten Voraussetzungen auch für
geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und für weitere gesetzlich
unterhaltsberechtigte Personen, z. B.: bedürftige nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder,
den nicht verheirateten Elternteil eines gemeinsamen Kindes
oder bedürftige Großeltern.
Bis 2009 sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur
in eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar.
(mehr: → www.manager-magazin.de/..)
- Abschreibung: Bei den Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
hat sich für Wirtschaftsgüter im Bereich von 150,01 € bis 1.000,01 € (Nettopreis)
das Abschreibungsverfahren wieder geändert:
Es kann jetz für je ein Jahr zwischen dem Abschreibungsverfahren von vor 2008 und dem ab 2008
gewählt werden.
Bei den Überschusseinkünften (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung,
aus Kapitalvermögen sowie Sonstige Einkünfte bleibt es wie vorher.
(mehr: Abschreibung)
- Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2009 haben sich gegenüber dem Vorjahr geändert:
Aus der 'Anlage AV', bis 2008 für Altersvorsorge, z. B. Riester, wird ab 2009 die 'Anlage Vorsorgeaufwand',
in die nun auch Krankenkasse, Versicherungen usw. eingetragen werden.
Dadurch wird im 4-seitigen Mantelbogen mehr Platz für Spenden, Außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen,
Haushaltsnahe Dienstleistungen usw.
Einkommensteuer ab 2009
- Die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen
und Veräußerungsgewinnen (Kursgewinnen) wird ab 2009 durch die Abgeltungsteuer erstzt.
(ausfühlich: → Abgeltungsteuer)
- Die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen
und Handwerkerleistungen wurde neu geregelt. Die Es ist mehr Absetzbar und die
Regeln wurden vereinheitlicht.
(mehr → Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)
- Renten mussten auch früher schon angegeben werden und werden zum Teil besteuert.
Neu ist, dass laut Anweisung des Bundeszentralamts für Steuern (Az. St II 3-S 2257c-5/08)
und § 22a EStG
alle Rententräger ab dem 1. Oktober 2009 verpflichtet sind,
die Finanzämter über die ausgezahlten Renten zu informieren - dies
gilt für alle Auszahlungen ab 2009 – und auch rückwirkend bis 2005.
(mehr → Steuererklärung von Rentnern )
- Konjunkturpaket 2: Der
Grundfreibetrag
wird von 7.664 € rückwirkend ab dem 1.1.2009 auf 7.834 € im Jahre 2009
und ab 2010 auf 8.004 € erhöht.
Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag Überschreitet, müssen Steuern gezahlt
werden.
Auch der ab dem Grundfreibetrag fällige Steuersatz wird in zwei Schritten ab 2009 und 2010
etwas verringert.
Ansonsten beteuern Politiker aller Parteien weiterhin, dass das Steuersystem vereinfacht werden soll.
Einkommensteuer ab 2008
- Es gibt eine Änderung bei der Kilometerpauschale für Angestellte:
Die Regelung für 2007 und 2008 (Pauschale erst ab dem 21. Kilometer)
wurde am 9.12.08 vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Es gilt vorläufig wieder die Pauschale ab dem ersten Entfernungskilometer.
Damit der Staat nicht weniger Steuern einnimmt,
dürfte irgendwann in 2009 (gültig ab 2010) eine geringere Pauschale als die 0,30 €/km beschlossen werden.
- Ab 2008 können Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
(www.bundesfinanzministerium.de →
Schulgeldzahlungen)
- Viele Menschen müssen am Jahresende eine Steuererklärung abgeben
(Beispiele).
Alle anderen können ihre Steurerklärung freiwillig abgeben. Die Frist dafür betrug bisher nur 2 Jahre.
Ab 2008 gilt für die Steuererklärungen ab Steuerjahe 2005 eine Abgabefrist von 4 Jahren.
Beispiel: Die Steuererklärung für 2005 kann spätestens am 31.12.2009 abgegeben werden.
Später wird die Steuererklärung nicht mehr angenommen, und eine eventuelle Steuer-Rückzahlung verfällt.
- Abschreibung: Bei den Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
hat sich für Wirtschaftsgüter im Bereich von 150,01 € bis 1.000,01 € (Nettopreis)
das Abschreibungsverfahren stark geändert.
Bei den Überschusseinkünften (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung,
aus Kapitalvermögen sowie Sonstige Einkünfte bleibt es wie vorher.
(mehr: Abschreibung)
- Bis Steuerjahr 2007 wurde der Gewinn bzw. Verlust aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit in
die Anlage GSE
zur Einkommensteuererklärung eingetragen.
Ab 2008 gibt es für Gewerbe die Anlage G
und für freiberufliche oder andere selbstständige Tätigkeiten
die Anlage S.
Einkommensteuer ab 2007
- Ab 2007 gibt es geringere Freibeträge für Einkünfte aus Kapitalerträgen damit werden die Zinsen vieler Sparer
steuerpflichtig.
Kapitalerträge müssen dannin der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung aufgelistet werden.
(mehr zur Anlage KAP ...)
Wer mit seinen Kapitalerträgen über dem Freibetrag liegt, sonst aber nur geringe Einkünfte
oder einen Steuersatz von unter 30% hat,
hat,kann mit Hilfe der Anlage KAP die für die Kapitalerträge gezahlten Steuern
ganz oder teilweise zurückerhalten.
Dies betrifft vorallem Rentner oder Arbeitnehmer mit geringem Gehalt.
(mehr: Tipps für Senioren)
Für das jeweils laufende Steuerjahr sollte man überlegen, welche Einküntfte an
zinsen und anderen Kapitalerträgen zu erwarten sind, und seine
Freistellungsaufträge
entsprechend anpassen.
- Spenden konnten früher je nach Art der Spende bis zu 5% oder 10% der Einkünfte
von der Steuer abgesetzt werden.
Rückwirkend zum 1.1.2007 können Spenden einheitlich bis 20% der Einkünfte abgesetzt werden.
Hierdurch sollen das Spendenrecht vereinfacht und die Spendenwilligkeit gefördert werden.
(mehr: Spenden)
- Eine Tätigkeit als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter,
als Betreuer, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, oder Ähnliches ist gemäß
§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz
bis zu bis zu 1.848 € pro Jahr (bzw. bis 154 € pro Monat) steuerfrei.
Rückwirkend zum 1.1.2007 wurde diese Grenze auf 2.100 €/Jahr (175 €/Monat) geändert
und rückwirkend zum 1.1.2013 auf 2.400 €/Jahr.
- Jeder Deutsche soll ab dem 1. Juli 2007 eine neue Steuernummer
vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten.
Diese persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN) wird zentral verwaltet,
ein Leben lang gespeichert und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht.
Die Kontrolle des Fiskus wird damit einfacher und umfassender.
Mehr: www.focus.de 3.4.07
Die Ausgabe dieser Steuernummern kommt nur langsam voran und wird sich bis in das Jahr 2008
hinziehen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2009
Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (veröffentlicht am 31.1.2007) verstößt
die Erbschaft- und Schenkungsteuer
in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz und muss bis spätestens 2009 geändert werden.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert vor allem die niedrigere Bewertung von Immobilien
im Vergleich zu Kapitalvermögen wie Bargeld oder Aktien.
(Az.: 1 BvL 10/02)
Die bisherigen Regelungen gelten noch.
Ab 2009 gibt es neue Bestimmungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
In Grundzügen (je weniger Verwandt, desto mehr Steuer) gleichen sie den bisherigen Regelungen.
Besonderheiten gibt es bei der Übertragung von Immobilien und Betrieben.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist recht gut bei
Wikipedia
beschrieben.
Auch bei der neuen Regelung ist zu erwarten, dass sie wieder bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird.
(mehr zum Thema "Testament und Erbschaftsteuer": testament.php#erbschaftsteuer ...)
Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2010
Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 – 50 % auf 15 – 43 % abgesenkt.
Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.
Links